Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 (HLF 20/16)
Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 (HLF 20/16) ist das Allroundfahrzeug in der Ortsfeuerwehr Seelze. Es dient sowohl für die technische Hilfeleistung, die Brandbekämpfung als auch für die Wasserversorgung. Diese Faktoren machen es zu einem modernen hilfreichen Feuerwehrfahrzeug, welches im Einsatzfall eine große Unterstützung für die Feuerwehrkräfte ist. Nahezu alle Einsatzarten können mit dem HLF 20/16 bewältigt werden.
Dieses Fahrzeug wurde von einem LF 16/12 zu einem HLF 20/16 im Jahre 2010 aufgrund der Anschaffung eines WLF-System´s als Ersatzbeschaffung des Rüstwagen-Gefahrgut (RW-G 2) aufgerüstet.

Technische Daten: | |
|---|---|
| Hersteller: | Iveco |
| Modell: | EuroFire FF 135 E 24 W |
| Aufbau: | Magirus |
| Baujahr: | 2001 |
| Indienststellung: | 2001 |
| Kennzeichen: | H S 119 |
| Funkrufname: | Florian Hannover-Land 15-48-10 |
| L / B / H: | 7,40 m / 2,50 m / 3,20 m |
| Radstand: | |
| Leergewicht: | 7820 kg |
| zulässiges Gesamtgewicht: | 14000 kg |
| Hubraum: | 5861 cm³ |
| Leistung: | 177 kW / 240 PS |
| max. km/h: | 89 km/h |
| Pumpe: | Magirus FP 16/8 (1600 l/min bei 8 bar) |
| Wassertank: | 2500 Liter |
| Schaummittel: | 120 Liter |
| Besatzung: | 1 / 8 |
Besondere Ausstattung:
- Abbiegeassistent
Sondersignalanlage:
- Bosch RKLE 200
- Martin Preßlufthörner
- Hänsch Typ 40 pico Frontblitzer
- Bosch RKLE 200 am Heck
Besondere Beladung:
Ladesimulationsstecker (Emergency Plug), Wärmebildkamera, Mobiler Rauchverschluss, Notfallrucksack mit AED, Seitenstabilisierungssystem, Türöffnungsrucksack
15 Feuerwehrleute lernen den Umgang mit Schere und Spreizer
Fahrzeug- und Gerätekunde, Heben und Bewegen von Lasten, Krankentragenlagerung, Menschenrettung, Trennen und Brennen und das Ausleuchten von Einsatzstellen waren nur einige Inhalte, die auf dem Ausbildungsplan der Truppmannausbildung Teil II in der vergangenen Woche zu finden waren. Während der viertägigen Weiterbildung lernten die Feuerwehrleute am Sonnabend den richtigen Umgang mit Schere und Spreizer. „Bei so einem hydraulischen Rettungseinsatz werden zum Beispiel eingeklemmte Personen aus einem Fahrzeug befreit“, erläuterte Frank Wollny. Eigens zu diesem Zweck hatte der Stadtausbildungsleiter zwei ausrangierte Kleinwagen aus Lehrte organisiert. Alle 15 Teilnehmer der Truppmann-II-Ausbildung hatten zuvor den ersten Teil der Ausbildung mit Erfolg absolviert und seitdem mindestens 80 Dienststunden in ihren Ortsfeuerwehren geleistet. Das am Wochenende Gelernte müssen sie bei einer abschließenden Prüfung im März noch einmal unter Beweis stellen.
Wohlfühlklima lockt Nachwuchs
19 Anwärter aus elf Ortsfeuerwehren beginnen ihre 70-stündige Truppmannausbildung
Einfach 112 wählen, und Hilfe kommt: Die meisten Menschen machen sich keine Gedanken, welch aufwendige Logistik hinter dem Notruf der Feuerwehr steht. In vielen Kommunen kämpfen Einheiten um Nachwuchs. In Seelze dagegen haben 19 junge Menschen die Truppmannausbildung begonnen – der Einstieg in ein Leben als ehrenamtlicher Feuerwehrmann oder als Feuerwehrfrau.
450 Aktive, 28 Autos, elf Standorte, 500 Einsätze: Das waren Eckdaten der Stadtfeuerwehr Seelze im vergangenen Jahr. Wer nach dem Einstieg in die Kinder- oder Jugendfeuerwehr zu den aktiven Brandbekämpfern aufrücken will, muss hohe Hürden nehmen, eine intensive Ausbildung durchlaufen, viel Zeit opfern – und wohl auch ein bisschen Helfersyndrom mitbringen. In Niedersachsen haben deswegen im Jahr 2011 mehr als 2000 Männer und Frauen ihren Dienst quittiert. „Trotzdem schafft es Seelze jedes Jahr, junge Leute auf die Beine zu kriegen“, sagt Abschnittsbrandmeister Eberhard Schmidt erfreut. 19 Anwärter, bis auf wenige Ausnahmen noch keine 20 Jahre alt, haben ihre Truppmannausbildung – früher Grundlehrgang – begonnen, davon vier junge Frauen und zwei Mitglieder der Werkfeuerwehr von Honeywell („Unsere zwölfte Ortsfeuerwehr“, wie Stadtbrandmeister Jürgen Rosummek anmerkte). Das ist auch regionsweit richtig viel: In Burgdorf mit vergleichbarer Einwohnerzahl waren es beispielsweise nur acht Interessierte. Wegen des Nachwuchsproblems gibt es in Deutschland bereits vier Pflichtfeuerwehren, bei denen Bürger zum Dienst zwangsverpflichtet wurden. Kein Wunder: Die Anwärter erwartet ein „straffes Programm“, wie es Ausbildungsleiter Frank Wollny formuliert. Vier Wochen lang viermal die Woche Theorie und Praxis, dazu die Wochenenden, bei Wind und Wetter. Fast 70 Stunden Ausbildung an 19 Tagen – neben Arbeit und Schule versteht sich. Dazu gehört auch die psychische Vorbereitung auf Notfalleinsätze wie vor eineinhalb Jahren bei einem Autounfall mit Schwerverletzten auf der Stöckener Straße in Letter. „Diese Bilder wird man nicht mehr los“, sagt Notfallseelsorger Gerald Petzold. „Man muss lernen, darüber zu sprechen und sie in seine Biografie zu integrieren.“ Dass es in Seelze trotzdem kein Nachwuchsproblem gibt, sieht Feuerwehrsprecher Jens Köhler in der guten Atmosphäre: „Wir haben in der Stadt ein Wohlfühlklima.“
Zu helfen ist das Leitmotiv
Warum tun sich zwei junge Frauen freiwillig den arbeits- und zeitaufwendigen Dienst in der Feuerwehr an? „Bei uns ist das Familientradition“, sagt Finja Korthauer (16) aus Gümmer. Ihr Vater ist dort Ortsbrandmeister. „Mich hat Finja überredet“, sagt ihre Freundin Anna Strickling (17). „Ich wollte mich irgendwo ehrenamtlich engagieren.“ Finja hat bereits fünf, Anna zwei Jahre in der Jugendfeuerwehr hinter sich. Neben der Truppmannausbildung und der Schule am Georg-Büchner-Gymnasium muss sie sogar noch eine Facharbeit schreiben. „Ich wollte aber nicht noch ein Jahr warten.“ Helfen, Leben zu retten – dieses Motiv nennen beide als Grund für ihren Einsatz. Langweilig sei ihr Dienst nicht, obwohl das fast alle Freundinnen behaupteten. „Man hat ständig neue Eindrücke“, sagt Anna. „Ich muss auch nicht unbedingt löschen – wenn die Sirene losgeht, steigt der Adrenalinspiegel von allein.“
Feuerwehr übt Rettung aus Chemieraum
Lehrer und Schüler müssen im Dunkeln gefunden werden
Rauchentwicklung in einem Chemieraum des Georg-Büchner-Gymnasiums – dies ist die Ausgangslage für eine Übung der Feuerwehr Letter, die am Donnerstagabend gegen 19.15 Uhr per digitalem Empfänger und Sirene alarmiert wird. Vor Ort erhalten die Feuerwehrleute zusätzliche Informationen: Reinigungskräfte berichten von einer kleinen Explosion und davon, dass noch ein Schüler und ein Lehrer in dem Raum sind. „Unter Atemschutz mussten unsere Leute in den verqualmten Raum gehen, der auch noch dunkel war“, sagt Stadtfeuerwehrsprecher Jens Köhler. Schüler und Lehrer, dargestellt von Angehörigen der Seelzer Feuerwehr, konnten dennoch schnell geborgen werden. Als zusätzliches Stressmoment hatte Tim Kloppmann, der die Übung vorbereitet hatte, auch noch einen Atemschutzgeräteträger zusammenbrechen lassen. „Für die Kameraden ein Schock, weil sie annehmen mussten, dass es ein echter Notfall ist.“ Die besondere Einlage sei aber ebenfalls gut gemeistert worden. Bei der Übung waren 24 Feuerwehrleute mit drei Fahrzeugen im Einsatz. Bei der Manöverkritik sei eine insgesamt positive Bilanz gezogen worden, alles habe sehr schnell geklappt, berichtet Köhler. Ein Problem sei lediglich gewesen, dass die Leitstelle nicht gesagt habe, dass der Raum im Südflügel liegt. Denn auch im Nordteil des Gebäudes gibt es einen Chemieraum. Da die Feuerwehr von zwei Seiten angefahren ist, habe dies zu keinem Zeitverlust geführt.
Feuerwehr erinnert: Anlieger sollen Hydranten von Schnee freiräumen
Sie sind unscheinbar, doch wichtig – und derzeit meist von Schnee zugedeckt. Deshalb erinnert die Feuerwehr daran, dass die Zugänge für Hydranten freigeräumt werden müssen. „Jeder Anlieger hat ohnehin eine Streu- und Räumpflicht“, sagt Ortsbrandmeister Alfred Blume. Gegen Einfrieren seien die Wasserentnahmestellen gesichert. Meist sind die Hydranten in die Bürgersteige eingelassen, auf ihnen darf auch nicht geparkt werden. Nur selten – wie etwa auf der Wunstorfer Straße – liegen sie in der Straßenmitte. In unmittelbarer Nähe, etwa an Hauswänden oder Gartenzäunen, sind die rotweißen Hydrantenschilder angebracht, die anzeigen, wo eine Entnahmestelle genau liegt. Sie geben die Entfernung vorwärts und zur Seite an.
Keine Sperrzone für Feuerwerk
Stadt lehnt Vorstoß von Hotelier ab, will Seelzer aber zu Silvester über Gesetzeslage aufklären
Weder auf der Bonhoefferstraße noch sonst wo in Seelze wird die Stadt in der nächsten Silvesternacht eine Feuerwerksperrzone einrichten. Diese hatte ein Hotelier in der Kernstadt ins Spiel gebracht.
Hintergrund des Vorstoßes von Inhaber Jochen Deutsch ist, dass auf seinem Hotelparkplatz an der Bonhoefferstraße beim Silvesterfeuerwerk ein Auto beschädigt worden und ein Schaden von 200 Euro entstanden war. Darüber hinaus sorgt sich der 55-Jährige um sein 106 Jahre altes Haus, das zum Teil aus Fachwerk besteht. „Wir wollen nicht eine Straße separat zur Sperrzone erklären“, sagt Stadtsprecherin Martina Krapp. „Dafür wäre eine Ratsentscheidung nötig.“ Dementsprechend gebe es auch keine Überlegungen, bestimmte Plätze oder Zonen wie etwa für Osterfeuer einzurichten. Auch dies hatte Deutsch angeregt. Dafür werde die Stadt in diesem Jahr vor Silvester die Öffentlichkeit ausdrücklich über die Gesetzeslage informieren und sensibilisieren – verpflichtet ist sie dazu nicht. Das begrüßt Deutsch, der sich bei seinem Vorstoß auf die sogenannte Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz beruft. Dort steht in Paragraf 23, Absatz 1, dass „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist“. Dies sei rund um die Bonhoefferstraße mit den Wohnblöcken für betreutes Wohnen, der St.-Martins-Kirche und dem AWO-Seniorenzentrum der Fall. In Northeim etwa sei die gesamte Innenstadt Sperrzone. Bei Verstößen seien Geldbußen von bis zu 5000 Euro angedroht worden. Für Altersheime und Krankenhäuser gilt das Gesetz aus Lärmschutzgründen schon lange, doch Reet- und Fachwerkhäuser sind aus Brandschutzgründen erst 2009 ins Gesetz aufgenommen worden. Ermessensspielraum gibt es allerdings für den Begriff „unmittelbare Nähe“: Für handgeworfene Böller gibt das Gesetz rund 30 Meter Abstand vor, für Raketen allerdings bis zu 200 Meter. „Ich sehe mein Hotel nach wie vor in dieser Zone“, sagt Deutsch. Es sei auch nicht sinnvoll, für jeden Feuerwerkskörper einen eigenen Abstand zu definieren. „Besser wäre es, pauschal 200 Meter Abstand zu halten.“ Er wolle kein Spaßverderber sein, aber gerade wegen der Gefahren gebe es nun einmal dieses Gesetz. Der Hotelier kennt nach eigenen Angaben einen Fall aus der Silvesternacht, bei dem einem Seelzer durch einen Böller eine Hand zerfetzt worden sei.
Kommunen bleiben auf Kosten sitzen
Feuerwehreinsätze sind kompliziert abzurechnen
Niedersachsens Kommunen bleiben immer öfter auf den Kosten für freiwillige Leistungen der Feuerwehren sitzen. Grund: Jede Gemeinde muss selbst per Satzung die Gebühren für Hilfeleistungen festlegen, die nicht zu den unentgeltlichen Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr zählen. Kostenpflichtig sind zum Beispiel die Beseitigung einer Ölspur oder das Einfangen von Tieren. Das Gebührenrecht ist jedoch so kompliziert, dass viele Feuerwehrsatzungen und Kalkulationen einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Bürger, die sich gegen solche Kostenerstattungsforderungen zur Wehr setzen, haben daher relativ gute Erfolgschancen. Diese Erfahrung mussten jetzt auch zwei Kommunen aus dem Landkreis Göttingen machen, die beide vor Gericht eine Niederlage erlitten.
In einem Fall ging es um einen Einsatz in der Samtgemeinde Gieboldehausen. Dort hatten acht Feuerwehrleute auf einer Straße eine Flüssigkeitsspur beseitigt, die beim Abschleppen eines stillgelegten Fahrzeuges entstanden war. Für die Inanspruchnahme der Feuerwehr erließ die Kommune einen Kostenbescheid über rund 600 Euro. Als der Autobesitzer die Zahlung verweigerte, verklagte ihn die Gemeinde.
Das Verwaltungsgericht entdeckte eine Reihe von Mängeln in der Feuerwehrsatzung. Die Satzung sei rechtswidrig und insgesamt nichtig. Der Beklagte muss daher die Gebühr nicht zahlen (Az.: u.a. 3 A 226/11).
In einem anderen Fall ging es um das Einfangen eines Hundes in Rosdorf. Hier hatte die Gemeinde zunächst versucht, den mutmaßlichen Halter zivilrechtlich zu verklagen. Dies ist nach Ansicht des Gerichts jedoch unzulässig, da die Gemeinde die Kosten nur durch Bescheid, nicht aber per Rechnung einfordern kann.
Nach Ansicht des Göttinger Rechtsanwalts Hannes Joachim Synofzik, der den beklagten Fahrzeughalter vertreten hatte und selbst Feuerwehrmitglied ist, muss das Land Niedersachsen die Kommunen besser unterstützen. Die Kalkulation ist auch deshalb kompliziert, weil nur ein Teil der Feuerwehrleistungen gebührenpflichtig ist. Einsätze bei Bränden oder zur Rettung aus akuter Lebensgefahr sind dagegen unentgeltlich. Das Innenministerium verweist dagegen darauf, dass die Kostenkalkulation und der Regelungsinhalt einer Kostensatzung zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen gehörten.
Hotelier für Feuerwerksperrzone
Schaden durch Böller am Auto ist Anlass für Eingabe an die Stadt
Droht Anwohnern der Bonhoefferstraße bei der Silvesterparty 2013 ein Feuerwerkverbot? Der Inhaber des dortigen Hotels Galerie will das erreichen, nachdem ein Böller vor einer Woche das Rücklicht eines Autos zerstört hatte.
Der Schaden sei mit 200 Euro zwar nicht so groß, sagt Inhaber Jochen Deutsch. Doch der Hotelier hat auch Angst um sein 106 Jahre altes Haus, das zum Teil aus hölzernem Fachwerk besteht. „Die Stadt hat es bislang versäumt, ein bundesweites Gesetz umzusetzen“, sagt der 55-Jährige. Er fordert eine Sperrzone für die Bonhoefferstraße, an der Wohnblöcke für betreutes Wohnen und die St.-Martins-Kirche sowie benachbart zum Hotel das AWO-Seniorenzentrum liegen: „Dieser Kernbereich müsste rausgenommen werden.“ Deutsch beruft sich auf die sogenannte Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Dort steht in Paragraf 23, Absatz 1, dass „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist“. Für Altersheime und Krankenhäuser gilt das Gesetz aus Lärmschutzgründen schon lange, doch Reet- und Fachwerkhäuser sind aus Brandschutzgründen erst 2009 ins Gesetz aufgenommen worden. Ermessensspielraum gibt es allerdings für den Begriff „unmittelbare Nähe“: Für handgeworfene Böller gibt das Gesetz rund 30 Meter Abstand vor, für Raketen allerdings bis zu 200 Meter. Das Hotel und auch die St.-Martins-Kirche dürften deshalb in der Sperrzone sein, sagt Ortsbrandmeister Alfred Blume. Die Stadt konnte gestern auf Anfrage noch keine Stellungnahme abgeben, will sich aber am Montag äußern. Ralf Hantke von der Polizei Seelze weist darauf hin, dass die Stadt nicht explizit auf das Gesetz hinweisen müsse – ebenso wenig wie etwa auf ein Stoppschild. Ortsbrandmeister Blume hat mitgeteilt, in diesem Jahr aber wieder darauf hinweisen zu wollen. Deutsch schlägt nun vor, dass man für das Silvesterfeuerwerk bestimmte Plätze oder Zonen einrichtet. „Osterfeuer darf man ja auch nicht überall abbrennen.“
Einsatzübung Unwetter
Am Abend des 10. Oktober 2012 übten alle 21 Städte und Gemeinden der Region Hannover für einen Unwettereinsatz.
Im Falle eines Unwetters werden sogenannte Einheiten „Einsatzleitung Ort“, kurz ELO, in den jeweiligen Städten und Gemeinden der Region Hannover eingerichtet um anfallende Einsätze selbstständig zu koordinieren. Für diese Einsätze werden spezielle Funkkanäle zur Verfügung gestellt. Bis zu fünf Stadt- bzw. Gemeindefeuerwehren teilen sich hierbei einen Funkkanal.
Um zu testen, ob sich die einzelnen Funksprüche überlagern und es dabei zu Störungen bei der Abwicklung des Funkverkehrs kommt, wurde eine Funkübung in allen 21 Städten und Gemeinden der Region Hannover gleichzeitig durchgeführt.
Zu dieser Übung wurde der Einsatzleitwagen der Stadtfeuerwehr Hemmingen am Rathaus aufgestellt. Mit dem Einsatzleitwagen nahmen noch vier weitere Fahrzeuge aus den Ortsfeuerwehren Harkenbleck, Hiddestorf-Ohlendorf und Hemmingen-Westerfeld teil.
Die Aufgabe dieser Fahrzeuge bestand darin, verschiedene Punkte im Stadtgebiet Hemmingen abzufahren und die funktechnische Erreichbarkeit zu testen. Sämtliche Ortsteile der Stadt Hemmingen wurden dabei berücksichtigt.
Jedes Fahrzeug musste ein Auswertungsbogen ausfüllen, der dann der Übungsleitung der Region Hannover übermittelt wurde. Die aus der Übung gewonnenen Kenntnisse werden in den nächsten Wochen ausgewertet und fließen in die Planung für künftige Unwettereinsätze mit ein.
Gerade die Unwettereinsätze nach dem Orkan Kyrill 2007, das immer wiederkehrende Hochwasser und nicht zuletzt dem Starkregen im August dieses Jahres haben gezeigt, wie wichtig eine gut funktionierende Einsatzkoordination ist.