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Keine Sperrzone für Feuerwerk

Stadt lehnt Vorstoß von Hotelier ab, will Seelzer aber zu Silvester über Gesetzeslage aufklären

Weder auf der Bonhoefferstraße noch sonst wo in Seelze wird die Stadt in der nächsten Silvesternacht eine Feuerwerksperrzone einrichten. Diese hatte ein Hotelier in der Kernstadt ins Spiel gebracht.
Hintergrund des Vorstoßes von Inhaber Jochen Deutsch ist, dass auf seinem Hotelparkplatz an der Bonhoefferstraße beim Silvesterfeuerwerk ein Auto beschädigt worden und ein Schaden von 200 Euro entstanden war. Darüber hinaus sorgt sich der 55-Jährige um sein 106 Jahre altes Haus, das zum Teil aus Fachwerk besteht. „Wir wollen nicht eine Straße separat zur Sperrzone erklären“, sagt Stadtsprecherin Martina Krapp. „Dafür wäre eine Ratsentscheidung nötig.“ Dementsprechend gebe es auch keine Überlegungen, bestimmte Plätze oder Zonen wie etwa für Osterfeuer einzurichten. Auch dies hatte Deutsch angeregt. Dafür werde die Stadt in diesem Jahr vor Silvester die Öffentlichkeit ausdrücklich über die Gesetzeslage informieren und sensibilisieren – verpflichtet ist sie dazu nicht. Das begrüßt Deutsch, der sich bei seinem Vorstoß auf die sogenannte Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz beruft. Dort steht in Paragraf 23, Absatz 1, dass „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist“. Dies sei rund um die Bonhoefferstraße mit den Wohnblöcken für betreutes Wohnen, der St.-Martins-Kirche und dem AWO-Seniorenzentrum der Fall. In Northeim etwa sei die gesamte Innenstadt Sperrzone. Bei Verstößen seien Geldbußen von bis zu 5000 Euro angedroht worden. Für Altersheime und Krankenhäuser gilt das Gesetz aus Lärmschutzgründen schon lange, doch Reet- und Fachwerkhäuser sind aus Brandschutzgründen erst 2009 ins Gesetz aufgenommen worden. Ermessensspielraum gibt es allerdings für den Begriff „unmittelbare Nähe“: Für handgeworfene Böller gibt das Gesetz rund 30 Meter Abstand vor, für Raketen allerdings bis zu 200 Meter. „Ich sehe mein Hotel nach wie vor in dieser Zone“, sagt Deutsch. Es sei auch nicht sinnvoll, für jeden Feuerwerkskörper einen eigenen Abstand zu definieren. „Besser wäre es, pauschal 200 Meter Abstand zu halten.“ Er wolle kein Spaßverderber sein, aber gerade wegen der Gefahren gebe es nun einmal dieses Gesetz. Der Hotelier kennt nach eigenen Angaben einen Fall aus der Silvesternacht, bei dem einem Seelzer durch einen Böller eine Hand zerfetzt worden sei.

Weitere Informationen

  • Quelle: Leine-Zeitung 23.01.2013
  • Von: Oliver Kühn
Gelesen 2226 mal Letzte Änderung am Dienstag, 19. Februar 2013 11:31

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