Im Stau, egal ob auf der Autobahn oder auf sonstigen mehrspurigen Straßen, ist es wichtig die Rettungswege freizuhalten. Dabei ist es unerheblich, ob der Stau aufgrund eines Verkehrsunfalls, einer Baustelle oder durch sonstige Behinderungen entstanden ist.
Eine große Rolle dabei spielt die Zufahrt durch den Stau für alle eingesetzten Einsatzkräfte, sei es der Abschlepper, die Polizei oder die Feuerwehr.
Die Folgenden Verhaltensregeln sind zum einen wichtig, um im Notfall schnelle Hilfe gewährleisten zu können, als auch den Stau für alle Verkehrsteilnehmer fair und schnell überwinden zu können. Wer gegen diese Verhaltensregeln verstößt riskiert Verwarn- und Bußgelder in nicht unerheblicher Höhe. In Einzelfällen droht ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis.
- Bilden Sie eine Rettungsgasse!
Gemäß §11 StVO ist es notwendig auch schon bei zähflüssigem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden, um den Hilfskräften eine ungehinderte Fahrt durch den Stau zu ermöglichen.
Die Rettungsgasse wird gebildet, indem die Fahrzeuge auf dem jeweils ganz linken Fahrstreifen möglichst weit nach links fahren und alle anderen Verkehrsteilnehmer auf allen anderen Fahrstreifen möglichst weit rechts fahren.
Weitere Informationen dazu können sie hier finden.
Wird die Rettungsgasse nicht gebildet sind folgende Strafen vorgesehen:
Beschreibung |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerorts keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte. |
200 € |
2 Punkte |
|
… mit Behinderung (Hilfsfahrzeug kommt nicht durch) |
240 € |
2 Punkte |
1 Monat |
… mit Gefährdung (Hilfsfahrzeug wird stark ausgebremst o.ä.) |
280 € |
2 Punkte |
1 Monat |
… mit Sachbeschädigung (In Folge dessen einen Unfall bauen) |
320 € |
2 Punkte |
1 Monat |
- Verlassen Sie in keinem Fall das Fahrzeug!
Dies ist wichtig, damit im Einzelfall das Fahrzeug schneller bei Seite geschafft werden kann oder das Fahrzeug keine Behinderung darstellt, wenn der Stau sich auflöst.
Wer dagegen verstößt kann folgende Strafen erhalten:
Beschreibung |
Verwarn/Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Fahrzeug verlassen, obwohl keine Notfallsituation vorlag |
10 € |
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Halten auf dem Standstreifen |
30 € |
||
Parken auf dem Standstreifen |
70 € |
1 Punkt |
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Fahrzeug verlassen und auf der Fahrbahn aufhalten, während der Verkehr wieder anläuft à § 315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) |
Vom Richter festgesetzt |
3 Punkte |
Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe |
- Fahren sie nicht Rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung!
Das fahren in falscher Richtung, auch um den Stau zu vermeiden, stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr da. Bei diesem Fahrverhalten kann auch schon vor Ort die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden. Auch die Rettungsgasse oder der Standstreifen sollte in keinem Fall genutzt werden, um in entgegengesetzter Fahrtrichtung den Stau zu umfahren.
Folgende, schwerwiegende Strafen sind dafür vorgesehen:
Beschreibung |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung oder Wenden, ohne dass die Polizei die Aufforderung dazu gab. |
Vom Richter festgesetzt |
3 Punkte |
Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe |
- Lassen sie sich nicht durch elektronische Geräte oder sonstiges ablenken!
Egal ob durch das Navigationsgerät, das Handy oder sonstige elektronische Geräte. Auch in Stausituationen oder im zähflüssigen Verkehr ist das Benutzen dieser untersagt. Oft ist die Folge dieser Ablenkungen ein Auffahrunfall, der den Stauverlauf noch weiter verzögert.
Beschreibung |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie nutzten während der Fahrt ein elektronisches Gerät |
100 € |
1 Punkte |