Verhalten bei Sturm

  • Stellen Sie schon vor dem Sturm Ihr Fahrzeug in eine Garage. Sichern Sie lose Gegenstände (Mülltonnen, Gartenmöbel, usw.) rund um Ihr Haus.
  • Halten Sie sich während des Sturms in einem Gebäude auf. Schließen Sie Fenster und Türen.
  • Niemals bei Sturm in Waldgebiete gehen oder fahren. Rechnen Sie auch in der Stadt mit umherfliegenden Gegenständen, abstürzenden Dachziegeln oder Ästen.
  • Vermeiden Sie generell nach Möglichkeit Autofahrten.
  • Halten Sie Abstand zu Baugerüsten, Hochspannungsleitungen u. ä.
  • Verzichten Sie darauf, Sturmschäden (wie lose Dachziegel) während des Unwetters zu beseitigen.
Wann Ihnen die Feuerwehr helfen kann

Bei einem schweren Unwetter gehen schlagartig eine Vielzahl an Notrufen in der Feuerwehrleitstelle ein. Die Einsatzkräfte vor Ort stellen dann aber oft fest: Fehlalarm, kein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich. Viele der Alarme sind vermeidbar, Fahrzeuge und Personal unnötig gebunden, die ohnehin überlastete Leitstelle hätte nicht belegt werden müssen. Überlegen Sie bitte deshalb unbedingt vor dem Wählen des Notrufes: Ist die Anforderung der Feuerwehr wirklich notwendig?

Im Fall von abgerissen Ästen gilt: Können Sie den Ast vielleicht selbst gefahrlos von der Straße ziehen? Der Einsatz der Feuerwehr ist nur dann erforderlich, wenn erheblicher Kraft- oder Maschinenaufwand (Motorsägen, Drehleiter, etc.) zur Beseitigung des Hindernisses notwendig ist. Reinigungsarbeiten von kleinem Geäst sind nicht Aufgabe der Feuerwehr. Bitte sichern Sie eventuelle Gefahrenstellen bis zum Eintreffen von Einsatzkräften ab (Warndreieck, Warnblinker).

Umgestürzte Bäume werden von der Feuerwehr nur dann entfernt, wenn eine unmittelbare Gefährdung für Verkehr, Sachwerte oder Personen besteht. Zum Beispiel, wenn die Bäume auf Straßen oder Häuser gekippt sind, oder zu kippen drohen. Die Feuerwehr greift nicht ein, wenn Bäume auf Privatgrundstücken umgestürzt sind - es sei denn es liegt eine Gefährdungslage vor - etwa weil der Baum den Verkehr gefährdet. In dieser Situation wählen Sie bitte den Notruf! Ansonsten ist das ein Fall für den Gärtner - und hat sicherlich auch etwas Zeit... Bitte beachten Sie: die Beseitigung von Sturmschäden ist gebührenpflichtig.

Weitere Informationen

  • Hinweis: Unsere Empfehlungen wurden mit größter Sorgfalt unter Berücksichtigung der aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen erstellt. Aus rechtlichen Gründen müssen wir darauf hinweisen, dass bei auftretenden Gesundheits- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit unseren Hinweisen, Ratschlägen und Empfehlungen stehen, keine Haftung übernommen wird.
  • Quelle: Freiwillige Feuerwehr Verden
Gelesen 5653 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 10. Juli 2024 12:22

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