Gasgeruch - was tun?
Jedes Jahr sterben in Deutschland mehrere Menschen durch Gasexplosionen. Teilweise könnten diese Unglücke verhindert werden - durch eine rechtzeitige Warnung.
Wie bemerkt man eigentlich Gas? Dem Gas ist ein Duftstoff beigemischt, der einen eindeutigen Geruch erzeugt. Bei Fachleuten heißt der Geruch "Tetrahydrothiophen", ein auffallend unangenehmer und stechender Geruch. Die Wahrnehmung des Duftstoffes schwankt, je nach Nase, zwischen faulen Eiern und einer starken Knoblauch-Konzentration. Der Geruch ist so ungewohnt unangenehm, daß die meisten Menschen ihn mit Gefahr in Verbindung bringen.
Verlassen Sie sich jedoch nicht nur auf Ihre Nase! Empfehlenswert: Das Anbringen eines Gas-Warners. Die Geräte, die beim Ausströmen verschiedener Gasarten lautstark Alarm schlagen, gibt es meist in den Regalen der Rauchmelder in Baumärkten oder Möbelhäusern. Manchmal auch als Sonderaktion im Supermarkt um die Ecke.
Maßnahmen bei Gasgeruch:
- Betätigen Sie keine Schalter von elektrischen Einrichtungen, wie z.B. Lichtschalter, Türklingel, Telefon.
- Entzünden Sie kein offenes Feuer, bzw. löschen Sie evtl. brennende Kerzen sofort.
- Sofern möglich: Schließen Sie den Hahn am Gaszähler und/oder den Hauptsperrhahn im Keller.
- Sorgen Sie für Durchzug, indem Sie alle Fenster und Türen öffnen.
- Warnen Sie andere Hausbewohner (nicht klingeln!).
- Verlassen Sie das Gebäude.
- Benachrichtigen Sie den Entstörungsdienst Ihres Gasversorgers.
- Bei starkem Gasgeruch unbedingt die Feuerwehr (Notruf 112) verständigen.
Verhalten im Brandfall
Es gibt Regeln im Leben, die sollten Sie beherrschen. Dazu gehören die Regeln für das Verhalten im Brandfall. Ein Feuer kommt nicht mit Vorankündigung. Er kommt unerwartet, vielleicht sogar Nachts. Dann sollten Sie sich richtig verhalten und sich an diese Regeln erinnern.
Deshalb unsere dringende Bitte: Lesen Sie diese wenigen Regeln immer wieder durch. Bringen Sie diese Ihren Kindern bei. Auch wenn Sie es sich jetzt in Ruhe vor Ihrem Computer nicht vorstellen können - ein Brand ist schneller ausgebrochen, als Sie denken. Auch in Ihrer Wohnung!
Wenn es brennt:
- Versuchen Sie ruhig zu bleiben! Durch Aufregung wird nichts besser, im Gegenteil, jetzt ist überlegtes Handeln gefragt.
- Verlassen Sie den brennenden Raum, flüchten Sie über evtl. ausgeschilderte Fluchtwege oder Notausgangstüren. Dafür sind sie da!
- Schließen Sie Türen - schließen Sie jedoch nicht ab! Die Feuerwehr müsste Türen sonst unter Umständen aufbrechen, um den Brand bekämpfen zu können.
- Rufen Sie grundsätzlich die Feuerwehr, Notruf 112! Setzen Sie den Notruf auch dann ab, wenn Sie glauben, den Brand noch selbst löschen zu können. Unter Umständen gelingt ihnen das nicht - und dann wären wertvolle Minuten verloren. Die Feuerwehr ist zwar schnell, dennoch hat auch sie ein paar Minuten Fahrzeit...
- Verständigen Sie Mitbewohner im Gebäude (evtl. Feueralarm auslösen, falls vorhanden). Helfen Sie älteren, kranken oder behinderten Mitbewohnern.
- Versuchen Sie - wenn möglich - den Brand zu löschen. Setzen Sie sich dabei aber keinen Gefahren aus. Verqualmte Räume dürfen nicht mehr betreten werden, das Risiko einer Vergiftung ist zu groß! Und vergessen Sie nicht: Fettbrände dürfen niemals mit Wasser gelöscht werden.
- Benutzen Sie niemals den Fahrstuhl! Er könnte durch eine Stromunterbrechung stecken bleiben und Sie im Qualm - der auch durch Aufzugschächte zieht - ersticken!
- Warten Sie vor dem Haus auf die Feuerwehr, machen Sie sich durch deutliche Zeichen bemerkbar. Wir benötigen Ihre Informationen für die Brandbekämpfung.
Sondersignal - was Sie wissen müssen!
Sonder- und Wegerechte
Bei einem Einsatz der Feuerwehr oder sonstiger Hilfskräfte ist es teilweise notwendig mit Sonder-und Wegerechten zu fahren. Umgangssprachlich ist damit das Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn gemeint.
Dementsprechend gibt es mehrere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Rechte. In Folge dessen ist es jedoch auch sehr wichtig, dass andere Verkehrsteilnehmer ihrer Pflichten nachkommen, wenn sie Blaulicht und Martinshorn wahrnehmen.
Gemäß §35 StVO können Hilfskräfte, u.a. auch die Feuerwehr, Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn dies für die Erfüllung ihrer übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Diese Aufgaben können sehr unterschiedlich sein. Allenfalls hat dies jedoch zur Folge, dass in diesem Fall die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter gebührender Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer für das entsprechende Fahrzeug nicht mehr gelten. Das legitimiert somit z.B. zu schnelles Fahren oder das Fahren über rote Ampeln. Sonderrechte müssen nicht zwangsweise durch Blaulicht o.ä. kenntlich gemacht werden. Somit ist es auch einschlägig, dass diese Legitimation ebenfalls für Privatfahrzeuge auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus gilt. Dies natürlich unter höchster Rücksichtnahme. (Dazu später mehr)
Zusätzlich zu den Sonderrechten, welche in §35 StVO geregelt sind, können Wegerechte gemäß §38 StVO in Anspruch genommen werden. Dies ist die eigentliche Rechtsgrundlage für das Benutzen von Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn. Diese Signaltöne fordern den Verkehrsteilnehmer rechtlich dazu auf sofort freie Bahn zu schaffen. Wird in Einzelfällen kein Platz für die Fahrzeuge geschaffen kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesen Fällen drohen 240€ Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Was tun bei Sondersignal?
Um nicht in die Verlegenheit zu kommen die Hilfskräfte ungewollt zu behindern gelten folgende Verhaltenshinweise:
- Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt.
- Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?).
- Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
- Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).
Der ADAC hat in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie der Feuerwehr Hannover eine Broschüre herausgebracht, die zeigt, wie Sie sich im Verkehr verhalten müssen, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignal auftaucht.
Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?
Das nervt! Was soll das? Könnt ihr die Dinger nicht aus machen? Ich will Schlafen! Oft bekommen wir, insbesondere in der Nacht, Beschwerden darüber, dass wir zu Laut sind oder nerven. Dies liegt nicht zuletzt an der Verwendung der Sonder- und Wegerechte.
Diese sind jedoch zwingend nötig, um andere Verkehrsteilnehmer, auch wenn diese in der Nacht überschaubar sind, zu warnen. Die Verwendung des Martinshorns mit Blaulicht ist gemäß §38 StVO vorgeschrieben. Verwenden unsere Fahrer dies nicht und entsteht in Folge dessen ein Verkehrsunfall liegt die Unfallursache rechtlich gesehen bei unseren Fahrern und nicht bei den Beschwerdeführern, auf die wir sonst gerne Rücksicht nehmen. Jedoch müssen sie auch Bedenken, dass wenn die Feuerwehr oder andere Hilfskräfte mit den Signalen unterwegs sind es anderen Personen meist schlechter geht, als dass sie kurz geweckt werden.
Freiwillige Feuerwehr auf der Anfahrt
Natürlich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen oder Belästigungen durch Verkehrsteilnehmer, die sich nicht ganz an die Verkehrsregeln halten können. Jedoch kann man dieses Verhalten nicht pauschalisieren.
Es kann durchaus sein, dass es sich dabei um Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr handelt, die auf der Anfahrt zu einem Einsatz sind, bei dem schnelle Hilfe geboten ist. Diese befinden sich, anders als oft gedacht, nicht im Feuerwehrhaus, sondern müssen von zu Hause oder von ihrer Arbeit aus zum Feuerwehrhaus anreisen, um dann mit den Feuerwehrfahrzeugen los fahren zu können.
Diese Mitglieder können dabei unter gebührender Rücksicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern Sonderrechte in Anspruch nehmen, um möglichst schnell zum Feuerwehrhaus zu kommen. Diese Sonderrechte können sie jedoch nicht mittels Blaulicht o.ä. kenntlich machen. Vielmehr bitten die Fahrer der PKW mit gelben Schildern in der Windschutzscheibe oder auf dem Dach darum, dass ihr zügigeres Fahrverhalten akzeptiert wird und eventuell andere Fahrer Platz machen. Natürlich besteht für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr kein Anspruch darauf Platz zu erhalten, wenn sie auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus sind, jedoch ist sehr hilfreich schnelle Hilfe zu gewährleisten, wenn Autofahrer aufmerksam sind und trotzdem Platz schaffen.
Um weiterhin eine möglichst schnelle Anreise der Feuerwehrleute zu gewährleisten bitten auch wir darum auf unsere Kameraden Rücksicht zu nehmen und diese nicht durch unüberlegte Protestaktionen zu behindern oder gar zu gefährden.
RSS-Feed der Ortsfeuerwehr Seelze
Was sind RSS Feeds überhaupt und was kann man damit anfangen?
RSS Feeds sind kurz gesagt Nachrichten. Diese werden auf dem Server bereitgestellt. Über verschiedene sogenannte Feed Reader, oder auch Mail Programme, können dann die Nachrichten synchronisiert werden. In den hier auf diesem Server bereitgestellten Feeds werden Änderungen an der Seite bekannt gegeben, wie zum Beispiel neue Bilder, Einsätze etc.
Ich möchte den RSS-Feed lesen aber nicht abonnieren!
Folgen Sie hierzu einfach folgenden Link: http://feeds.feedburner.com/OrtsfeuerwehrSeelze
Ich möchte den Feed abonnieren, was brauche ich dafür und was muss ich tun?
Installieren Sie sich einen RSS-Feedreader ihrer Wahl beispielsweise "RSSOwl" oder "FeedReader" und fügen Sie den Feed "http://feeds.feedburner.com/OrtsfeuerwehrSeelze" hinzu. (Bei RSSOwl oben links über "New" bei FeedReader bei Alle Nachrichten "Neu"). Nun können sie sich über die neusten Änderungen auf der Homepage informieren.
Abonnement mit Thunderbird: Falls Sie Thunderbird nutzen können sie dort den RSS-Feed abonieren. Dazu legen sie ein neues Konto an. (Extras > Konten-Einstellungen > Konten-Aktionen > Anderes Konto hinzufügen… > Blogs & News-Feeds) Wählen das Konto aus und Klicken Abonnements verwalten, danach „hinzufügen“ klicken, in Feed-URL "http://feeds.feedburner.com/OrtsfeuerwehrSeelze" eingeben und bestätigen.
Abonnenten mit Outlook 2007: Falls die Outlook 2007 nutzen können sie den RSS-Feed wie folgt abbonieren. 1. Klicken Sie im Menü Extras auf Kontoeinstellungen > 2. Klicken Sie auf der Registerkarte RSS-Feeds auf Neu > 3. Geben Sie in das Dialogfeld Neuer RSS-Feed "http://feeds.feedburner.com/OrtsfeuerwehrSeelze" ein, > 4. Klicken Sie auf Hinzufügen > 5. Klicken Sie auf OK
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Leine-Pegel Herrenhausen und Straßensperrungen
Die Stöckener Straße (L395) zwischen Letter und Stöcken ist in der Regel ab einem Pegelstand von 5,38m halbseitig und ab 5,40m komplett gesperrt.
Die Garbsener Landstraße (L390) zwischen Seelze und Havelse ist in der Regel ab einem Pegelstand von 5,42m halbseitig und ab 5,48m komplett gesperrt.
Aktuelle Straßensperrungen u.a. wegen Hochwasser finden Sie auf der Verkehrsmanagementzentrale.
Aktuelle Pegelstände können Sie beim WSV und NLWKN abrufen.
Hinweise bei Hochwasser
Während des Hochwassers ist es zwingend notwendig, dass Sie sich an die dann geltenden Regeln und Verhaltensanweisungen halten, damit Sie sich nicht selber oder andere Personen unnötig in Gefahr bringen.
Begeben sie sich weder zu Fuß, noch mit dem Fahrrad oder dem Auto durch das Hochwasser.
Die Fließgeschwindigkeit des Wassers wird aufgrund der großflächigen Verteilung in der Leinemasch stark unterschätzt. Selbst bei einer Überflutung der Fahrbahnen und Wege von wenigen Zentimetern entsteht bereits eine gefährliche Strömung.
Durch die Überflutung lässt sich nicht mehr einschätzen wo sich die Fahrbahn oder der Weg befindet. Dadurch können gefährlich tiefe Stellen als vermeintlich sicherer Weg gedeutet werden.
Die Folge dessen ist, dass sich immer wieder uneinsichtige Bürger, trotz des bestehenden Verbotes, über die Sperrungen hinwegsetzen und bei Hochwasser die Leinemasch durchqueren.
Dabei kommt es sehr oft zu Einsätzen, in denen Personen aus dem Wasser der Leine gerettet werden müssen. In den letzten Jahren ist es dabei leider auch schon zu Todesfällen gekommen.
Bleibt z.B. ihr Auto innerhalb der abgesperrten Flächen liegen oder stecken werden in der Regel die Einsatzkosten u.a. für den Abschlepper und die Sicherung des Fahrzeuges in Rechnung gestellt.
Allgemeines
Gründungsjahr
1896
aktive Mitglieder
davon 15 Frauen
88
nichtaktive Mitglieder
davon 3 Frauen
31
fördernde Mitglieder
253
Einsätze
im Jahr 2024
187
Fahrzeuge
9
Abrollbehälter
3
Anhänger
4
1. Zug der Stadtfeuerwehr Seelze
(mit integriertem Gefahrgutzug)
Schwerpunktfeuerwehr
(1 von 11 Ortsfeuerwehren der Stadt Seelze)
Freiwillige Feuerwehr
24 / 7 / 365 Ehrenamtlich Einsatzbereit
Aktiver Feuerwehrdienst
Die Einsatzabteilung besteht aus Frauen und Männern zwischen 16 und 67 Jahren aus den verschiedensten Berufsfeldern.
Die Aufgaben der Feuerwehr sind schon lange nicht mehr ausschließlich nur auf das Löschen von Bränden beschränkt, nein - das Spektrum reicht vom Umwelteinsatz bis hin zur technischen Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen oder Gefahrguteinsätzen.
Ein breites Aufgabengebiet, das einen hohen Ausbildungsstand und großes Engagement erfordert.
In der Grundausbildung werden der Umgang mit den Geräten, Einsatzgrundsätze und rechtliche Hintergründe vermittelt.
Spezielle Kenntnisse werden in Fachlehrgängen (z.B. technische Unfallhilfe oder Atemschutz) geschult.
Den Aktiven Mitgliedern wird einiges abverlangt, aber auch viel geboten: Kameradschaft, Abwechslung und Teamarbeit, Möglichkeiten der Schulung und Weiterbildung und die Freude am Helfen in der Not.
Fördernde Mitgliedschaft
Sie können oder wollen kein aktives Mitglied werden, möchten uns aber trotzdem unterstützen?
Dann werden Sie doch einfach förderndes Mitglied.
Die notwendige Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren, wie z.B. das Feuerwehrgerätehaus, die Fahrzeuge und Gerätschaften, wird in Deutschland von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde als gesetzlicher „Träger“ der Feuerwehr bezahlt. Die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehrmitglieder geschieht jedoch ehrenamtlich und unentgeltlich.
Eine gute und zeitgemäße Ausstattung ist daher nicht nur motivierend, sondern unerlässlich. In Zeiten von „knappen Kassen“, bzw. „klammen Städten und Gemeinden“ ist es vielerorts nicht mehr möglich, dem technischen Fortschritt der Ausrüstung unmittelbar mitzuhalten.
Daher freuen wir uns über unterstützende Beiträge von fördernden Mitgliedern, welche ergänzend zu einer zügigen Neuanschaffung auch kleinerer Gerätschaften beitragen.
Selbstverständlich können Sie uns auch mit einer Spende unterstützen.
Hier geht es direkt zum Mitgliedsantrag
Gefährlicher Fettbrand
Es geht schnell: Die Pfanne oder den Topf mit dem Fett oder Öl auf dem Herd vergessen, schon brennt der Inhalt des Kochgefässes. Doch wer jetzt versucht mit Wasser zu löschen, riskiert sein Leben.
Das Problem: Das Wasser verdampft in dem heißen Fett schlagartig. Dabei wird das brennende Fett mit dem Dampf in einem gewaltigen Feuerball aus dem Topf gerissen. Diese so genannte Fettexplosion erfasst die gesamte Umgebung, fügt Personen im Umfeld schwere oder gar tödliche Verletzungen zu. Und zudem wird die Brandausbreitung unter Umständen auch noch beschleunigt.
Fettbrand - was tun?
- Warnen Sie sofort Ihre Mitbewohner!
- Rufen Sie unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112)!
- Sofern vorhanden: Setzen Sie einen Fettbrand-Feuerlöscher (Klasse F) ein (ABC-Pulverfeuerlöscher oder Kohlendioxid-Löscher sind nur bedingt geeignet.)
- Alternativ können Sie mit einer langen Grillzange den passenden Deckel auf einen brennenden Topf aufsetzen.
- Alternativ können Sie eine Löschdecke einsetzen.
- Für alle Löschversuche gilt: Gehen Sie kein Risiko ein. Bei einer starken Rauchentwicklung oder fortgeschrittenen Brandausbreitung verlassen Sie den Raum, schließen Sie die Tür (nicht abschließen!) und warten Sie auf der Straße auf das Eintreffen der Feuerwehr. Geben Sie sich als Bewohner zu erkennen und weisen Sie den Einsatzleiter in die Situation ein.
So finden Sie uns...
Freiwillige Feuerwehr Seelze
Ortsfeuerwehr Seelze
Mühlenstr. 4a
D-30926 Seelze
Bitte beachten Sie: Da wir eine Freiwillige Feuerwehr sind, ist unsere Feuerwache nicht durchgehend besetzt. Wenn Sie uns besuchen wollen, sprechen Sie unbedingt vorher mit uns einen Besuchtermin ab.
Rauchmelder: Lebensretter für Ihre Wohnung
"Brennen? Was soll bei mir schon brennen?" So denken viele Menschen in Deutschland. Das Haus ist aus Beton, Kerzen werden nie angesteckt, wir sind sehr vorsichtig - warum sollte ausgerechnet die eigene Wohnung in Flammen aufgehen? Gehören Sie auch zu denen, die so denken? Dann sollten Sie hier unbedingt weiterlesen!
Erfahren Sie zunächst ein paar Fakten:
- Rund 600 Menschen kommen jedes Jahr in Deutschland bei Bränden ums Leben!
- 80 Prozent dieser Opfer sterben in Ihrer eigenen Wohnung!
- Ein Drittel der Opfer sind Kinder!
- Die Mehrzahl der rund 200.000 Brände in Privathaushalten jedes Jahr werden durch technische Defekte ausgelöst (Kabelbrände, Kurzschlüsse, usw.)!
- 95 Prozent der Brandtoten sterben nicht durch die Flammen, sie ersticken im giftigen Qualm!
Wenn Sie jetzt denken...
...macht nichts, wenn es dann doch brennt, dann kriege ich das mit. Das riecht man ja - und mein Hund oder meine Katze macht mich schon endgültig wach, dann sind Sie schon wieder auf dem Holzweg.
Bei einem Brand bilden sich die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid, die Sie unbemerkt im Schlaf inhalieren. Wenige Atemzüge, mit denen Sie das Gas in ihre Lunge transportieren, sind tödlich! Sie sterben in knapp zwei Minuten!
Wir empfehlen Ihnen...
Schaffen Sie sich sofort Rauchmelder an - und montieren Sie diese auch umgehend. Rauchmelder sind die einzig verlässlichen Instrumente, die einen Brand frühzeitig erkennen können und mit einem unüberhörbaren Alarmsignal (ca. 90 Dezibel) signalisieren. So bleibt Ihnen noch genug Zeit, Ihre Familie und sich selbst in Sicherheit zu bringen!
Bezahlbare kleine Lebensretter
Mittlerweile sind die etwa untertassengroßen Lebensretter recht preiswert (in manchen Baumärkten oder Supermarkt-Discountern schon ab fünf bis zehn Euro) zu haben. Um sicherzugehen, dass Sie einen vernünftigen Melder erwerben, achten Sie bitte auf das "VdS"-Prüfsiegel. Diese Melder wurden vom "Verband der Sachversicherer" (VdS) geprüft, sie schlagen auch schon bei niedrigen Rauchkonzentrationen an - was bei manchem Billig-Import aus Fernost nicht immer gewährleistet ist. Aufwändige Bauarbeiten sind zudem nicht notwendig - oft genügt ein Stück starkes Doppelklebeband, und der Melder hält an der Decke. Außerdem gibt es intelligente Magnetpatente, die den Rauchmelder ohne große Montage festhalten.
Für einen Mindestschutz benötigen Sie einen Rauchmelder vor jedem Schlafzimmer. Sollten Sie in einem mehrgeschossigen Gebäude wohnen, muss in jedes Stockwerk mindestens ein Rauchmelder. Für optimalen Schutz ist jedoch ein Rauchmelder in jedem Raum sinnvoll (und immer noch bezahlbar!). Ausgenommen sind Räume, in denen sich viel Dampf oder Staub entwickelt. Einfache Rauchmelder werden per Batterie betrieben. Geht die Energie zur Neige, meldet sich das Gerät frühzeitig mit einem kurzen Erinnerungspiep. Nicht zu laut und nervig, aber auf Dauer in einem Raum auffällig.
Das Anbringen eines Rauchmelders ist einfach.
Viele Rauchmeldertypen sind untereinander vernetzbar, zum Teil per Kabel, zum Teil per Funk (Tandemalarm: ein Rauchmelder löst aus und gibt ein Funksignal weiter, so dass jeder Melder im Gebäude alarmiert wird). Eine solche Vernetzung empfiehlt sich ganz besonders, wenn Sie Kinder im Haus haben. Es gibt sogar Lösungen, bei denen Sie im Brandalarmfall umgehend eine automatische "Feuermeldung" auf's Handy oder per Telefon an die Nachbarn konfigurieren können. Informationen dazu finden Sie im Elektronikhandel.
Weitere, umfassende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der Aufklärungskampagne "Rauchmelder - Lebensretter ".
Rauchmelderpflicht in Deutschland – Eine Infografik von rauchmeldershop-online.de