Bürger-Infos

Bürger-Infos (12)

Samstag, 06. Februar 2021 08:37

Wintergefahren

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Unwetterartige Schneefälle, tauwetterbedingtes Hochwasser, gefrierender Regen: Der Winter stellt die Feuerwehren wie auch die Bevölkerung in Deutschland wetterbedingt vor große Herausforderungen. „Vorbereitung ist wichtig – sowohl bei den Einsatzkräften als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern“, erklärt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Er appelliert, sowohl den aktuellen Wetterbericht zu verfolgen als auch Warn-Apps (NINA, KatWarn) zu verwenden, die über akute Gefahren informieren. „Umsichtiges Verhalten ist der beste Schutz“, so der DFV-Vizepräsident.

Samstag, 13. Januar 2018 21:23

Verhaltensregeln im Stau

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Im Stau, egal ob auf der Autobahn oder auf sonstigen mehrspurigen Straßen, ist es wichtig die Rettungswege freizuhalten. Dabei ist es unerheblich, ob der Stau aufgrund eines Verkehrsunfalls, einer Baustelle oder durch sonstige Behinderungen entstanden ist.

Eine große Rolle dabei spielt die Zufahrt durch den Stau für alle eingesetzten Einsatzkräfte, sei es der Abschlepper, die Polizei oder die Feuerwehr.

Die Folgenden Verhaltensregeln sind zum einen wichtig, um im Notfall schnelle Hilfe gewährleisten zu können, als auch den Stau für alle Verkehrsteilnehmer fair und schnell überwinden zu können. Wer gegen diese Verhaltensregeln verstößt riskiert Verwarn- und Bußgelder in nicht unerheblicher Höhe. In Einzelfällen droht ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis.

  1. Bilden Sie eine Rettungsgasse!

Gemäß §11 StVO ist es notwendig auch schon bei zähflüssigem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden, um den Hilfskräften eine ungehinderte Fahrt durch den Stau zu ermöglichen.

Die Rettungsgasse wird gebildet, indem die Fahrzeuge auf dem jeweils ganz linken Fahrstreifen möglichst weit nach links fahren und alle anderen Verkehrsteilnehmer auf allen anderen Fahrstreifen möglichst weit rechts fahren.

Weitere Informationen dazu können sie hier finden.

Wird die Rettungsgasse nicht gebildet sind folgende Strafen vorgesehen:

Beschreibung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerorts keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte.

200 €

2 Punkte

 

… mit Behinderung (Hilfsfahrzeug kommt nicht durch)

240 €

2 Punkte

1 Monat

… mit Gefährdung (Hilfsfahrzeug wird stark ausgebremst o.ä.)

280 €

2 Punkte

1 Monat

… mit Sachbeschädigung (In Folge dessen einen Unfall bauen)

320 €

2 Punkte

1 Monat

  1. Verlassen Sie in keinem Fall das Fahrzeug!

Dies ist wichtig, damit im Einzelfall das Fahrzeug schneller bei Seite geschafft werden kann oder das Fahrzeug keine Behinderung darstellt, wenn der Stau sich auflöst.

Wer dagegen verstößt kann folgende Strafen erhalten:

Beschreibung

Verwarn/Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Fahrzeug verlassen, obwohl keine Notfallsituation vorlag

10 €

   

Halten auf dem Standstreifen

30 €

   

Parken auf dem Standstreifen

70 €

1 Punkt

 

Fahrzeug verlassen und auf der Fahrbahn aufhalten, während der Verkehr wieder anläuft

à § 315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)

Vom Richter festgesetzt

3 Punkte

Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe

  1. Fahren sie nicht Rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung!

Das fahren in falscher Richtung, auch um den Stau zu vermeiden, stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr da. Bei diesem Fahrverhalten kann auch schon vor Ort die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden. Auch die Rettungsgasse oder der Standstreifen sollte in keinem Fall genutzt werden, um in entgegengesetzter Fahrtrichtung den Stau zu umfahren.

Folgende, schwerwiegende Strafen sind dafür vorgesehen:

Beschreibung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung oder Wenden, ohne dass die Polizei die Aufforderung dazu gab.

Vom Richter festgesetzt

3 Punkte

Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe

  1. Lassen sie sich nicht durch elektronische Geräte oder sonstiges ablenken!

Egal ob durch das Navigationsgerät, das Handy oder sonstige elektronische Geräte. Auch in Stausituationen oder im zähflüssigen Verkehr ist das Benutzen dieser untersagt. Oft ist die Folge dieser Ablenkungen ein Auffahrunfall, der den Stauverlauf noch weiter verzögert.

Beschreibung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Sie nutzten während der Fahrt ein elektronisches Gerät

100 €

1 Punkte

 
Sonntag, 31. Dezember 2017 14:29

Rettungskarte

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Bei der Rettungskarte handelt es sich um eine Informationskarte über das Fahrzeugmodell ihres Fahrzeuges. Wenn diese in ihrem Fahrzeug aufbewahrt und sichtbar für die Einsatzkräfte hinterlegt ist, kann diese bei einem Verkehrsunfall helfen, eine sichere und schnelle Rettung durchzuführen.

Auf der Karte sind die wichtigsten technischen Daten ihres Fahrzeuges erfasst. Außerdem sind darauf Schwachstellen und Schnittpunkte markiert, sodass die Rettungskräfte wissen, welche Stellen für eine technische Rettung bei einem Verkehrsunfall die schnellste und sicherste Vorgehensweise darstellt.

Die Rettungskarte muss sichtbar im Fahrzeugraum angebracht werden. Am besten eignet sich dafür die Sonnenblende über dem Fahrersitz.

Die passende Rettungskarte für Ihr Fahrzeug finden Sie hier.

Montag, 11. März 2013 12:52

Was kostet ein Feuerwehr-Einsatz?

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Wer dringend die Feuerwehr benötigt, weil sich Menschen oder Tiere in lebensbedrohlichen Notlagen befinden, oder ein Brand ausgebrochen ist, muss sich um die Einsatzkosten keine Gedanken machen. Das Niedersächsische Feuerwehrgesetz sieht vor, dass diese Einsätze grundsätzlich kostenlos sind.

Auch wenn die Feuerwehr vergeblich anrückt, weil das Feuer z. B. vor dem Eintreffen gelöscht werden konnte, oder es sich bei dem gemeldeten Qualm nur um Wasserdampf handelte, bleibt der Einsatz für den Verursacher bzw. Meldenden gebührenfrei.

Anders sieht es bei Einsätzen aus, die durch böswillige Falschmeldungen oder durch Brandstiftungen verursacht wurden. In diesem Fall erhebt die Stadt Seelze - Träger der Feuerwehr - die Kosten.

Ebenso werden die Einsatzkosten berechnet, wenn die Feuerwehr bei Ereignissen Hilfe leistet, die nicht unmittelbar der Notfallrettung zuzuordnen sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • das Beseitigen von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern),
  • das Beseitigen von Sturmschäden,
  • das Beseitigen von Öl- oder sonstigen umweltgefährdenden oder gefährlichen Stoffen,
  • Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen, etc.,
  • zeitweise Überlassung von Fahrzeugen und Geräten,
  • Einfangen von Tieren,
  • Entfernen von Insekten-Nestern,
  • Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten,
  • Absicherung von Gebäuden- und Gebäudeteilen,
  • Stellung von Brandsicherheitswachen,
  • Nachbarschaftshilfe,
  • Kraftfahrzeugbrände (Gefährdungshaftung).

Kostenpflichtig ist dabei entweder der Verursacher des Schadens oder der Eigentümer des Gegenstandes, bzw. der Veranstalter oder Veranlasser, der den Einsatz notwendig macht. Dies kann zum Beispiel der Halter eines Fahrzeuges sein, das Öl verliert oder brennt. Auch die Betreiber von Brandmeldeanlagen müssen der Stadt Seelze die durch Fehlalarmierung entstandenen Kosten ersetzen. Dies ist in der "Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren" festgelegt.

Sonntag, 10. März 2013 18:12

Plagegeister oder Helfer?

geschrieben von

Sie gehören zum Sommer wie Eis und kalte Getränke. Doch bei vielen Menschen sind sie äußerst unbeliebt: die Wespen und Hornissen. Nicht nur die Belästigung am Kaffetisch fürchten manche Bürger, auch die vermeintliche Gefährlichkeit beunruhigt viele.

Die große Mehrzahl der bei uns lebenden Wespenarten verhalten sich absolut friedlich, sie können nicht einmal stechen. Von den rund 500 Wespenarten, die in Europa zu finden sind, gehören nur elf zu den staatenbildenden Faltenwespen. Darunter sind nur zwei Sorten, die "Deutsche Wespe" und die "Gemeine Wespe", die sich durch süße Speisen und Getränke anlocken lassen. Nur wenn sie sich durch menschliche Abwehrreaktionen (zum Beispiel Schlagen mit der Hand) bedroht fühlen, verteidigen sie sich mit einem Stich.

Wer im Sommer von Wespen geplagt wird, muss nicht um eine ewige Belästigung fürchten. Im Winter sterben die Wespen ab, nur die Königin überlebt, sie wird im Frühjahr an anderer Stelle ein neues Volk gründen. Wespen sind für die Natur äußerst wichtig: Als Blütenbesucher und Insektenfresser leisten sie Landwirten und Hobbygärtnern eine wichtige Hilfe. Am Haus und im Garten fangen sie große Mengen von Fliegen und andere für uns lästigen Insekten.

Was tun bei einem Wespennest?
  • Halten Sie Abstand von etwa zwei bis drei Metern, vermeiden sie in diesem Bereich Erschütterungen und das Versperren der Einflugschneise.
  • Halten Sie Kinder von Nestern fern.
  • Niemals mit Gegenständen in einem Nest stochern, keine Wasserschläuche auf Nester richten.
  • Tiere im Nestbereich nicht anatmen.
  • Niemals Bekämpfungsaktionen (wie etwa der Versuch des Ausschwemmens oder Ausbrennens, Chemikalieneinsatz) versuchen.

Wer diese Regeln befolgt, wird mit Wespen kaum Probleme haben.

Es gibt Ausnahmesituationen, da ist die Entfernung eines Wespennestes unumgänglich. Zum Beispiel, wenn die Tiere an Spielplätzen, in Kindergärten, oder in der Nähe von Allergikern nisten. Dann kann zum Beispiel die Feuerwehr (gebührenpflichtig) helfen, wenn eine Umnistung der Kolonie durch ehrenamtliche "Wespenhelfer" (werden durch den Landkreis vermittelt) oder Fachfirmen nicht möglich ist. Eine Wespennestentfernung durch die Feuerwehr bedeutet allerdings in aller Regel den Einsatz eines Kontaktgiftes, welches die Tiere bei Berührung sofort tötet. Diese Maßnahme kann und darf nur das letzte Mittel sein.

Gleiches gilt auch für Hornissen-Siedlungen: die vom Aussterben bedrohte Hornisse steht unter Artenschutz. Nebenbei: Die Behauptung, mehrere Hornissenstiche könnten ein Pferd oder gar einen Menschen töten, sind schlichtweg Märchen! Hornissen sind äußerst friedliche Tiere, sie verhalten sich sogar ruhiger und berechenbarer als Honigbienen. Wie die Wespen sind diese Insekten ein wichtiges Instrument der ökologischen Umwelt - sie fressen Fliegen, Wespen und (Schädlings-) Larven. Sie lassen sich auch nicht durch süße Speisen anlocken. Wer Hornissen nicht stört (Erschütterungen des Nestes, Blockierung der Flugschneise) hat nichts zu befürchten!

Rat und Hilfe bei Problemen mit Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen erhalten Sie hier

Sonntag, 10. März 2013 17:59

Lassen Sie uns helfen!

geschrieben von

Immer wieder kommt es vor, dass die Feuerwehr nicht rechtzeitig helfen kann, weil ihre Anfahrt durch falsch oder behindernd parkende Fahrzeuge zeitweise aufgehalten wurde. Das ist vor allem ein Problem in Großstädten, aber auch in Seelze erleben wir es immer wieder, dass Fahrzeuglenker ihr Fahrzeug äußerst ungeschickt abstellen, sodass ein Durchfahren bestimmter Straßen nicht, oder nur äußerst langsam möglich ist. Vor allem der immer größer werdende Parkplatzbedarf in Wohngebieten führt zu solchem Fehlverhalten.

Doch wo - nach Meinung der Falschparker - die Pkw "doch noch durchpassen", ist für die Feuerwehr Schluss. Denn die fährt nunmal breite, große Einsatzfahrzeuge, die etwas mehr Platz brauchen.

Deshalb bitten wir Sie eindringlich:
  • Parken Sie so, dass mindestens eine Fahrbahnbreite von drei Metern für den fließenden Verkehr verbleibt. Bitte auch nicht "nur mal eben" das Fahrzeug abstellen, um z.B. etwas auszuliefern. Das würde im Ernstfall wertvolle Sekunden kosten!
  • Parken Sie in ausreichendem Abstand vor Kreuzungen und Einmündungen. Unsere Fahrzeuge - besonders unsere Drehleiter, die für die Menschenrettung wichtig ist, haben einen großen Wendekreis.
  • Denken Sie auch an Ihr Auto: Wer behindernd parkt, riskiert Lack- oder Blechschäden von vorbeifahrenden Fahrzeugen.
  • Parken Sie niemals vor Feuerwehrzufahrten, auch dann nicht wenn diese mit Ketten, Baken, Schranken oder Tore scheinbar blockiert sind. Diese werden im Brandfall durch die Feuerwehr per Schlüssel geöffnet und sind der wichtigste Weg zu bestimmten Gebäuden. Werden Fahrzeuge hier abgestellt, müssen sie abgeschleppt werden (Kostenpunkt: ca. 150 bis 200 EUR, je nach Rechnung der Abschleppfirma), dazu gibt's eine gebührenpflichte Verwarnung über 40 EUR und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.
  • Achten Sie auch darauf, dass Sie keine Hydranten auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand zustellen.

Denken Sie daran: Eines Tages benötigen vielleicht Sie die Hilfe der Feuerwehr - und sind dankbar, wenn diese schnell zu ihnen kommen kann.

Sonntag, 10. März 2013 17:41

Nach dem Feuer: Was tun?

geschrieben von

Das Feuer konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Ruß und angebrannte oder verkokelte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte und vielleicht Bauschutt. Wir möchten Ihnen für die Wiederherstellung Ihrer Wohnung etc. eine Orientierungshilfe als mögliche Empfehlung geben.

Was Sie grundsätzlich tun sollten:
  • Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer und ggf. Ihren Vermieter.
  • Vernichten Sie Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert wurden und deren Verpackung beschädigt oder vom Rauch durchdrungen sowie durch Wärme-Einwirkung verändert wurde.
  • Die Brandrückstände müssen evtl. fachgerecht entsorgt werden. Fragen Sie Ihre zuständige Kommune oder einen Entsorgungsbetrieb (Gelbe Seiten).
  • Verhindern Sie eine Verschleppung von Verschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche.
Vorgehen bei geringer Schadstoffbelastung
  • Halten Sie sich in den betroffenen Bereichen erst nach gutem Durchlüften für längere Zeit auf und wenn der Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist.
  • Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können ohne besondere Schutzvorkehrungen mit handelsüblichen Mitteln durchgeführt werden. Verwenden Sie dabei aber Schutzhandschuhe.
  • Reinigen Sie - nach Verlassen des Schadensbereiches - Ihren Körper sehr gründlich.
  • Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten zu sich.
Vorgehen bei erhöhter Schadstoffbelastung
  • Halten Sie sich in betroffenen Bereichen erst nach gutem Durchlüften für längere Zeit auf und wenn der Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist.
  • Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können unter Einhaltung der nachstehenden Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Selbst bei nicht ganz fachgerechter Anwendung der Schutzmaßnahmen ist eine gesundheitliche Gefährdung wegen der relativ kurzen Verweildauer unwahrscheinlich.
  • Verwenden Sie bei den Reinigungsarbeiten Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff, für Staubarbeiten Atemschutz (textile Halbmasken mit Schutzklasse P3), Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten oder Gumminhandschuhe für Nassarbeiten. Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadensbereich und können, wenn ihr Zustand es zulässt, durchaus mehrfach verwendet werden. Textile Atemschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmitteln und Wasser zu reinigen.
  • Nehmen Sie nach Verlassen des Schadensbereiches eine gründliche Körperreinigung vor.
  • Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten zu sich.
Vorgehen bei stark erhöhter Schadstoffbelastung
  • Betreten Sie die betroffenen Bereiche nicht!
  • Es ist durch einen Sachverständigen eine Schadstoffuntersuchung erforderlich. Ihre Feuerwehrleitstelle oder das Gewerbeaufsichtsamt helfen Ihnen hier gern weiter.
  • Für die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten müssen Sie spezielle Firmen für die Sanierung von Brandschäden heranziehen, die mit dem Umgang von Schadstoffen vertraut sind und über die notwendigen Fachkenntnisse und Geräte verfügen. Die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten müssen unter Beachtung der "Leitlinie zur Brandschadenssanierung" des Verbandes der Sachversicherer durchgeführt werden. Hier hilft Ihnen auch Ihre öffentliche Versicherung gern weiter.
Sonntag, 10. März 2013 15:45

Alarmierung der Ortsfeuerwehr Seelze

geschrieben von

Digitale Meldeempfänger (DME) ("stille Alarmierung") [primär]

DMEFast jedes aktive Mitglied der Ortsfeuerwehr Seelze verfügt über einen digitalen Meldeempfänger. Im Alarmfall finden sich alle alarmierten verfügbaren freiwilligen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner unverzüglich in der Feuerwache ein.
Auf dem DME können Einsatzort und Einsatzart abgelesen werden.
Zur Überprüfung der DME´s findet jeden Samstag um 12 Uhr ein Probealarm statt. Der Alarmton zwischen Einsatzalarm Sound abspielen und Probealarm ist unterschiedlich.
Die Alarmierung über DME's macht eine gezielte Alarmierung von einzelnen Kräften möglich (z.B. einzelne Gruppen einer Wehr bei kleinen Einsätzen ohne großen Personalbedarf, nur Kräfte mit spezieller Ausbildung etc.)

 

Alarmierungs-App (FF-Agent) ("stille Alarmierung") [sekundär]

ff agent smartphonesZusätzlich zur Alarmierung per DME werden die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr Seelze parallel über die Smartphone-App FF-Agent alarmiert. Dieses Redundanz-System ermöglicht zusätzlich die Rückmeldung der Teilnahme an einem Einsatz, so dass schneller auf mögliche Personalengpässe reagiert werden kann.

 

 

Sirene ("laute Alarmierung") und Warnung der Bevölkerung

SireneDie Sirene wird bei dringenden Einsätzen zusätzlich zu der stillen Alarmierung über DME´s ausgelöst. Bei einem Alarm der Feuerwehr ertönt die Sirene drei mal hintereinander mit einem 15 Sekunden Dauerton Sound abspielen.
Zusätzlich zu der Alarmierung der Feuerwehr kann die Sirene zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden.
Ein Probealarm findet jeden ersten Samstag im Monat um 11 Uhr statt.

Alarmierung durch die Tieftonsirene Honeywell: 1 Minute Dauerton mit 2-maliger Unterbrechung.

Sonntag, 10. März 2013 13:47

Hydranten freihalten

geschrieben von

Bei einem Hydranten handelt es sich um eine Möglichkeit an den verschiedensten Orten aus dem bestehenden Wassernetz Wasser zu entnehmen um z.B. einen Brand zu löschen. In Deutschland gibt es zum Großteil sogenannte Unterflurhydranten. Diese kann man zumeist an einer im Boden auf dem Gehweg oder der Fahrbahn eingelassenen, ovalen Abdeckung erkennen. In dessen Nähe befindet sich außerdem ein rotweißes Schild an Hauswänden o.ä. Dieses gibt Aufschluss über die genaue Position des Hydranten. (siehe Bild)

Unterflurhydrant

Hinweise:

  • Die Hydranten sind tag und nacht freizuhalten. Die Zugänglichkeit rund um die Uhr ist essentiell wichtig, um eine dauerhafte Versorgung mit Löschwasser zu garantieren. Werden Hydranten durch parkende Autos, Container o.ä. zugestellt bedeutet das im Einsatzfall meistens einen enormen Zeitverlust, bis ein entsprechend anderer Hydrant aufgefunden wird und die Löscharbeiten beginnen können. In Einzelfällen und bei unmittelbarer Lebensgefahr kann es Notwendig sein das behindernde Objekt gewaltsam aus dem Weg zu schaffen.
  • Handelt es sich bei dem behindernden Objekt um ein Fahrzeug/Anhänger kommt meistens ein Verwarngeld dazu, da sich in der Regel die Hydranten auf Gehwegen, mitten der Fahrbahn oder auf Sperrflächen befinden, wo es allgemein nicht zulässig ist zu parken.
  • Im Winter haben die Eigentümer von Gebäuden ohne hin die Pflicht den Gehweg von Eis und Schnee freizuhalten. Dabei sollte auch beachtet werden, dass die dort befindlichen Hydranten freigehalten werden sollen, um im Notfall einen schnellen Zugriff auf Löschwasser zu ermöglichen.
Sonntag, 10. März 2013 11:40

Sondersignal - was Sie wissen müssen!

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Sonder- und Wegerechte

Bei einem Einsatz der Feuerwehr oder sonstiger Hilfskräfte ist es teilweise notwendig mit Sonder-und Wegerechten zu fahren. Umgangssprachlich ist damit das Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn gemeint.

Dementsprechend gibt es mehrere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Rechte. In Folge dessen ist es jedoch auch sehr wichtig, dass andere Verkehrsteilnehmer ihrer Pflichten nachkommen, wenn sie Blaulicht und Martinshorn wahrnehmen.

Gemäß §35 StVO können Hilfskräfte, u.a. auch die Feuerwehr, Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn dies für die Erfüllung ihrer übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Diese Aufgaben können sehr unterschiedlich sein. Allenfalls hat dies jedoch zur Folge, dass in diesem Fall die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter gebührender Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer für das entsprechende Fahrzeug nicht mehr gelten. Das legitimiert somit z.B. zu schnelles Fahren oder das Fahren über rote Ampeln. Sonderrechte müssen nicht zwangsweise durch Blaulicht o.ä. kenntlich gemacht werden. Somit ist es auch einschlägig, dass diese Legitimation ebenfalls für Privatfahrzeuge auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus gilt. Dies natürlich unter höchster Rücksichtnahme. (Dazu später mehr)

Zusätzlich zu den Sonderrechten, welche in §35 StVO geregelt sind, können Wegerechte gemäß §38 StVO in Anspruch genommen werden. Dies ist die eigentliche Rechtsgrundlage für das Benutzen von Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn. Diese Signaltöne fordern den Verkehrsteilnehmer rechtlich dazu auf sofort freie Bahn zu schaffen. Wird in Einzelfällen kein Platz für die Fahrzeuge geschaffen kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesen Fällen drohen 240€ Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Was tun bei Sondersignal?

Um nicht in die Verlegenheit zu kommen die Hilfskräfte ungewollt zu behindern gelten folgende Verhaltenshinweise:

  • Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt.
  • Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?).
  • Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
  • Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).

Der ADAC hat in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie der Feuerwehr Hannover eine Broschüre herausgebracht, die zeigt, wie Sie sich im Verkehr verhalten müssen, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignal auftaucht.

Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?

Das nervt! Was soll das? Könnt ihr die Dinger nicht aus machen? Ich will Schlafen! Oft bekommen wir, insbesondere in der Nacht, Beschwerden darüber, dass wir zu Laut sind oder nerven. Dies liegt nicht zuletzt an der Verwendung der Sonder- und Wegerechte.

Diese sind jedoch zwingend nötig, um andere Verkehrsteilnehmer, auch wenn diese in der Nacht überschaubar sind, zu warnen. Die Verwendung des Martinshorns mit Blaulicht ist gemäß §38 StVO vorgeschrieben. Verwenden unsere Fahrer dies nicht und entsteht in Folge dessen ein Verkehrsunfall liegt die Unfallursache rechtlich gesehen bei unseren Fahrern und nicht bei den Beschwerdeführern, auf die wir sonst gerne Rücksicht nehmen. Jedoch müssen sie auch Bedenken, dass wenn die Feuerwehr oder andere Hilfskräfte mit den Signalen unterwegs sind es anderen Personen meist schlechter geht, als dass sie kurz geweckt werden.

Freiwillige Feuerwehr auf der Anfahrt

Natürlich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen oder Belästigungen durch Verkehrsteilnehmer, die sich nicht ganz an die Verkehrsregeln halten können. Jedoch kann man dieses Verhalten nicht pauschalisieren.

Es kann durchaus sein, dass es sich dabei um Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr handelt, die auf der Anfahrt zu einem Einsatz sind, bei dem schnelle Hilfe geboten ist. Diese befinden sich, anders als oft gedacht, nicht im Feuerwehrhaus, sondern müssen von zu Hause oder von ihrer Arbeit aus zum Feuerwehrhaus anreisen, um dann mit den Feuerwehrfahrzeugen los fahren zu können.

Diese Mitglieder können dabei unter gebührender Rücksicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern Sonderrechte in Anspruch nehmen, um möglichst schnell zum Feuerwehrhaus zu kommen. Diese Sonderrechte können sie jedoch nicht mittels Blaulicht o.ä. kenntlich machen. Vielmehr bitten die Fahrer der PKW mit gelben Schildern in der Windschutzscheibe oder auf dem Dach darum, dass ihr zügigeres Fahrverhalten akzeptiert wird und eventuell andere Fahrer Platz machen. Natürlich besteht für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr kein Anspruch darauf Platz zu erhalten, wenn sie auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus sind, jedoch ist sehr hilfreich schnelle Hilfe zu gewährleisten, wenn Autofahrer aufmerksam sind und trotzdem Platz schaffen.

Um weiterhin eine möglichst schnelle Anreise der Feuerwehrleute zu gewährleisten bitten auch wir darum auf unsere Kameraden Rücksicht zu nehmen und diese nicht durch unüberlegte Protestaktionen zu behindern oder gar zu gefährden.

 

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