Samstag, 27. Januar 2018 18:48

Einsatzkleidung

Zum Schutz der Einsatzkräfte bei Bränden und technischen Hilfeleistungen wird eine besondere Einsatzbekleidung getragen. Als Kopfschutz dient ein Feuerschutzhelm mit Visier und Helmlampe. Bei Brandeinsätzen wird unter dem Helm zusätzlich eine Flammschutzhaube getragen, um das Gesicht der Einsatzkraft vor plötzlichen Flammbildung zu schützen. Der Körperschutz besteht aus einer Einsatzüberjacke und einer Einsatzüberhose. Spezielle Schutzhandschuhe und Sicherheitsstiefel ergänzen diese Schutzbekleidung.

Die Kleidung entspricht allen aktuellen Normen (u.a. EN 469) und erfüllt alle an Schutzkleidung gestellten Anforderungen.

Einsatzkleidung und Ausrüstung für Brandeinsatz

Feuerwehrgurt

Der Feuerwehrgurt mit Beil wird auf Hüfthöhe über der Jacke getragen.

Feuerwehrhelm mit Nackenschutz

Der Feuerwehrhelm schütz die Einsatzkraft vor herabstürzenden Gegenständen .Der Helm kann von außen über die Kopfweitenverstellung individuell angepasst werden. Ausgestattet ist er mit einem Nackenschutz, einem großflächigem Gesichtsschutz, einem Augenschutzvisier und einer Helmlampe. Der Nackenschutz ist innerhalb des Helmes befestigt und schützt den Feuerwehrmann vor brennenden und kontaminierten Partikeln, die während eines Einsatzes in den Nackenbereich und somit auch innen in die Jacke fallen könnten. Der Schutz besteht wie die Flammschutzhaube aus einem hitzebeständigem und feuerhemmendem Material.

Helmlampe

Die Helmlampe ist wichtig um in der Dunkelheit oder bei starker Rauchentwicklung ein helles Arbeitsumfeld zu schaffen. Dieses Lampenmodell wird in der Mitte auf dem Helm angebracht, ein anderes, verwendetes Modell wird seitlich am Helm befestigt. Die Lichtstärke der dort verbauten LED‘s kann über einen Drehknopf reguliert werden.

Kevlarverstärkung

Besonders stark beanspruchte Bereiche sind mit dem feuerbeständigen Kevlar verstärkt. Dieses soll zusätzlich die Einsatzkleidung vor Beschädigungen schützen.

Kniepolster

An den Hosen sollen Polster die Knie der Feuerwehrleute entlasten, wenn Sie kriechen müssen.

Einsatzüberhose

Die sandfarbenen Jacken und Hosen bringen gleich mehrere Vorteile. Die helle Farbe heizt sich weniger stark auf und wird nachts besser gesehen. Dadurch wird die körperliche Belastung der Einsatzkraft etwas gemindert. Eine Kontamination, welche sich nach dem Einsatz auf der Kleidung befinden kann, wird auch optisch besser gesehen.

Einsatzüberjacke

Die Einsatzkleidung besteht aus feuerbeständigen Schichten. Durch die Kombination von besonderen Materialien sind die Jacken und Hosen extrem hitzebeständig und dennoch leicht und atmungsaktiv.

Reflektorstreifen

Durch die reflektierenden Elemente an der Einsatzkleidung wird die Sichtbarkeit der Einsatzkraft vor allem im Straßenverkehr deutlich erhöht.

TH-Handschuhe

Diese Handschuhe können bei so gut wie allen Einsatzfällen genutzt werden, bei denen der Träger nicht einer starken Hitze oder gefährlichen Stoffen ausgesetzt ist. Vornehmlich werden diese Handschuhe zur technischen Hilfeleistung eingesetzt. Dabei ist es wichtig, dass die Handschuhe bestimmte Anforderungen erfüllt (DIN EN 388). Dies setzt voraus, dass die Handschuhe besonders schnitt-und stichfest, reißfest sowie abriebfest sind.

Einsatzstiefel

Die Feuerwehrstiefel sind mit Stahlkappen und einer durchtrittsicheren Sohle ausgestattet.

Atemschutzgerät

Das Atemschutzgerät ist unerlässlich bei Feuer und der dabei entstehenden Rauchentwicklung sowie bei anderem gefährlichen Gasen und Partikeln, die während eines Einsatzes sich in der Luft befinden können. Mit dem Gerät ist es möglich, den Feuerwehrmann unabhängig von der Umgebungsluft mit Luft (Sauerstoff) zu versorgen. Dies ermöglicht ein Arbeiten in Bereichen, in dem eine ungeschützte Person nicht mehr atmen könnte. Zu dem Atemschutzgerät gehören mehrere Bestandteile. Zum einen die mit Luft gefüllte Druckluftflasche, die auf einer Trägerplatte befestigt wird. An der Trägerplatte ist eine Tragevorrichtung angebracht, sodass das Gerät auf dem Rücken des Feuerwehrmanns getragen werden kann. In der Druckluftflasche befinden sich zu Beginn ca. 1800 L Luft, welche durch 300 Bar Druck auf ca. 6 Liter komprimiert werden. Da die Luft unter diesen Bedingungen nicht geatmet werden kann, befindet sich am Öffnungsventil der Flasche ein Druckminderer, der den Flaschendruck von 300Bar auf ca. 4-14 Bar herunter regelt. Über eine Mitteldruckleitung wird die Luft zum Lungenautomaten befördert, welcher wiederum an der Atemschutzmaske angeschlossen ist. Neben dem Druckminderer befindet sich außerdem eine Warneinrichtung, welche ab einem Druck von ca.60 Bar anfängt zu piepsen. Ein Zeichen dafür, dass die maximale Arbeitszeit mit dem Gerät fast erreicht ist. Im Regelfall reicht die Atemluft für ca.30 Minuten.

Brandeinsatz-Handschuhe

Die Handschuhe sind wichtiger Bestandteil der Ausrüstung. Sie schützen den Feuerwehrmann an den Händen vor der vorherrschenden Hitze und dem Feuer. Somit können u.a. auch stark erhitzte Gegenstände angefasst und z.B. beiseite geräumt werden. Ähnlich wie bei den TH-Handschuhen ist jedoch auch eine gute Schnitt- und Stichfestigkeit erforderlich.

Schlauchpaket

 

Lungenautomat

Der Lungenautomat ist über eine Mitteldruckleitung mit der Atemluftflasche auf dem Rücken des Atemschutzgeräteträgers verbunden. Dieser wird im Einsatz dann an den Atemanschluss der Gesichtsmaske angeschlossen und verbindet somit die Flasche mit der Maske. Über den Lungenautomaten kann während des Einsatzes unter Atemschutz kontrolliert Luft eingeatmet werden. Möglich wird dies durch verschiedene Kipphebel und Membranen, die unter anderem den erhöhten Druck der Luft aus der Flasche (Durch vorherigen Druckminderer von ca.300 Bar auf ca. 4-12 Bar gesenkt) auf den Umgebungsdruck senken.

Wärmebildkamera

 

Manometer

Das Manometer ist eine Einrichtung im Gesamtaufbau eines Pressluftatmers, die es ermöglicht den aktuellen Füllstand der in der Flasche befindlichen Luft abzulesen. Im Regelfall ist die Flasche mit einem Druck von 300 Bar befüllt. Die Flasche hat ein Fassungsvermögen von 6 Litern. Bei 300 Bar Fülldruck stehen dem Träger somit 1800L Luft zur Verfügung.

Notsignalgeber

Der Notsignalgeber ist ein hochempfindlicher Bewegungssensor und kann als Alarmgerät und/oder als Gerät zur Detektion von Personen in Notlage verwendet werden. Bleibt der Träger für ungefähr 25s bewegungslos, aktiviert das Gerät automatisch 15s lang einen Voralarm. Kann sich der Träger während dieser Zeit nicht bewegen wird automation ein Vollalarm ausgelöst. Das akustisches und optisches Alarmsignal (das auch manuell ausgelöst werden kann) dient um andere zu warnen und beim Finden einer Person in Gefahr zu helfen.

Atemanschluss & Flammschutzhaube

Die Vollschutzmaske auch Atemanschluss genannt, trennt den Atmungsbereich des Feuerwehrmanns zu 99% von der Umgebungsluft. Durch Dichtlippen an der äußeren Kante der Maske wird ein Durchdringen von giftigen Gasen oder Partikeln unmöglich. Innerhalb des eigentlichen Maskenkörpers mit Sichtscheibe befindet sich zusätzlich eine Innenmaske. Diese deckt Nase und Mund ab, sodass dort über das Ein-und Ausatemventil zusammen mit dem Lungenautomaten geatmet werden kann. Darüber hinaus ist die Innenmaske mit einer Sprechmembran ausgestattet, die eine verständlichere Kommunikation über die Maske ermöglicht. Die Maske wird mittels einer Kopfbänderung im Gesichtsbereich fixiert.

Die Flammschutzhaube besteht aus einem hitzebeständigem und feuerhemmenden Material und schützt somit den Feuerwehrmann an den Seiten des Kopfes und insbesondere an den Ohren. Da der Körper ca.1% der giftigen Stoffe aus den Rauchgasen über die Haut aufnimmt, ist es sehr wichtig dass jeder Bereich am Körper abgedeckt ist. Die Flammschutzhaube wird ähnlich einer Mütze über den Kopf gezogen und reicht bis in den Schulterbereich. Sie ist passend und abschließend zu der Vollschutzmaske geformt.

Gewicht Einsatzkleidung und Ausrüstung für Brandeinsatz

Gewicht Kleidung Front
Gewicht Kleidung Back

Einsatzkleidung: 9,52 kg // Ausrüstung: 36,44 kg // Gesamtgewicht: 45,96 kg

Freitag, 26. Januar 2018 16:04

Feuerwehr fährt mit Trauerflor

Helfer gedenken der Sturmopfer

Die rund 30 Fahrzeuge von Seelzes Feuerwehren sind noch bis heute mit einem Trauerflor an der Funkantenne unterwegs. Grund sind zwei Angehörige von Freiweilligen Feuerwehren, die bei Unwettereinsätzen während des Sturms „Friederike“ am Donnerstag vergangener Woche ums Leben gekommen sind. So sei ein 28-jähriger Feuerwehrmann aus Bad Salzungen in Thüringen von einem umstürzenden Baum erschlagen und sein Kamerad schwer verletzt worden, als beide eine eingeklemmte Autofahrerin befreien wollten, berichtet Seelzes Stadtfeuerwehrsprecher Jens Köhler. Außerdem starb in Sundern (Sauerland) in Nordrhein-Westfalen ein 51-jähriger Feuerwehrmann bei einem Einsatz.

Dramatische Vorfälle

„Aus Anlass dieser dramatischen Vorfälle in Thüringen und Nordrhein-Westfalen wollen die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Seelze ihr tief empfundenes Mitgefühl und ihre Trauer für die Betroffenen und deren Angehörige ausdrücken“, sagte Köhler. Großer Respekt gelte den Feuerwehrkameraden, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht ums Leben kamen. Zum Zeichen der Anteilnahme und Trauer seien deshalb alle Feuerwehrfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Seelze bis zum heutige Freitag mit einem Trauerflor versehen.

Samstag, 13. Januar 2018 21:23

Verhaltensregeln im Stau

Im Stau, egal ob auf der Autobahn oder auf sonstigen mehrspurigen Straßen, ist es wichtig die Rettungswege freizuhalten. Dabei ist es unerheblich, ob der Stau aufgrund eines Verkehrsunfalls, einer Baustelle oder durch sonstige Behinderungen entstanden ist.

Eine große Rolle dabei spielt die Zufahrt durch den Stau für alle eingesetzten Einsatzkräfte, sei es der Abschlepper, die Polizei oder die Feuerwehr.

Die Folgenden Verhaltensregeln sind zum einen wichtig, um im Notfall schnelle Hilfe gewährleisten zu können, als auch den Stau für alle Verkehrsteilnehmer fair und schnell überwinden zu können. Wer gegen diese Verhaltensregeln verstößt riskiert Verwarn- und Bußgelder in nicht unerheblicher Höhe. In Einzelfällen droht ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis.

  1. Bilden Sie eine Rettungsgasse!

Gemäß §11 StVO ist es notwendig auch schon bei zähflüssigem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden, um den Hilfskräften eine ungehinderte Fahrt durch den Stau zu ermöglichen.

Die Rettungsgasse wird gebildet, indem die Fahrzeuge auf dem jeweils ganz linken Fahrstreifen möglichst weit nach links fahren und alle anderen Verkehrsteilnehmer auf allen anderen Fahrstreifen möglichst weit rechts fahren.

Weitere Informationen dazu können sie hier finden.

Wird die Rettungsgasse nicht gebildet sind folgende Strafen vorgesehen:

Beschreibung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerorts keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte.

200 €

2 Punkte

 

… mit Behinderung (Hilfsfahrzeug kommt nicht durch)

240 €

2 Punkte

1 Monat

… mit Gefährdung (Hilfsfahrzeug wird stark ausgebremst o.ä.)

280 €

2 Punkte

1 Monat

… mit Sachbeschädigung (In Folge dessen einen Unfall bauen)

320 €

2 Punkte

1 Monat

  1. Verlassen Sie in keinem Fall das Fahrzeug!

Dies ist wichtig, damit im Einzelfall das Fahrzeug schneller bei Seite geschafft werden kann oder das Fahrzeug keine Behinderung darstellt, wenn der Stau sich auflöst.

Wer dagegen verstößt kann folgende Strafen erhalten:

Beschreibung

Verwarn/Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Fahrzeug verlassen, obwohl keine Notfallsituation vorlag

10 €

   

Halten auf dem Standstreifen

30 €

   

Parken auf dem Standstreifen

70 €

1 Punkt

 

Fahrzeug verlassen und auf der Fahrbahn aufhalten, während der Verkehr wieder anläuft

à § 315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)

Vom Richter festgesetzt

3 Punkte

Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe

  1. Fahren sie nicht Rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung!

Das fahren in falscher Richtung, auch um den Stau zu vermeiden, stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr da. Bei diesem Fahrverhalten kann auch schon vor Ort die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden. Auch die Rettungsgasse oder der Standstreifen sollte in keinem Fall genutzt werden, um in entgegengesetzter Fahrtrichtung den Stau zu umfahren.

Folgende, schwerwiegende Strafen sind dafür vorgesehen:

Beschreibung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung oder Wenden, ohne dass die Polizei die Aufforderung dazu gab.

Vom Richter festgesetzt

3 Punkte

Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe

  1. Lassen sie sich nicht durch elektronische Geräte oder sonstiges ablenken!

Egal ob durch das Navigationsgerät, das Handy oder sonstige elektronische Geräte. Auch in Stausituationen oder im zähflüssigen Verkehr ist das Benutzen dieser untersagt. Oft ist die Folge dieser Ablenkungen ein Auffahrunfall, der den Stauverlauf noch weiter verzögert.

Beschreibung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Sie nutzten während der Fahrt ein elektronisches Gerät

100 €

1 Punkte

 
Mittwoch, 10. Januar 2018 21:40

Datenschutzerklärung

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Einsatz der X (Twitter)-Empfehlungs-Komponenten

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Einsatz von YouTube-Komponenten mit erweitertem Datenschutzmodus

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Hierbei nutzen wir die von YouTube zur Verfügung gestellte Option " - erweiterter Datenschutzmodus - ".

Wenn Sie eine Seite aufrufen, die über ein eingebettetes Video verfügt, wird eine Verbindung zu den YouTube-Servern hergestellt und dabei der Inhalt durch Mitteilung an Ihren Browser auf der Internetseite dargestellt.

Laut den Angaben von YouTube werden im " - erweiterten Datenschutzmodus -" nur Daten an den YouTube-Server übermittelt, insbesondere welche unserer Internetseiten Sie besucht haben, wenn Sie das Video anschauen. Sind Sie gleichzeitig bei YouTube eingeloggt, werden diese Informationen Ihrem Mitgliedskonto bei YouTube zugeordnet. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich vor dem Besuch unserer Website von Ihrem Mitgliedskonto abmelden.

Weitere Informationen zum Datenschutz von YouTube werden von Google unter dem folgenden Link bereitgestellt:

https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/

Einsatz von Social-Media-Buttons mit „Shariff“

Wir setzen auf unserer Webseite das c't-Projekt „Shariff“ ein. „Shariff“ ersetzt die üblichen Share-Buttons der Sozialen Netzwerke und schützt hierdurch das Surf-Verhalten

„Shariff“ bindet diese Share-Buttons der Sozialen Netzwerke auf unserer Webseite lediglich als Grafik ein, die eine Verlinkung auf das entsprechende Soziale Netzwerk enthält. Durch einen Klick auf die entsprechende Grafik werden Sie zu dem Dienste des jeweiligen Netzwerks weitergeleitet. Der Shariff-Button stellt den direkten Kontakt zwischen Sozialen Netzwerk und unseren Besuchern erst dann her, wenn der Besucher aktiv auf den Share-Button klickt. Erst dann werden Ihre Daten an das jeweilige Soziale Netzwerk übermittelt. Wird der Shariff-Button hingegen nicht angeklickt, findet keinerlei Austausch zwischen Ihnen und den Sozialen Netzwerken statt. Weitere Informationen über das das c't-Projekt „Shariff“ finden Sie unter http://www.heise.de/ct/artikel/Shariff-Social-Media-Buttons-mit-Datenschutz-2467514.html

Wir binden auf unserer Website folgende Sozialen Netzwerke mit „Shariff“ ein:

  • Facebook
  • X (Twitter)

Einsatz von Instagram

Wir setzen auf unserer Website den Dienst Instagram ein. Instagram ist ein Service der Instagram Inc. Durch den eingebundenen „Insta“-Button auf unsere Seite erhält Instagram die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Instagram eingeloggt, kann Instagram diesen Besuch auf unserer Seite Ihrem Instagram -Konto zuordnen und die Daten somit verknüpfen. Die durch Anklicken des „Insta“-Buttons übermittelten Daten werden von Instagram gespeichert. Zu Zweck und Umfang der Datenerhebung, deren Verarbeitung und Nutzung sowie Ihren diesbezüglichen Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre erhalten Sie weitere Informationen in den Instagram -Datenschutzhinweisen, die Sie über https://help.instagram.com/155833707900388 abrufen können.

Um zu verhindern, dass Instagram den Besuch unserer Seite Ihrem Instagram-Konto zuordnen kann, müssen Sie sich vor dem Besuch unserer Seite von Ihrem Instagram-Account abmelden. 

Einsatz von Google AdSense

Wir setzen auf unserer Website Google AdSense ein. Google AdSense ist ein Dienst der Firma Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, zum Einbinden von Werbeanzeigen. Google-AdSense verwendet sog. „Cookies“, somit Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und eine Analyse der Benutzung unserer Website ermöglichen. Weiter verwendet Google AdSense sogenannte Web Beacons. Durch diese Web Beacons ist es Google möglich, Informationen, wie zum Beispiel den Besucherfluss auf unserer Seite, auszuwerten. Diese Informationen werden neben Ihrer IP-Adresse und der Erfassung der angezeigten Werbeformate an Google in den USA übertragen, dort gespeichert und können von Google an Vertragspartner weiter gegeben werden. Google führt Ihre IP-Adresse jedoch nicht mit anderen von Ihnen gespeicherten Daten zusammen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihres Browsers verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen unserer Website vollumfänglich nutzen können. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

SSL-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von "http://" auf "https://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

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Auskunft/Widerruf/Löschung

Sie können sich aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und deren Berichtigung, Sperrung, Löschung oder einem Widerruf einer erteilten Einwilligung unentgeltlich an uns wenden. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen ein Recht auf Berichtigung falscher Daten oder Löschung personenbezogener Daten zusteht, sollte diesem Anspruch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegenstehen.

Sonntag, 31. Dezember 2017 14:29

Rettungskarte

Bei der Rettungskarte handelt es sich um eine Informationskarte über das Fahrzeugmodell ihres Fahrzeuges. Wenn diese in ihrem Fahrzeug aufbewahrt und sichtbar für die Einsatzkräfte hinterlegt ist, kann diese bei einem Verkehrsunfall helfen, eine sichere und schnelle Rettung durchzuführen.

Auf der Karte sind die wichtigsten technischen Daten ihres Fahrzeuges erfasst. Außerdem sind darauf Schwachstellen und Schnittpunkte markiert, sodass die Rettungskräfte wissen, welche Stellen für eine technische Rettung bei einem Verkehrsunfall die schnellste und sicherste Vorgehensweise darstellt.

Die Rettungskarte muss sichtbar im Fahrzeugraum angebracht werden. Am besten eignet sich dafür die Sonnenblende über dem Fahrersitz.

Die passende Rettungskarte für Ihr Fahrzeug finden Sie hier.

Montag, 18. Dezember 2017 09:10

Stadt will Mängel selbst beheben

Zuständigkeit für Feuerwehrhäuser diskutiert / Feuerwehr-Unfallkasse nicht zu Begehung eingeladen

Um die Beseitigung etwaiger Mängel an den Feuerwehrhäusern im Seelzer Stadtgebiet will sich die Verwaltung weiterhin selbst kümmern. Von einer Begehung der Feuerwehr-Unfallkasse habe die Stadt bislang abgesehen, da sie aufgrund der geltenden Regelungen die Situation selbst einschätzen könne, heißt es auf eine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Die Grünen widmen sich mit ihrer Anfrage, von wann der aktuelle Bericht der Feuerwehr-Unfallkasse sei, weiter dem Thema Feuerwehr. „Wir gehen bei der Frage davon aus, dass hier ein Zustandsbericht zu den Feuerwehrhäusern in der Stadt Seelze gemeint ist“, schreibt Bürgermeister Detlef Schallhorn in seiner Antwort. Es gebe keinen aktuellen Bericht der Feuerwehr-Unfallkasse, da es keine Begehung gegeben habe. Die Feuerwehrgebäude würden derzeit nur auf eine konkrete Anforderung der Verwaltung von der Unfallkasse besichtigt. „Wir haben bislang davon abgesehen, da wir aufgrund der geltenden Regelungen die aktuelle Situation in unseren Feuerwehrhäusern selbst einschätzen können und bestrebt sind, vorhandene Mängel zu beseitigen“, erklärt Schallhorn. Es sei beabsichtigt, festgestellte Schäden weiterhin während der allgemeinen Bauunterhaltung zu beseitigen. Über gravierende Mängel müsse im Einzelfall entschieden werden.
Bereits im August hatten die Grünen einen Antrag auf den Weg gebracht, für die Seelzer Feuerwehr ein Gutachten erarbeiten zu lassen. Ziel sollte ein effektiverer Einsatz von Geld und Personal sein. Beigefügt hatten die Grünen einen Zeitungsartikel aus Bad Nenndorf, in dem es ebenfalls um Verbesserungen bei der Feuerwehr geht, unter anderem mit der Zusammenlegung von Standorten. Dies ließ bei allen Fraktionen die Alarmglocken klingeln, die die Situation in Seelze mit der in Bad Nenndorf für nicht vergleichbar hielten. Auch Stadtbrandmeister Christian Kielhorn hielt ein Gutachten für überflüssig. Ende November scheiterten die Grünen schließlich mit ihrer Forderung im Rat, 35 000 Euro für ein unabhängiges Gutachten zur Verbesserung der Feuerwehrsituation im Etat 2018 bereitzustellen. Fraktionschef Knut Werner hatte vergeblich um Unterstützung für den Antrag geworben: Nicht alle Feuerwehrhäuser seien in einem guten Zustand, eine Sanierung könne für die Stadt teuer werden, eine unabhängige Begutachtung sei empfehlenswert. Dieser Argumentation konnten sich die anderen Fraktionen jedoch nicht anschließen.

Im zweiten Teil der Truppmannausbildung lernen Feuerwehrleute aus Seelze, wie sie im Notfall Verletzte bergen / Viertägige Übung beendet

Leben retten, Verletzte bergen – wer sich ehrenamtlich als Feuerwehrmann engagieren möchte, muss eine besondere Ausbildung absolvieren. Diese ist in den Richtlinien des Ausbildungsplans der niedersächsischen Feuerwehrschule festgehalten.
Im ersten Teil der sogenannten Truppmannausbildung erlernen die Kandidaten grundlegende Handgriffe der Brandbekämpfung. Danach werden sie in den Ortswehren eingesetzt, vorwiegend in zurückgesetzter Position. Wer sich nach diesem Lehrgang, bestandener Prüfung und 80 Dienststunden weiter qualifizieren möchte, konnte dies am vergangen Wochenende tun.
26 Kandidaten starten
26 Teilnehmer, davon vier Frauen, aus neun Ortsfeuerwehren des Stadtgebietes nahmen an der viertägigen Truppmannausbildung II teil. Auf dem Feuerwehrgelände an der Mühlenstraße in Seelze standen von Donnerstag bis Sonntag die technische Hilfeleistung und die Rettung von Verletzten nach Verkehrsunfällen auf dem Ausbildungsplan.
„Während früher mit dem Brecheisen Autos einfach aufgehebelt wurden, ist die Rettung heute immer eine patientengerechte“, betont Jens Köhler, Sprecher der Stadtfeuerwehr. „Bei Wirbelsäulenverletzungen etwa ist es lebensnotwendig, alle Erschütterung während der Bergung zu vermeiden.“
Das Ausbildungsprogramm ist genau abgesteckt: Einsatzleitung und der sogenannte Angriffstrupp bewegen sich in einem Radius von fünf Metern um das vermeintlich verunglückte Fahrzeug – das nur zu Übungszwecken dient. Alle anderen Feuerwehrleute arbeiten außerhalb dieses Bereichs, reichen Werkzeug, nehmen Autoteile entgegen und lagern sie auf einem Ablageplatz. „Ein Feuerwehrmann aus dem Angriffstrupp klettert ins Innere des Fahrzeugs und spricht mit den Verletzten. Es ist wichtig, dass die Insassen beruhigt werden und erfahren, was um sie herum passiert“, sagt Köhler.
Hilfsmittel im Einsatz
Hilfsmittel sind nötig: Sogenannte Legosteine, die unter das Auto gelegt werden, sollen es stabilisieren. Mit Schere, Spreizer und Stempel werden Autoteile ausgebaut. Ein Pedalschneider kann eingeklemmte Gliedmaßen befreien, Matten und Kissen decken scharfe Kanten ab, und ein Lenkradschutz verhinder das Öffnen des Airbags.
„Bis März 2018 können die Teilnehmer in den Ortsfeuerwehren ihr neues Wissen vertiefen, dann ist die Ausbildung abgeschlossen", sagt Frank Wollny, Stadtausbildungsleiter. Mit elf weiteren Ausbildern leitet er die Truppmannausbildung und freut sich, dass es keine Nachwuchssorgen bei der Feuerwehr in Seelze und den Ortsteilen gibt.
Einer der Ausbildungsteilnehmer ist Christoph Hein, der bereits mit neun Jahren in die Feuerwehr eingetreten ist. „Ich wollte schon immer helfen und bin jetzt schon zehn Jahre dabei", sagt er stolz. Er macht eine Berufsausbildung zum IT-Elektroniker und genießt sein Ehrenamt bei der Feuerwehr. „Das ist für mich Freizeit, wir treffen uns hier jeden Freitag, und dann beginnt für mich das Wochenende", erklärt Hein. Etwas aufregend ist die Truppmannausbildung für ihn auch – aber er freut sich, dass er bald dabei sein darf, um Verletzte zu retten und zu bergen.

Samstag, 28. Oktober 2017 09:05

Verabschiedung unserer Jugendwarte

Am 18. Oktober 2017 verabschiedeten wir unseren Jugendwart Dennis Blume und seinen Stellvertreter Marcus Weber.
Blume bekleidete das Amt seit 1999, also 18 Jahre. Weber unterstützte ihn seit 2005, also 12 Jahre. Eine beachtliche Zeit!

Da beide andere Posten innerhalb der Ortsfeuerwehr übernehmen, gaben Sie zum 20. Oktober 2017 das Amt an Simon Bußmann und Marcel Klose ab.

Die beiden wurden natürlich von ihrer Jugendfeuerwehr glanzvoll verabschiedet.
Beide mussten in alten Jugendfeuerwehr-Kombis einen Parcours überwinden. Es ging von einer kleinen Schlauchstafette, über Hindernisse, Knoten anlegen und Kübelspritze tragen bis hin zum Kugelstoßen.
Beide bestanden mit Bravour obwohl Weber einen kleinen Zeitlichen Vorsprung hatte.

Des Weiteren mussten die beiden neuen Jugendwarte diesen Parcours auch überwinden.

Nach einer kurzen Pause wurden noch zwei Jugendfeuerwehr-Mitglieder aneinander gebunden – Mädchen/Junge – und traten auch gegeneinander an.

Die Jugendfeuerwehr Seelze bedankt sich recht herzlich bei den beiden und wünscht ihnen bei Ihren neuen Aufgaben viel Erfolg, Glück und Spaß!

Danke Dennis & Marcus  

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