Montag, 02. Juli 2018 15:19

Warnung vor hoher Waldbrandgefahr

Anhaltende Trockenheit und die sommerlichen Temperaturen lassen die Gefahr von Wald –, Grasflächen – oder Böschungsbränden in Deutschland dramatisch ansteigen.

Aktuell herrscht für Niedersachsen die Gefahrenstufe 3/4 (mittlere bis hohe Waldbrandgefahr).

Grundsätzlich gilt:

  • Das Rauchen, die Entzündung von Feuer und offenes Licht sind im Wald verboten.
  • Achtlos weggeworfene Glasflaschen können durch Sonneneinstrahlung die Wirkung eines Brennglases haben. •
  • Auch sollte man darauf achten, wo man sein Auto parkt: Die Hitze des Katalysators kann darunter liegendes trockenes Gras entzünden und so einen Waldbrand auslösen.

Bei dem kleinsten Verdacht auf einen Wald –, Grasflächen – oder Böschungsbrand bitte umgehend die 112 alarmieren.

DWD WaldbrandkarteDWD Waldbrandkarte

Unter der Anleitung von Erste-Hilfe Ausbilderin Jana wurden auf einem Übungsabend am 09.05.2018 verschiedene Dinge zur Ersten Hilfe geübt. Alle Übungen wurden im Schulungsraum ausgeführt. Die Jugendlichen und ihre Betreuer übten zum Beispiel das Anlegen von Kopfverbänden, nahmen den Helm eines Motorradfahrers ab, retteten mit dem Rautekgriff, Verhaltensweisen bei auffinden einer bewusstlosen Person und bekamen wertvolle Tipps!

Allen hat diese abwechslungsreiche Ausbildung Spaß gemacht!

Schönen Dank an Jana und an das DRK Ortsverein Garbsen e.V., die die Übungsmaterialien zur Verfügung stellten.

Mittwoch, 30. Mai 2018 21:47

Wie wirken sich Drogen aufs Fahren aus?

Schüler lernen im Workshop von Polizei und Feuerwehr die oft fatalen Konsequenzen kennen

Mit Warnungen vor Alkohol und Drogen können Polizei und Feuerwehr offenbar nicht früh genug beginnen. Außer legalen Rauschmitteln, werden Schüler immer häufiger in ihrem Alltag auch mit illegalen Drogen konfrontiert. Das ist ein Grund, weshalb Polizeihauptkommissar Karsten Schröder vom Präventionsteam der Polizeiinspektion Garbsen regelmäßig Informationsveranstaltungen für angehende Fahranfänger organisiert. Seit dem Jahr 2007 reist Schröder durch die Region. Am Mittwoch und gestern machte er an der Mühlenstraße in Seelze Station – und bekam Unterstützung von Seelzes Ortsfeuerwehr. 148 Schüler der Geschwister- Scholl-Schule und der Gesamtschule hörten den Schilderungen von Ersthelfern zu. Zu diesen erfahrenen Kräften zählt seit 45 Jahren auch Dirk Battermann. Er gehört bei der freiwilligen Feuerwehr zu den 98 Aktiven und zeigte den Schülern Von Patricia Chadde außer typischen Unfallgeschichten aus Seelze auch das 25 Kilogramm schwere hydraulische Rettungsgerät. Damit lässt sich selbst dickes Metall auseinanderspreizen. Wie leistungsfähig bin ich eigentlich nüchtern? Iris Stolzenburg, Sabine Balke und Carina Bruckner vom Schulservice-Team der AOK boten jedem Schüler einen Sehtest an und maßen die Reaktionsschnelligkeit beim Tritt aufs Gaspedal. Sie wiesen zudem auf die Gefahr der Ablenkung beispielsweise durch das Smartphone hin. Unaufmerksamkeit sei immer häufiger eine Unfallursache. Sehr deutlich wurde Polizeihauptkommissar Schröder: Von allen Verkehrsteilnehmern würden 18- bis 24-Jährige am häufigsten bei Unfällen sterben. Er fände den Führerschein mit 17 großartig, weil Fahrzeuglenker in Begleitung schon ein paar Tausend Kilometer Erfahrung sammeln könnten, bevor sie sich allein hinter das Steuer setzten. „Ich kann mir auch den Führerschein mit 16 sehr gut vorstellen“, sagte Schröder. „Worüber wollen wir sprechen – Cannabis oder Alkohol?“, fragte er in die Runde. Viele Schüler interessierten sich vor allem für die Konsequenzen des Kiffens. Feuerwehrmann Marcel Klose kam mit zehn Jahren zur Feuerwehr und gehörte selbst schon zu einer Schülergruppe, die an der Präventionsveranstaltung teilnahm. Haben den 22-Jährigen die Erfahrungen während der Einsätze verändert? „Ja, sehr“, erläutert er den Jugendlichen. „Man geht verantwortungsbewusster durchs Leben.“

Jährlich 75000 Alkoholtote in Deutschland

Ginge es nach Polizeihauptkommissar Karsten Schröder, dürfte Alkohol in der Bundesrepublik weder so günstig noch so einfach zu haben sein. „Wir haben in der Bundesrepublik jährlich 75 000 Tote durch Alkohol“, sagt er. Nach seinem Rechenbeispiel würde eine 16- Jährige nach drei Bieren à 0,3 Liter und bei einer Größe von 1,58 Metern und einem Gewicht von 63 Kilo auf 0,6 Promille kommen. Damit sei sie absolut fahruntüchtig. Für Fahranfänger gilt 0,0 Promille und das empfehlen die Beamten des Polizeikommissariats Seelze jedem Verkehrsteilnehmer. Wie eingeschränkt das Sichtfeld bei Alkohol ist, zeigten sie mit der Rauschbrille.

Mitfahrer tragen eine Mitschuld

Der eine fährt angetrunken Auto, und nichts passiert – nicht einmal eine Polizeistreife hält ihn auf. Der andere fährt genauso betrunken und hat nach wenigen Kilometern zwei Menschenleben auf dem Gewissen. Was Polizei und Feuerwehr bei schlimmen Unfällen vorfinden, schilderte Joshua Jeynes eindrucksvoll. Das Präventionsangebot appellierte auch an die Eigenverantwortung der Schüler. Wer berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, aber auch die Mitfahrer, die zu einem Betrunkenen ins Auto steigen, verlieren ihren Versicherungsschutz. Über die möglicherweise lebenslangen Folgen dieser Dummheit denken viele Leute wenig nach.

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Joshua Jeynes berichtet Schülern vom tragischen Verkehrsunfall mit Todesfolge. Der Fahrzeugführer hatte 2,77 Promille.

Bild Copyright: Patricia Chadde (HAZ Seelze)

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Joshua Jeynes schildert einen dramatischen, Unfallhergang, der bei ihm und seinen Feuerwehrkameraden Spuren hinterlässt.

Bild Copyright: Patricia Chadde (HAZ Seelze)

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Bild Copyright: Patricia Chadde (HAZ Seelze)

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Marcel Klose von Seelzes Feuerwehr und Iris Stoluenburg vom Schulservice der AOK bieten Versuche zur Reaktionsgeschwindigkeit an.

Bild Copyright: Patricia Chadde (HAZ Seelze)

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Bild Copyright: Patricia Chadde (HAZ Seelze)

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Wer durch diese Rauschbrille blickt, erlebt die Einschränkung der Sehtüchtigkeit durch Alkohol und andere Drogen.

Bild Copyright: Patricia Chadde (HAZ Seelze)

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Bild Copyright: Patricia Chadde (HAZ Seelze)

Mittwoch, 02. Mai 2018 20:03

Jahreshauptversammlung der JF

Am Mittwoch, den 04.04.2018 fand unsere Jahreshauptversammlung der Jugendfeuerwehr Seelze im Gerätehaus in der Mühlenstraße statt. Jugendwart Simon Bußmann eröffnete pünktlich um 18:00 Uhr die Versammlung! Unter den Jugendlichen waren auch zahlreiche Eltern und 1. Zugführer Dennis Blume gekommen. Bußmann erzählte über das vergangene Jahr. Wie viele Mitglieder gab es 2017, Ein- und Austritte, Bundeswettbewerb, Leistungsspangenabnahme, Dienstbetrieb und Zeltlager in Neustadt am Rübenberge. Wie in jedem Jahr stand auf der Tagesordnung, die Wahl eines neuen Jugendausschusses. Die Jugendlichen entschieden sich für eine öffentliche Wahl!

Gewählt wurden:

  • Jugendsprecher: Marcel Flimm
  • stellv. Jugendsprecher: Dominik Wegner
  • Schriftwartin: Lina-Sophie Edeler 
  • Kassenwart: Tim Hinze
  • Zeugwart: Lukas Rasche

Des Weiteren wurde über das nächste Zeltlager berichtet. 1. Zugführer und ehemaliger Jugendwart Dennis Blume bedankte sich noch für das Abschiedsgeschenk, welches er und sein ehemaliger Stellvertreter Marcus Weber auf der Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilung erhielten. !

Wir gratulieren den gewählten und wünschen viel Erfolg

Gut Wehr

Presseinformation des Deutschen Feuerwehrverbandes

Anmelden, beaufsichtigen, kontrollieren / Flammenfalle für Tiere vermeiden

Berlin – Von der Nordseeküste bis an den Alpenrand lodern in wenigen Tagen wieder zahlreiche traditionelle Osterfeuer – doch dieser schöne Brauch führt jährlich auch zu zahlreichen Feuerwehreinsätzen. „Häufig werden Feuerwehren alarmiert, weil Brände außer Kontrolle geraten oder nicht sachgemäß angemeldet wurden“ erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Die Feuerwehren geben deshalb folgende Sicherheitstipps zum Osterfeuer:

  • Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde (häufig das Ordnungsamt) anzumelden – Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.
  • Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz. Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei. Der Sicherheitsabstand wegen Rauch und Hitze sollte mindestens 50 Meter zu Gebäuden und Bäumen und mindestens 100 Meter zu Straßen betragen. Windrichtung beachten!
  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko!
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
  • Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112!
  • Verlassen Sie als Veranstalter bzw. Zuständiger die Feuerstelle nur, wenn sie komplett erkaltet ist.
  • Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. Die mehr als eine Million Männer und Frauen in den deutschen Feuerwehren sind auch über Ostern rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.

Übersichtlich, informativ, modern. So präsentiert sich die Seelzer Ortsfeuerwehr für Sie!

Das neue Design ist nicht nur für Mobilgeräte optimiert, sondern auch übersichtlicher, umfangreicher und schöner. Außerdem ist die Website durch die aktuellste Version schneller, sicherer und bietet mehr Möglichkeiten Ihnen die Arbeit der Ortsfeuerwehr Seelze näher zu bringen. So präsentiert sich die mittlerweile vierte Website-Generation der Ortsfeuerwehr Seelze im Internet.

Knapp 200 Arbeitsstunden stecken in dem Projekt, um die Website technisch, optisch und inhaltlich zu überarbeiten und zu ergänzen. Die Arbeit wird sich weiter fortsetzen, indem die Inhalte stetig aktualisiert werden, um Sie wie gewohnt auf dem neuesten Stand zu halten!

Die Website ist weiterhin unter der bekannten Adresse www.Ortsfeuerwehr-Seelze.de erreichbar!

Die Inhalte werden mit 256-Bit-SSL verschlüsselt, wodurch Datenübertragungen abgesichert sind. Die Beiträge und Informationen lassen sich einfach und komfortabel pflegen.

Der Aufbau der neuen Seite ist responsiv und damit für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets optimiert. Über WhatsApp-Sharing können Inhalte am Smartphone geteilt werden. Auch der Dienstplan ist weiterhin abonnierbar und kann in den Smartphonekalender übertragen werden.

Wir freuen uns sehr über die neue Website und hoffen, dass sie Ihnen genauso gut gefällt wie uns.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen damit!

Freitag, 23. Februar 2018 18:00

Truppmannausbildung der Feuerwehr Seelze

22 Feuerwehranwärter aus den Ortsfeuerwehren der Stadt Seelze und der Werkfeuerwehr Honeywell konnte Stadtbrandmeister Dr. Christian Kielhorn und sein Vertreter Michael Lorenz am Dienstagabend bei der offiziellen Eröffnung der diesjährigen Truppmannausbildung Teil 1 begrüßen.

Die angehenden fünf Feuerwehrfrauen und 17 Feuerwehrmänner werden unter der Leitung des Stadtausbildungsleiter Frank Wollny und seinem Ausbilderteam in den kommenden viereinhalb Wochen in Theorie und Praxis auf das Einsatzgeschehen vorbereitet.

Besonders freue ihn, so Wollny in seiner Begrüßung, dass sich wieder so viel Teilnehmer an dem Lehrgang beteiligen. Besonders auffällig ist in diesem Jahr die hohe Zahl an Seiteneinsteigern. Nur neun junge Teilnehmer stammen aus den Jugendfeuerwehren. Als prominentesten Teilnehmer konnte von der Feuerwehrführung Dr. Gerold Papsch, stellvertretender Bürgermeister und Vorsitzender des Ausschusses für Ordnung und Soziales, begrüßt werden.

Die Ausbildung, die in diesem Jahr bei der Ortsfeuerwehr Letter stattfindet, wird sich schwerpunktmäßig mit der Brandbekämpfung, dem Umgang mit tragbaren Leitern und Feuerlöschern sowie der technischen Hilfeleistung und Verkehrssicherung beschäftigen. Die Ausbildung wird am 10. März mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen.

Samstag, 27. Januar 2018 18:48

Einsatzkleidung

Zum Schutz der Einsatzkräfte bei Bränden und technischen Hilfeleistungen wird eine besondere Einsatzbekleidung getragen. Als Kopfschutz dient ein Feuerschutzhelm mit Visier und Helmlampe. Bei Brandeinsätzen wird unter dem Helm zusätzlich eine Flammschutzhaube getragen, um das Gesicht der Einsatzkraft vor plötzlichen Flammbildung zu schützen. Der Körperschutz besteht aus einer Einsatzüberjacke und einer Einsatzüberhose. Spezielle Schutzhandschuhe und Sicherheitsstiefel ergänzen diese Schutzbekleidung.

Die Kleidung entspricht allen aktuellen Normen (u.a. EN 469) und erfüllt alle an Schutzkleidung gestellten Anforderungen.

Einsatzkleidung und Ausrüstung für Brandeinsatz

Feuerwehrgurt

Der Feuerwehrgurt mit Beil wird auf Hüfthöhe über der Jacke getragen.

Feuerwehrhelm mit Nackenschutz

Der Feuerwehrhelm schütz die Einsatzkraft vor herabstürzenden Gegenständen .Der Helm kann von außen über die Kopfweitenverstellung individuell angepasst werden. Ausgestattet ist er mit einem Nackenschutz, einem großflächigem Gesichtsschutz, einem Augenschutzvisier und einer Helmlampe. Der Nackenschutz ist innerhalb des Helmes befestigt und schützt den Feuerwehrmann vor brennenden und kontaminierten Partikeln, die während eines Einsatzes in den Nackenbereich und somit auch innen in die Jacke fallen könnten. Der Schutz besteht wie die Flammschutzhaube aus einem hitzebeständigem und feuerhemmendem Material.

Helmlampe

Die Helmlampe ist wichtig um in der Dunkelheit oder bei starker Rauchentwicklung ein helles Arbeitsumfeld zu schaffen. Dieses Lampenmodell wird in der Mitte auf dem Helm angebracht, ein anderes, verwendetes Modell wird seitlich am Helm befestigt. Die Lichtstärke der dort verbauten LED‘s kann über einen Drehknopf reguliert werden.

Kevlarverstärkung

Besonders stark beanspruchte Bereiche sind mit dem feuerbeständigen Kevlar verstärkt. Dieses soll zusätzlich die Einsatzkleidung vor Beschädigungen schützen.

Kniepolster

An den Hosen sollen Polster die Knie der Feuerwehrleute entlasten, wenn Sie kriechen müssen.

Einsatzüberhose

Die sandfarbenen Jacken und Hosen bringen gleich mehrere Vorteile. Die helle Farbe heizt sich weniger stark auf und wird nachts besser gesehen. Dadurch wird die körperliche Belastung der Einsatzkraft etwas gemindert. Eine Kontamination, welche sich nach dem Einsatz auf der Kleidung befinden kann, wird auch optisch besser gesehen.

Einsatzüberjacke

Die Einsatzkleidung besteht aus feuerbeständigen Schichten. Durch die Kombination von besonderen Materialien sind die Jacken und Hosen extrem hitzebeständig und dennoch leicht und atmungsaktiv.

Reflektorstreifen

Durch die reflektierenden Elemente an der Einsatzkleidung wird die Sichtbarkeit der Einsatzkraft vor allem im Straßenverkehr deutlich erhöht.

TH-Handschuhe

Diese Handschuhe können bei so gut wie allen Einsatzfällen genutzt werden, bei denen der Träger nicht einer starken Hitze oder gefährlichen Stoffen ausgesetzt ist. Vornehmlich werden diese Handschuhe zur technischen Hilfeleistung eingesetzt. Dabei ist es wichtig, dass die Handschuhe bestimmte Anforderungen erfüllt (DIN EN 388). Dies setzt voraus, dass die Handschuhe besonders schnitt-und stichfest, reißfest sowie abriebfest sind.

Einsatzstiefel

Die Feuerwehrstiefel sind mit Stahlkappen und einer durchtrittsicheren Sohle ausgestattet.

Atemschutzgerät

Das Atemschutzgerät ist unerlässlich bei Feuer und der dabei entstehenden Rauchentwicklung sowie bei anderem gefährlichen Gasen und Partikeln, die während eines Einsatzes sich in der Luft befinden können. Mit dem Gerät ist es möglich, den Feuerwehrmann unabhängig von der Umgebungsluft mit Luft (Sauerstoff) zu versorgen. Dies ermöglicht ein Arbeiten in Bereichen, in dem eine ungeschützte Person nicht mehr atmen könnte. Zu dem Atemschutzgerät gehören mehrere Bestandteile. Zum einen die mit Luft gefüllte Druckluftflasche, die auf einer Trägerplatte befestigt wird. An der Trägerplatte ist eine Tragevorrichtung angebracht, sodass das Gerät auf dem Rücken des Feuerwehrmanns getragen werden kann. In der Druckluftflasche befinden sich zu Beginn ca. 1800 L Luft, welche durch 300 Bar Druck auf ca. 6 Liter komprimiert werden. Da die Luft unter diesen Bedingungen nicht geatmet werden kann, befindet sich am Öffnungsventil der Flasche ein Druckminderer, der den Flaschendruck von 300Bar auf ca. 4-14 Bar herunter regelt. Über eine Mitteldruckleitung wird die Luft zum Lungenautomaten befördert, welcher wiederum an der Atemschutzmaske angeschlossen ist. Neben dem Druckminderer befindet sich außerdem eine Warneinrichtung, welche ab einem Druck von ca.60 Bar anfängt zu piepsen. Ein Zeichen dafür, dass die maximale Arbeitszeit mit dem Gerät fast erreicht ist. Im Regelfall reicht die Atemluft für ca.30 Minuten.

Brandeinsatz-Handschuhe

Die Handschuhe sind wichtiger Bestandteil der Ausrüstung. Sie schützen den Feuerwehrmann an den Händen vor der vorherrschenden Hitze und dem Feuer. Somit können u.a. auch stark erhitzte Gegenstände angefasst und z.B. beiseite geräumt werden. Ähnlich wie bei den TH-Handschuhen ist jedoch auch eine gute Schnitt- und Stichfestigkeit erforderlich.

Schlauchpaket

 

Lungenautomat

Der Lungenautomat ist über eine Mitteldruckleitung mit der Atemluftflasche auf dem Rücken des Atemschutzgeräteträgers verbunden. Dieser wird im Einsatz dann an den Atemanschluss der Gesichtsmaske angeschlossen und verbindet somit die Flasche mit der Maske. Über den Lungenautomaten kann während des Einsatzes unter Atemschutz kontrolliert Luft eingeatmet werden. Möglich wird dies durch verschiedene Kipphebel und Membranen, die unter anderem den erhöhten Druck der Luft aus der Flasche (Durch vorherigen Druckminderer von ca.300 Bar auf ca. 4-12 Bar gesenkt) auf den Umgebungsdruck senken.

Wärmebildkamera

 

Manometer

Das Manometer ist eine Einrichtung im Gesamtaufbau eines Pressluftatmers, die es ermöglicht den aktuellen Füllstand der in der Flasche befindlichen Luft abzulesen. Im Regelfall ist die Flasche mit einem Druck von 300 Bar befüllt. Die Flasche hat ein Fassungsvermögen von 6 Litern. Bei 300 Bar Fülldruck stehen dem Träger somit 1800L Luft zur Verfügung.

Notsignalgeber

Der Notsignalgeber ist ein hochempfindlicher Bewegungssensor und kann als Alarmgerät und/oder als Gerät zur Detektion von Personen in Notlage verwendet werden. Bleibt der Träger für ungefähr 25s bewegungslos, aktiviert das Gerät automatisch 15s lang einen Voralarm. Kann sich der Träger während dieser Zeit nicht bewegen wird automation ein Vollalarm ausgelöst. Das akustisches und optisches Alarmsignal (das auch manuell ausgelöst werden kann) dient um andere zu warnen und beim Finden einer Person in Gefahr zu helfen.

Atemanschluss & Flammschutzhaube

Die Vollschutzmaske auch Atemanschluss genannt, trennt den Atmungsbereich des Feuerwehrmanns zu 99% von der Umgebungsluft. Durch Dichtlippen an der äußeren Kante der Maske wird ein Durchdringen von giftigen Gasen oder Partikeln unmöglich. Innerhalb des eigentlichen Maskenkörpers mit Sichtscheibe befindet sich zusätzlich eine Innenmaske. Diese deckt Nase und Mund ab, sodass dort über das Ein-und Ausatemventil zusammen mit dem Lungenautomaten geatmet werden kann. Darüber hinaus ist die Innenmaske mit einer Sprechmembran ausgestattet, die eine verständlichere Kommunikation über die Maske ermöglicht. Die Maske wird mittels einer Kopfbänderung im Gesichtsbereich fixiert.

Die Flammschutzhaube besteht aus einem hitzebeständigem und feuerhemmenden Material und schützt somit den Feuerwehrmann an den Seiten des Kopfes und insbesondere an den Ohren. Da der Körper ca.1% der giftigen Stoffe aus den Rauchgasen über die Haut aufnimmt, ist es sehr wichtig dass jeder Bereich am Körper abgedeckt ist. Die Flammschutzhaube wird ähnlich einer Mütze über den Kopf gezogen und reicht bis in den Schulterbereich. Sie ist passend und abschließend zu der Vollschutzmaske geformt.

Gewicht Einsatzkleidung und Ausrüstung für Brandeinsatz

Gewicht Kleidung Front
Gewicht Kleidung Back

Einsatzkleidung: 9,52 kg // Ausrüstung: 36,44 kg // Gesamtgewicht: 45,96 kg

Freitag, 26. Januar 2018 16:04

Feuerwehr fährt mit Trauerflor

Helfer gedenken der Sturmopfer

Die rund 30 Fahrzeuge von Seelzes Feuerwehren sind noch bis heute mit einem Trauerflor an der Funkantenne unterwegs. Grund sind zwei Angehörige von Freiweilligen Feuerwehren, die bei Unwettereinsätzen während des Sturms „Friederike“ am Donnerstag vergangener Woche ums Leben gekommen sind. So sei ein 28-jähriger Feuerwehrmann aus Bad Salzungen in Thüringen von einem umstürzenden Baum erschlagen und sein Kamerad schwer verletzt worden, als beide eine eingeklemmte Autofahrerin befreien wollten, berichtet Seelzes Stadtfeuerwehrsprecher Jens Köhler. Außerdem starb in Sundern (Sauerland) in Nordrhein-Westfalen ein 51-jähriger Feuerwehrmann bei einem Einsatz.

Dramatische Vorfälle

„Aus Anlass dieser dramatischen Vorfälle in Thüringen und Nordrhein-Westfalen wollen die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Seelze ihr tief empfundenes Mitgefühl und ihre Trauer für die Betroffenen und deren Angehörige ausdrücken“, sagte Köhler. Großer Respekt gelte den Feuerwehrkameraden, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht ums Leben kamen. Zum Zeichen der Anteilnahme und Trauer seien deshalb alle Feuerwehrfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Seelze bis zum heutige Freitag mit einem Trauerflor versehen.

Samstag, 13. Januar 2018 21:23

Verhaltensregeln im Stau

Im Stau, egal ob auf der Autobahn oder auf sonstigen mehrspurigen Straßen, ist es wichtig die Rettungswege freizuhalten. Dabei ist es unerheblich, ob der Stau aufgrund eines Verkehrsunfalls, einer Baustelle oder durch sonstige Behinderungen entstanden ist.

Eine große Rolle dabei spielt die Zufahrt durch den Stau für alle eingesetzten Einsatzkräfte, sei es der Abschlepper, die Polizei oder die Feuerwehr.

Die Folgenden Verhaltensregeln sind zum einen wichtig, um im Notfall schnelle Hilfe gewährleisten zu können, als auch den Stau für alle Verkehrsteilnehmer fair und schnell überwinden zu können. Wer gegen diese Verhaltensregeln verstößt riskiert Verwarn- und Bußgelder in nicht unerheblicher Höhe. In Einzelfällen droht ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis.

  1. Bilden Sie eine Rettungsgasse!

Gemäß §11 StVO ist es notwendig auch schon bei zähflüssigem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden, um den Hilfskräften eine ungehinderte Fahrt durch den Stau zu ermöglichen.

Die Rettungsgasse wird gebildet, indem die Fahrzeuge auf dem jeweils ganz linken Fahrstreifen möglichst weit nach links fahren und alle anderen Verkehrsteilnehmer auf allen anderen Fahrstreifen möglichst weit rechts fahren.

Weitere Informationen dazu können sie hier finden.

Wird die Rettungsgasse nicht gebildet sind folgende Strafen vorgesehen:

Beschreibung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerorts keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte.

200 €

2 Punkte

 

… mit Behinderung (Hilfsfahrzeug kommt nicht durch)

240 €

2 Punkte

1 Monat

… mit Gefährdung (Hilfsfahrzeug wird stark ausgebremst o.ä.)

280 €

2 Punkte

1 Monat

… mit Sachbeschädigung (In Folge dessen einen Unfall bauen)

320 €

2 Punkte

1 Monat

  1. Verlassen Sie in keinem Fall das Fahrzeug!

Dies ist wichtig, damit im Einzelfall das Fahrzeug schneller bei Seite geschafft werden kann oder das Fahrzeug keine Behinderung darstellt, wenn der Stau sich auflöst.

Wer dagegen verstößt kann folgende Strafen erhalten:

Beschreibung

Verwarn/Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Fahrzeug verlassen, obwohl keine Notfallsituation vorlag

10 €

   

Halten auf dem Standstreifen

30 €

   

Parken auf dem Standstreifen

70 €

1 Punkt

 

Fahrzeug verlassen und auf der Fahrbahn aufhalten, während der Verkehr wieder anläuft

à § 315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)

Vom Richter festgesetzt

3 Punkte

Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe

  1. Fahren sie nicht Rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung!

Das fahren in falscher Richtung, auch um den Stau zu vermeiden, stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr da. Bei diesem Fahrverhalten kann auch schon vor Ort die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden. Auch die Rettungsgasse oder der Standstreifen sollte in keinem Fall genutzt werden, um in entgegengesetzter Fahrtrichtung den Stau zu umfahren.

Folgende, schwerwiegende Strafen sind dafür vorgesehen:

Beschreibung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung oder Wenden, ohne dass die Polizei die Aufforderung dazu gab.

Vom Richter festgesetzt

3 Punkte

Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe

  1. Lassen sie sich nicht durch elektronische Geräte oder sonstiges ablenken!

Egal ob durch das Navigationsgerät, das Handy oder sonstige elektronische Geräte. Auch in Stausituationen oder im zähflüssigen Verkehr ist das Benutzen dieser untersagt. Oft ist die Folge dieser Ablenkungen ein Auffahrunfall, der den Stauverlauf noch weiter verzögert.

Beschreibung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Sie nutzten während der Fahrt ein elektronisches Gerät

100 €

1 Punkte

 
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