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Bedingt einsatzbereit

Den Freiwilligen Feuerwehren fehlt es an Personal und Ausbildung – der Landesrechnungshof schlägt Alarm

In den ländlichen Regionen Niedersachsens sollte es zwischen 8 und 16 Uhr besser nicht brennen. Dann könnte es passieren, dass der Brand zu spät gelöscht wird, denn die Freiwilligen Feuerwehren im Land sind nur bedingt einsatzbereit. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls der Landesrechnungshof in seinem Kommunalbericht 2014, der der HAZ vorliegt.
In ihrem Bericht haben die Rechnungsprüfer die Einsatzpläne von 187 Ortsfeuerwehren in zwölf Gemeinden im gesamten Land unter die Lupe genommen. „Die zwölf geprüften Gemeinden konnten nicht nachvollziehbar darlegen, wie sie die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehren sicherstellen“, erklärt der Landesrechnungshof. Um welche Kommunen es sich handelt, wollte ein Sprecher nicht sagen.
Einsatzzeit: Probleme sehen die Prüfer vor allem in der sogenannten Tagesverfügbarkeit. Nur 21 von 187 Ortswehren sind dem Bericht zufolge in der Lage, zwischen 8 und 16 Uhr in vier Minuten in Gruppenstärke und mit Atemschutzgeräten ausgestattet auszurücken, um in weiteren vier Minuten am Einsatzort einzutreffen. Diese acht Minuten gelten als entscheidend, wenn es um die Rettung von Menschenleben geht.
Training: Auch um die Fortbildung der Feuerwehrleute ist es laut Rechnungshof nicht sonderlich gut gestellt. Bei 3261 Einsatzkräften haben sich die Prüfer die Übungs- und Einsatzdienste angeschaut. Das Ergebnis: Rund 8 Prozent der Ehrenamtlichen nahmen gar nicht an den Diensten teil, rund 44 Prozent an weniger als die Hälfte. Die Teilnahme am Ausbildungs- und Übungsdienst ist jedoch Pflicht. Freiwillige, die das versäumen, sind nach Einschätzung des Rechnungshofes „für die Einsatzabteilung nicht diensttauglich“.
Der Bericht hat unter den Ortswehren für Aufregung gesorgt. „Die Freiwilligen Feuerwehren sind einsatzbereit und leistungsfähig“, sagte gestern der Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes, Michael Sander. „Niemand muss sich Sorgen um seine Sicherheit machen.“ So sieht es auch das zuständige Innenministerium.
Gleichzeitig räumt Sander Probleme ein: „Die Tagesalarmfähigkeit auf den Dörfern ist nicht mehr so gegeben wie noch vor zehn Jahren.“ Das liege unter anderem daran, dass die Mitglieder nicht mehr wie früher im Dorf, sondern in der nächstgrößeren Stadt arbeiten. Aber die Kommunen hätten eine Lösung gefunden. „Um die Tagesalarmfähigkeit sicherzustellen, werden heute gleich mehrere Ortsfeuerwehren in der Umgebung alarmiert.“ Die Acht-Minuten-Regel gibt es laut Sander in Niedersachsen nicht. „Das sind Vorgaben für Berufsfeuerwehren in den Städten.“
Der Landesrechnungshof empfiehlt den verantwortlichen Kommunen, Ortswehren zusammenzulegen. Das gelte vor allem für jene 19 Feuerwehren, die die personelle Mindeststärke nach der Feuerwehrverordnung nicht erreichen.

Weitere Informationen

  • Quelle: HAZ, 06.06.2014
  • Von: Karl Doeleke
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