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Neues Baurecht macht Rauchmelder zur Pflicht

Vom 1. November an gelten neue Vorschriften für Bauherren

Die neue Niedersächsische Bauordnung tritt am Donnerstag, 1. November, in Kraft. „Wesentliche Änderungen sind einerseits die Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens sowie das Streichen entbehrlicher Vorschriften“, sagt Seelzes Stadtsprecherin Martina Krapp. Auf der anderen Seite müssten Bauherren und Architekten aber auch mehr Verantwortung übernehmen, was die Einhaltung des öffentlichen Baurechtes betrifft. Neu sei unter anderem die Einführung von fünf Gebäudeklassen mit Angaben zu Höhen und Wohnflächen der Häuser. Diese hätten Einfluss auf das Genehmigungsverfahren, sagt Krapp. „Abhängig vom Gebäudetyp schließt sich dann entweder ein Anzeigeverfahren, ein vereinfachtes oder ein klassisches Baugenehmigungsverfahren an.“ Neu geregelt worden seien auch die Grenzabstände. Auch die Verpflichtung ist neu, nach der Eigentümer von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen auch einen Spielplatz für Kinder errichten müssen. Auch die Vorgaben beim Thema Brandschutz seien verschärft worden, sagt Krapp. Danach seien Eigentümer künftig verpflichtet, in einer Wohnung sämtliche Schlafräume, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienende Flure mit Rauchmeldern auszurüsten. Bestehende Wohnungen müssen bis spätestens 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Durch die zahlreichen Änderungen und die damit verbundenen Umstellung rechnet die Seelzer Verwaltung in der Anfangszeit bei der Bearbeitung von Bauanträgen mit Verzögerungen. Informationen zum Niedersächsichen Bauordnungsrecht sind auf www.ms.niedersachsen.de zu finden, im Rathaus können Fragen unter Telefon (05137) 828421 gestellt werden. In der Stadt Seelze wurden in den vergangenen beiden Jahren jeweils 230 Genehmigungsverfahren bearbeitet.

Weitere Informationen

  • Quelle: Leine-Zeitung, 25.10.2012
  • Von: Thomas Tschörner
Gelesen 826 mal Letzte Änderung am Dienstag, 19. Februar 2013 11:27

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