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Viele ignorieren Hochwassersperrungen

Zahlreiche Hinweise gingen bei der Polizei Seelze ein, dass Verkehrsteilnehmer die Hochwassersperrungen an der Stöckener Straße und Garbsener Landstraße missachten würden. Es wurde festgestellt, dass teilweise sogar das Absperrmaterial einfach beiseite geräumt wurde.

In sozialen Netzwerken entstand teilweise eine hitzige Diskussion, ob die Sperrungen zu dem Zeitpunkt schon nötig gewesen wären, da ein Durchfahren trotz des Wassers noch möglich gewesen sei. Auf der anderen Seite beschwerten sich Bürger, dass das Absperrmaterial nicht ausreichen und zum Ignorieren animieren würde. Hierzu merkt die Polizei an, dass die Gefahren durch die Überschwemmung oft unterschätzt werden. Es geht nicht immer nur darum, dass Fahrzeuge im Wasser stecken bleiben. Auch bei geringen Wassertiefen stellt das sogenannte Aufschwimmen (Aquaplaning) von Fahrzeugen eine erhebliche Gefahr dar. Auch das Hochwirbeln von Wasser beim schnellen Durchfahren kann zum Beispiel beim Gegenverkehr kurzzeitig für Nullsicht sorgen und schwere Unfälle verursachen. Zudem weisen überschwemmte Straßen eine geringere Stabilität auf. Schwere Straßenschäden können beim Durchfahren die Folge sein, wenn etwa Hohlräume durch Unterspülen entstehen oder das Fundament aufgeweicht ist. Aufgrund der Vielzahl von Sperrungen im Regionsgebiet wird Absperrmaterial knapp. Es müssen auch noch Reserven für weitere Sperrungen vorgehalten werden. So kann es sein, dass Sperrungen nur halbseitig erfolgen. Die Polizei bittet daher alle Verkehrsteilnehmer eindringlich, sich an die Sperrungen zu halten. Ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro dürfte die geringste Folge einer Missachtung sein. Das eigenständige Wegräumen von Absperrmaterial kann den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllen. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere an den Überschwemmungsstellen der Leine (Stöckener Straße und Garbsener Landstraße) aufgrund von Strömung Lebensgefahr besteht. Auch Tierbesitzer sind angehalten, ihre Tiere rechtzeitig von den Weiden im Überschwemmungsgebiet zu holen. KFZ-Versicherungen könnten einen Schadensausgleich bei Selbstverschulden ablehnen und der Straßenbaulastträger bei Straßenschäden mit erheblichen Schadensersatzforderungen auftreten. Einer 86-jährigen Seniorin aus Lohnde wurde das Wasser bereits zum Verhängnis, als sie versuchte eine überschwemmte Stelle im Fährweg mit ihrem Krankenfahrstuhl zu durchqueren. Der Fahrstuhl erlitt einen Wasserschaden und war nicht mehr fahrbereit. Landwirte und die Polizei halfen der Frau letztendlich. Sie konnte unve

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  • Quelle: UMSCHAU, 30.12.2023
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