Eine Marsch-Kolonne die als Verband gekennzeichnet ist, gilt laut StVO als ein Fahrzeug und verhält sich auch so. D.h. dass z.B. die gesamte Kolonne eine Ampel bei Rot am Stück überquert, wenn das erste Fahrzeug es noch bei Grün geschafft hat.
Im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt auch hier die Kolonne als ein Fahrzeug und darf stets zusammenbleiben. Eine Unterbrechung durch „Reinquetschen“ ist nicht erlaubt.
Alle Fahrzeuge bis auf das letzte des Verbandes sind mit einer blauen Flagge auf der Fahrerseite gekennzeichnet. Das letzte Fahrzeug ist mit einer grünen Fahne gekennzeichnet und bildet den Schluss der Kolonne.
Die Kolonnen werden in der Regel Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen, daher ist wie üblich von allen übrigen Verkehrsteilnehmens freie Bahn zu schaffen.
Zu der blauen und grünen Fahne kennzeichnet eine gelbe Fahne einen technischen Defekt des Fahrzeuges und eine rote Fahne zeigt ein schleppendes Fahrzeug an.