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Rat beschließt neue Satzung

Freiwillige Feuerwehr: Neufassung lockert Regeln zur Mitgliedschaft und Altersgrenze

Der Rat der Stadt Seelze hat am Donnerstagabend die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr beschlossen.

Die Überarbeitung des Regelwerks war nach Einschätzung der Verwaltung unumgänglich, weil sich in den vergangenen Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben und für Seelze entsprechend angepasst werden mussten. Gelockert wurden vor allem Regeln zur Mitgliedschaft. So sind jetzt Doppelmitgliedschaften möglich, etwa wenn Angehörige von Feuerwehren anderer Kommunen regelmäßig für Einsätze in der Obentrautstadt zur Verfügung stehen. Auch die Unvereinbarkeitsklausel wurde aufgehoben, sodass Feuerwehrleute gleichzeitig eine Führungsposition in einer Berufsfeuerwehr und einer freiwilligen Feuerwehr bekleiden dürfen. Angehoben wurde zudem die Altersgrenze für die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung auf das 63.?Lebensjahr. Angehörige der Altersabteilung, in die Mitglieder der Einsatzabteilung mit Vollendung des 63. Lebensjahres wechseln, können künftig zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, wenn sie die gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. Die Einrichtung von Jugendfeuerwehren ist in allen Ortsteilen möglich, Kinderfeuerwehren unter der Voraussetzung, dass es bereits eine Jugendfeuerwehr gibt.

 

Weitere Informationen

  • Quelle: Leine-Zeitung, 29.03.2014
  • Von: Thomas Tschörner
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