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Fehlalarm kann teuer werden

Viele Neuerungen im Brandschutzgesetz

Seit zwei Monaten ist das neue Brandschutzgesetz in Kraft – nach 34 Jahren war eine Aktualisierung notwendig. Im Ausschuss für Ordnung und Soziales hat der stellvertretende Stadtbrandmeister Christian Kielhorn die wichtigsten Neuerungen vorgestellt. Für die Kommunen gibt es deutliche Vorteile: Sie können künftig die Kosten für die Entsorgung von Löschwasser und Löschschaum dem Verursacher in Rechnung stellen. Gleiches gilt für Brandmeldeanlagen, die falschen Alarm ausgelöst haben. Erst im August war dies an der Hannoverschen Straße in einem Wohnhaus und einem Supermarkt der Fall. Aber auch Firmen, bei denen erhöhte Brandgefahr besteht – etwa bei Honeywell oder einem Maststall – kann die Stadt jetzt die Betreiber verpflichten, Sonderlöschmittel vorzuhalten. „Kostendeckend wird die Feuerwehr aber nie funktionieren“, resümiert Kielhorn. Der Rangierbahnhof falle nicht unter diese Regelung, weil er eine Verkehrsanlage ist. Auch Waldbesitzer sind nicht betroffen. Die Feuerwehr selbst profitiert auch: Jetzt dürfen Aktive und Funktionsträger bis 63 Jahre Dienst verrichten (bislang 62) – was viele immer noch als zu kurz empfinden, wenn sie auf der anderen Seite noch voll berufstätig sind. Deshalb gibt es neu das Angebot 63plus: Der Einsatzleiter kann Mitglieder der Altersfeuerwehr rekrutieren, die noch fit sind und etwa einen Führerschein für größere Fahrzeuge besitzen. Weiterhin können sie sich für die Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen von der Arbeit freistellen lassen. Auch die ausdrückliche Aufgabe, Kinderfeuerwehren zu gründen und zu fördern, ist neu im Gesetz verankert.

Weitere Informationen

  • Quelle: Leine-Zeitung, 21.09.2012
  • Von: Oliver Kühn
Gelesen 730 mal Letzte Änderung am Dienstag, 19. Februar 2013 11:25