Objektbegehungen von Aufzugsanlagen

Objektbegehungen von Aufzugsanlagen Ortsfeuerwehr Seelze

Am Abend des 23.05.2025 stand „Technische Hilfeleistung“ auf dem Dienstplan der Einsatzabteilung. Im Rahmen von Objektbegehungen wurden verschiedene Aufzugsanlagen genauer betrachtet.

Immer wieder kommt es vor, dass Personen in Aufzugsanlagen eingeschlossen werden und befreit werden müssen. Gemäß den technischen Regeln für Betriebssicherheit von Aufzugsanlagen soll die Befreiung eingeschlossener Personen spätestens nach 30 Minuten erfolgen, nachdem der Notruf abgesetzt wurde. Vorrangig geschieht die Befreiung eingeschlossener Personen aus Aufzugsanlagen durch einen Aufzugswärter oder einer beauftragen und unterwiesenen Person. Erst wenn eine Befreiung innerhalb von 30 Minuten durch die genannten Funktionsträger nicht möglich ist oder ein medizinischer Notfall vorliegt, wird die Feuerwehr zur Notfallöffnung an Aufzugsanlagen alarmiert.

Im Stadtgebiet Seelze sind zahlreiche, verschiedene Aufzugsanlagen vorzufinden, welche am 23.05.2025 im Rahmen von Objektbegehungen genauer betrachtet wurden. Der Aufbau, die Antriebstechnik, Sicherheitstechnik, und die Lage der Schaltkästen mit dem dort zu findenden Hauptschalter, einer Bedienungskurzanweisung für Feuerwehren und die Notfahrsteuerung, wurden thematisiert. Im weiteren Verlauf des Dienstabends wurde die korrekte Vorgehensweise bei Notfallöffnungen, unter Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften, an Aufzugsanlagen durch die Feuerwehr erörtert.

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  • Von: Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | as
  • Datum: 02.06.2025
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