Logo Desktop

Freiwillige Feuerwehr: Chef muss freistellen

Arbeitnehmer müssen private Ehrenämter grundsätzlich in der Freizeit ausüben. Besondere Regeln gelten allerdings für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Müssen Angestellte während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, sind sie für die Einsatzdauer freizustellen. Trotzdem haben Mitarbeiter Anspruch auf volles Gehalt. Bei flexiblen Arbeitszeiten muss der Angestellte aber versuchen, eine Kollision von Job und Ehrenamt zu vermeiden.

Weitere Informationen

  • Quelle: HAZ, 14.10.2013
  • Von: dpa/tmn
Gelesen 783 mal

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.