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Rauchmelderpflicht in Niedersachsen ab 01.11.2012

In Niedersachsen verabschiedete der Landtag im März 2012 die neue Niedersächsische Bauordnung. Damit wird als 10. Bundesland auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt mit in Kraft treten der Bauordnung das Gesetz ab 01.11.2012. Bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen müssen mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Rettungswege dienen. Der Eigentümer der Wohnung wird zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet, der Mieter hingegen müssen die Geräte funktionsfähig halten.
Quelle: Rauchmelder retten Leben

Gelesen 880 mal Letzte Änderung am Dienstag, 03. Juli 2012 18:18

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