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Eine Rettungsgasse kann Menschenleben retten

Blaulicht & Martinshorn – Was muss man als Autofahrer jetzt tun?

Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Alle Autofahrer sind dann verpflichtet, Platz zu machen und auf mehrspurigen Autobahnen bei Stau eine Rettungsgasse zu bilden.
Dabei – so heißt es in der entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung - ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand. Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspurt zu bilden. In der Regel ist das dann der mittlere Fahrstreifen. Damit entsprechend rangiert werden kann, sollten Autofahrer bei Stau nicht zu dicht auffahren. Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegen gebliebenen Fahrzeugen blockiert ist. Der ADAC weist darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren gehen darf. Jede Minute, die die Rettungskräfte schneller am Unglücksort ankommen, erhöht die Überlebungschance von Unfallopfern.

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  • Quelle: hallo Sonntag, 03.06.2012
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