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Schluss soll erst mit 67 sein

Das Heraufsetzen der Altersgrenze für Feuerwehrleute könnte auch in Seelze helfen

Angesichts der älter werdenden Gesellschaft und veränderter Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt diskutieren Feuerwehrleute bundesweit über das Heraufsetzen der Altersgrenze. Auch in Seelze könnte das die aktiven Brandbekämpfer entlasten.
Das Niedersächsische Brandschutzgesetz regelt, dass freiwillige Feuerwehrleute mit Ende 62 aus dem Dienst ausscheiden müssen. Doch wie passt das zum Renteneintrittsalter von bald 67 Jahren? „Eine Angleichung wäre nur konsequent“, sagt Seelzes Stadtbrandmeister Jürgen Rosummek – und seiner Meinung nach auch sinnvoll. Jede Menge Aufgaben seien denkbar für diese Personengruppe, ist er überzeugt. Ein Kamerad beispielsweise sei total traurig, dass er gerade mit 62 Jahren aus dem aktiven Dienst habe ausscheiden müssen. „Dabei war er bis zuletzt Atemschutzgeräteträger“ – eine der härtesten Aufgaben im Feuerwehrwesen. Zuletzt hatte sich der Kreisfeuerwehrverband Lüchow-Dannenberg in einem Appell an das Innenministerium für eine Anhebung der Altersgrenze starkgemacht. Im dünn besiedelten Landkreis werden die Auswirkungen des demografischen Wandels in Zusammenhang mit den veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes – Arbeitgeber erwarten immer mehr Flexibilität und tolerieren Abwesenheitszeiten beispielsweise aufgrund des Feuerwehrdienstes immer weniger – schon jetzt sichtbar. Ganz so weit ist es in Seelze noch nicht. Im Moment sei die Stadtfeuerwehr noch relativ gut aufgestellt, sagt Rosummek. „Aber das wird auch hier ein Thema werden“, ist er überzeugt. Entscheidend für die Einsatzplanungen ist die sogenannte Tagesverfügbarkeit: Wie viele Retter können tatsächlich zum Einsatz fahren? Bedingt durch auswärtige Arbeitsplätze und die hohe Mobilität auch im Freizeitverhalten muss der Stadtbrandmeister ständig an der Alarm- und Ausrückeordnung nachbessern. „Mittlerweile wird schon bei fast jeder Gelegenheit auf Zug-Ebene alarmiert.“ Soll heißen: Bei einem Brand oder Verkehrsunfall wird nicht wie früher nur eine Ortsfeuerwehr in Marsch gesetzt, sondern gleich mehrere – damit man sichergehen kann, dass am Einsatzort dann auch tatsächlich genügend Helfer anpacken können. Das Innenministerium arbeitet gerade an einer Novellierung des Brandschutzgesetzes. Doch ob sich damit auch die Altersgrenze für Feuerwehrleute ändern wird, ist noch völlig offen.

Weitere Informationen

  • Quelle: Leine-Zeitung 05.04.2011
  • Von: Frank Walter
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