Die Ortsfeuerwehr Seelze wurde mit dem Stichwort „hm1 – eingeklemmte Person“ alarmiert und fuhr die Einsatzstelle gemäß AAO (Alarm- und Ausrückeordnung) an. Der Gruppenführer des ersteintreffendes HLF 20/16 verschaffte sich bei der Lageerkundung einen ersten Überblick unter anderem durch die Befragung der Ersthelfer, welche Hinweise auf die radioaktive Kennzeichnung am Fahrzeug gaben. Durch gezieltes Befragen wurde zudem festgestellt, dass beide Ersthelfer durch das freigesetzte, gelbe Pulver gelaufen waren und sich mit möglicherweise radioaktivem Material kontaminiert haben könnten. Umgehend wurde eine erste Lagemeldung an die Leitstelle übermittelt und der CBRN-Zug der Stadtfeuerwehr Seelze mit ihren Spezialkräften für Gefahrgutunfälle alarmiert.
Bis zum Eintreffen des Spezialkräfte wurde die Einsatzstelle nach der GAMS-Regel abgearbeitet. Die GAMS-Regel beinhaltet:
G: Gefahr erkennen
A: Absperren
M: Menschenrettung
S: Spezialkräfte nachfordern
Um eine Kontaminationsverschleppung zu vermeiden, wurden die Ersthelfer aus der Ferne betreut. Dabei verblieben die kontaminierten Ersthelfer im zuvor abgesperrten Gefahrenbereich. Unverzüglich rüstete sich der Angriffstrupp des HLF 20/16 zur Menschenrettung mit Atemschutz aus. Anschließend begann der Angriffstrupp mit der Menschenrettung am verunfallten Transporter. Hierbei wurde besonderes Augenmerk daraufgelegt, dass ein möglich großer Abstand zu den beschädigten Behältnissen eingehalten wurde, sowie Bebauung und andere Hindernisse als Abschirmung gegen radioaktive Strahlung genutzt wurden. Der Angriffstrupp konnte während der Menschenrettung auch erste Hinweise zu dem geladenen Gefahrstoff geben. Am verunfallten Transporter wurden Fenster und Türen geschlossen, um dadurch eine zusätzliche Abschirmung zu erreichen. Beide verunfallten Personen wurden schließlich mit einer Trage gerettet und bis zur Übergabestelle, welcher an der Grenze zwischen dem Gefahrenbereich und dem Absperrbereich eingerichtet wurde, gebracht.
Durch den Einsatzleiter wurden drei Einsatzabschnitte mit den dazu gehörigen Einsatzabschnittsleitern gebildet:
- Einsatzabschnitt Messen
- Einsatzabschnitt Dekontamination
- Einsatzabschnitt Gefahrenabwehr
Nachdem der Dekontaminationsplatz, ein Kontaminationsnachweisplatz samt der dazu gehörigen Dokumentation sowie ein Umkleidebereich einsatzbereit war, konnten die Ersthelfer und der Angriffstrupp des HLF 20/16 mit dem Kontaminationsnachweisgerät unter Anwendung der dreifachen Nullrate freigemessen werden. Kontaminierte Kleidung und Einsatzmittel verblieben hierbei im Gefahrenbereich, um eine Kontaminationsverschleppung zu vermeiden.
Anschließend nahm der Einsatzabschnittsleiter Gefahrenabwehr mit der ihm unterstellten Mannschaft seine Arbeit auf. Mit Schutzkleidung der Form 2 wurde die Einsatzstelle weiter erkundet unter ausnutzen der örtlichen Gegebenheiten zwecks Abschirmung. Durch den Einsatz des Dosisleistungswarngeräts wurde der Gefahrenbereich exakt bestimmt (Dosisleistung nicht über 25 μSv/h an der Grenze zum Gefahrenbereich) und an dessen Übergangsbereich ein Materialübergabeplatz eingerichtet.
Die Einsatzstelle wurde zusätzlich durch einen Copter (Drohne) aus der Luft erkundet und lieferte den Einsatzabschnittsleitern, sowie dem Einsatzleiter, wichtige Erkenntnisse.
Da ein Unwetter angekündigt war, entschied die Einsatzleitung während einer Lagebesprechung, welche im Verlauf der Übung in regelmäßigen Abständen am Einsatzleitwagen stattfanden, das Havariegut mit einer Plane abzudecken, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die havarierten und teilweise beschädigten Versandstücke wurden anschließend unter Hilfenahme von Schaufeln an einer Stelle zusammengetragen und abgedeckt. Die Plane wurde unter Hilfenahme von mit Wasser gefüllten B-Schläuchen beschwert und somit gegen Nässe und Wind gesichert.
Die gesamte Übung wurde durch den Zugführer ABC der Stadtfeuerwehr Ronnenberg als Übungsbegleiter beobachtet.
Im unmittelbaren Anschluss an die Gefahrgutübung fand eine Nachbesprechung mit allen an der Übung beteiligten Einsatzkräften statt.