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Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk auf die die Registriernummer und das CE-Zeichen. Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk auf die die Registriernummer und das CE-Zeichen. Quelle: BAM

Zu jedem Jahreswechsel werden Böller und Feuerwerk gezündet. Durch falsche Gefahreneinschätzung und unsachgemäßes Handeln ereignen sich zahlreiche Brände und es kommt zu Verletzungen.

Der Großteil von Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätzen lässt sich auf den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerktskörpern zurückführen.

Damit Sie alle einen guten Start in das neue Jahr haben, beachten Sie bitte folgende Sicherheits-Tipps:

  • Nur Feuerwerksartikel mit dem Prüfzeichen BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) verwenden.
  • Jede Verwendung anderer, nicht ausdrücklich für Silvester/Neujahr bzw. für die ganzjährige Verwendung (Klasse I) zugelassener Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und sind für diese Zwecke verboten (z.B. Signalmunition, Seenotrettungsraketen).
  • Bei Feuerwerkskörpern jeder Gefahrenklasse sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller in jedem Fall zu beachten.
  • Feuerwerkskörper niemals manipulieren oder selbst herstellen.
  • Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden.
  • Starten Sie Raketen nicht aus der Hand, sondern aus auf den Boden gestellten, standsicheren Flaschen. Die Rakete muss nach dem Start ungehindert aufsteigen können. Niemals einen „Versager“ anzünden. Die „Ausrichtung“ der Rakete muss so erfolgen, dass sie nicht unkontrolliert auf Gebäude niedergehen kann oder auf ihrer Flugbahn durch andere Hindernisse (z.B. Bäume) „gefangen“ werden kann.
  • Bei Feuerwerksbatterien, die bauartbedingt auch zur Seite schießen, ist besonders auf die Umgebung zu achten.
  • In der Silvesternacht alle Fenster- und Lüftungsklappen Ihres Hauses / Ihrer Wohnung schließen. Nur bei Bedarf und unter Aufsicht, z.B. zu Lüftungszwecken, kurz öffnen. Dies gilt auch für Lager, Büro, Stall, Garage.
  • Brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren Nähe von Häusern / Wohnungen entfernen, z.B. Gartenmöbel. Mülltonnen schließen.
  • Löschmittel bereitstellen, z.B. Eimer mit Wasser, Feuerlöscher.
  • Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Böller etc. nicht in der Hand, sondern auf den Boden gelegt anzünden, danach 3 bis 5 Meter entfernen. Knallkörper nicht unkontrolliert oder auf Personen werfen.
  • Vorräte von Feuerwerkskörpern sollten fest verschlossen und auf keinen Fall am Körper aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollten die Vorräte wieder abgedeckt werden.
  • Möglichst nicht im alkoholisierten Zustand mit Feuerwerkskörpern hantieren.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollten kleine Kinder unter Aufsicht in geschlossenen Räumen zu Hause bleiben.
  • Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert von Balkonen oder aus Fenstern werfen.
  • Bei Brandverletzungen Wunde sofort mit Wasser kühlen, steril abdecken (Kfz- Verbandkasten).

Bei einem Brand- oder Verletzungsfall alarmieren Sie die Feuerwehr / den Rettungsdienst über den Notruf 112!

Sprengstoffverordnung: Darf man Feuerwerk auch außerhalb von Silvester zünden? (externer Link)

FAQs für ein sicheres Silvester: Sicherheitshinweise für Silvesterfeuerwerk (externer Link)

Weitere Informationen

  • Hinweis: Unsere Empfehlungen wurden mit größter Sorgfalt unter Berücksichtigung der aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen erstellt. Aus rechtlichen Gründen müssen wir darauf hinweisen, dass bei auftretenden Gesundheits- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit unseren Hinweisen, Ratschlägen und Empfehlungen stehen, keine Haftung übernommen wird.
  • Quelle: VB-Info 11 - Landesfeuerwehrverband Niedersachsen
Gelesen 7493 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 28. Dezember 2023 08:54