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Sondersignal - was Sie wissen müssen!

Sonder- und Wegerechte

Bei einem Einsatz der Feuerwehr oder sonstiger Hilfskräfte ist es teilweise notwendig mit Sonder-und Wegerechten zu fahren. Umgangssprachlich ist damit das Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn gemeint.

Dementsprechend gibt es mehrere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Rechte. In Folge dessen ist es jedoch auch sehr wichtig, dass andere Verkehrsteilnehmer ihrer Pflichten nachkommen, wenn sie Blaulicht und Martinshorn wahrnehmen.

Gemäß §35 StVO können Hilfskräfte, u.a. auch die Feuerwehr, Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn dies für die Erfüllung ihrer übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Diese Aufgaben können sehr unterschiedlich sein. Allenfalls hat dies jedoch zur Folge, dass in diesem Fall die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter gebührender Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer für das entsprechende Fahrzeug nicht mehr gelten. Das legitimiert somit z.B. zu schnelles Fahren oder das Fahren über rote Ampeln. Sonderrechte müssen nicht zwangsweise durch Blaulicht o.ä. kenntlich gemacht werden. Somit ist es auch einschlägig, dass diese Legitimation ebenfalls für Privatfahrzeuge auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus gilt. Dies natürlich unter höchster Rücksichtnahme. (Dazu später mehr)

Zusätzlich zu den Sonderrechten, welche in §35 StVO geregelt sind, können Wegerechte gemäß §38 StVO in Anspruch genommen werden. Dies ist die eigentliche Rechtsgrundlage für das Benutzen von Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn. Diese Signaltöne fordern den Verkehrsteilnehmer rechtlich dazu auf sofort freie Bahn zu schaffen. Wird in Einzelfällen kein Platz für die Fahrzeuge geschaffen kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesen Fällen drohen 240€ Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Was tun bei Sondersignal?

Um nicht in die Verlegenheit zu kommen die Hilfskräfte ungewollt zu behindern gelten folgende Verhaltenshinweise:

  • Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt.
  • Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?).
  • Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
  • Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).

Der ADAC hat in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie der Feuerwehr Hannover eine Broschüre herausgebracht, die zeigt, wie Sie sich im Verkehr verhalten müssen, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignal auftaucht.

Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?

Das nervt! Was soll das? Könnt ihr die Dinger nicht aus machen? Ich will Schlafen! Oft bekommen wir, insbesondere in der Nacht, Beschwerden darüber, dass wir zu Laut sind oder nerven. Dies liegt nicht zuletzt an der Verwendung der Sonder- und Wegerechte.

Diese sind jedoch zwingend nötig, um andere Verkehrsteilnehmer, auch wenn diese in der Nacht überschaubar sind, zu warnen. Die Verwendung des Martinshorns mit Blaulicht ist gemäß §38 StVO vorgeschrieben. Verwenden unsere Fahrer dies nicht und entsteht in Folge dessen ein Verkehrsunfall liegt die Unfallursache rechtlich gesehen bei unseren Fahrern und nicht bei den Beschwerdeführern, auf die wir sonst gerne Rücksicht nehmen. Jedoch müssen sie auch Bedenken, dass wenn die Feuerwehr oder andere Hilfskräfte mit den Signalen unterwegs sind es anderen Personen meist schlechter geht, als dass sie kurz geweckt werden.

Freiwillige Feuerwehr auf der Anfahrt

Natürlich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen oder Belästigungen durch Verkehrsteilnehmer, die sich nicht ganz an die Verkehrsregeln halten können. Jedoch kann man dieses Verhalten nicht pauschalisieren.

Es kann durchaus sein, dass es sich dabei um Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr handelt, die auf der Anfahrt zu einem Einsatz sind, bei dem schnelle Hilfe geboten ist. Diese befinden sich, anders als oft gedacht, nicht im Feuerwehrhaus, sondern müssen von zu Hause oder von ihrer Arbeit aus zum Feuerwehrhaus anreisen, um dann mit den Feuerwehrfahrzeugen los fahren zu können.

Diese Mitglieder können dabei unter gebührender Rücksicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern Sonderrechte in Anspruch nehmen, um möglichst schnell zum Feuerwehrhaus zu kommen. Diese Sonderrechte können sie jedoch nicht mittels Blaulicht o.ä. kenntlich machen. Vielmehr bitten die Fahrer der PKW mit gelben Schildern in der Windschutzscheibe oder auf dem Dach darum, dass ihr zügigeres Fahrverhalten akzeptiert wird und eventuell andere Fahrer Platz machen. Natürlich besteht für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr kein Anspruch darauf Platz zu erhalten, wenn sie auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus sind, jedoch ist sehr hilfreich schnelle Hilfe zu gewährleisten, wenn Autofahrer aufmerksam sind und trotzdem Platz schaffen.

Um weiterhin eine möglichst schnelle Anreise der Feuerwehrleute zu gewährleisten bitten auch wir darum auf unsere Kameraden Rücksicht zu nehmen und diese nicht durch unüberlegte Protestaktionen zu behindern oder gar zu gefährden.

 

Weitere Informationen

  • Hinweis: Unsere Empfehlungen wurden mit größter Sorgfalt unter Berücksichtigung der aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen erstellt. Aus rechtlichen Gründen müssen wir darauf hinweisen, dass bei auftretenden Gesundheits- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit unseren Hinweisen, Ratschlägen und Empfehlungen stehen, keine Haftung übernommen wird.
Gelesen 8472 mal Letzte Änderung am Samstag, 13. Januar 2018 21:21

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