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Freiwillige Feuerwehr: Chef muss freistellen

Arbeitnehmer müssen private Ehrenämter grundsätzlich in der Freizeit ausüben. Besondere Regeln gelten allerdings für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Müssen Angestellte während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, sind sie für die Einsatzdauer freizustellen. Trotzdem haben Mitarbeiter Anspruch auf volles Gehalt. Bei flexiblen Arbeitszeiten muss der Angestellte aber versuchen, eine Kollision von Job und Ehrenamt zu vermeiden.

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  • Quelle: HAZ, 14.10.2013
  • Von: dpa/tmn
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