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Chronik

Info: Auszüge aus der im Jahr 1996 erschienen gedruckten Chronik "1896-1996 100 Jahre Ortsfeuerwehr Seelze". Es werden Ausdrücke und Rechtschreibungen verwendet, die in den niedergeschriebenen Jahren üblich waren.

Zum Geleit


Am 28. Februar 1896 gründeten Seelzer Bürger die "Freiwillige Feuerwehr Seelze". Unter dem Wahlspruch "Einer für Alle, Alle für Einen" setzen sich seither beherzte Bürger unserer Stadt zum Wohle ihrer Mitbürger ein.

Die Wahl zu treffen, Mitglied in der "Freiwilligen Feuerwehr" zu sein, heisst gleichzeitig Tag und Nacht Einsatzbereitschaft zu zeigen und somit Freizeit zu opfern oder Gefahr zu laufen, Gesundheit und Leben aufs Spiel zu setzen. Es gilt fremdes Leben zu retten, Hab und Gut der Mitbürger zu schützen und die Natur vor Schaden zu bewahren.

Die Aufgaben der Feuerwehren haben sich im Laufe der Jahre gewaltig verändert. Gleichgeblieben ist unsere Einstellung und der Geist zu dieser Aufgabe, die ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Kameradschaft, Hilfsbereitschaft und Achtung vor unseren Mitmenschen fordert.

Jedem Mitglied der "Freiwilligen Feuerwehr" gebührt besonderer Dank und Anerkennung. Es bleibt zu hoffen, dass die Bürger unserer Gemeinde die Arbeit ihrer Feuerwehr weiterhin unterstützen. Unsere Mitbürger sollte es ermutigen, durch die gute Kameradschaft und das hohe Engagement unserer Kameraden sich zu entschliessen, dem Kreis eben dieser "Freiwilligen Feuerwehr" beizutreten, sei es aktiv, fördernd oder als Mitglied unserer Jugendabteilung. Hierbei dürfen sich alle Bürger angesprochen fühlen, ob weiblich oder männlich. Auch ausländische Mitbürger, die bei uns leben, sind willkommene Mitglieder und würden durch ihre Eintritt die Integration und das Zusammenleben fördern.

Der Zeitablauf 100 Jahre "Freiwillige Feuerwehr Seelze" mit dem Gründungsdatum 28. Februar 1896 auf Grundlage der Feuerlöschordnung vom 17. Februar 1863 lässt erahnen, dass das Feuerlöschwesen in Seelze wesentlich älter ist. So bekam bereits 1820 das Dorf Seelze eine Feuerwehrspritze.

In den letzten.. 100 Jahren haben wir auch organisatorisch einige Änderungen im Bezug auf den Namen "Freiwillige Feuerwehr Seelze" erlebt. So war die Bestellung zur Feuerlöschpolizei als Feuerlöschverband mit den Nachbarfeuerwehren in und um Seelze in der Zeit von 1934 bis 1945 eine der schwierigsten Zeiten des Feuerlöschwesens. Nach dem Neuanfang 1945 blieb es bis 1977 die "Freiwillige Feuerwehr" der Gemeinde Seelze. Durch die Gebietsreform im Jahr 1977 wurden wir die Ortsfeuerwehr Seelze, Teil der "Freiwilligen Feuerwehr Seelze". Seitdem sind wir der Feuerwehrschwer punkt.

Zu den Feierlichkeiten anlässlich unseres 100-jährigen Geburtstages wünsche ich allen Gästen und Bürgern frohe Stunden und verbinde damit den Wunsch, dass sich stets genügend Bürger unserer Gemeinde dem Wahlspruch stellen:

"Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr."

Alfred Blume -jun.- HBM

Ortsbrandmeister (12.08.1983-31.03.2016)

Die Wehrführer


August Schomburg
29.02.1896-28.02.1904

Fritz Hengstmann
28.02.1904-28.02.1910

Fritz Kiene
28.02.1910-27.02.1932

Hermann Hengstmann
27.02.1932-28.05.1936

Heinrich Rindfleisch
28.05.1936-27.08.1936

Hans Strowig
27.08.1936-01.01.1942

Heinrich Hackerodt
01.01.1942-28.02.1946

Ernst Meyer
28.02.1946-03.12.1946

Wilhelm Mathies
03.12.1946-23.02.1957

Karl Kretschmann
23.02.1957-26.09.1962

Friedrich Meyer
26.09.1962-22.02.1969

Hans Strowig
22.02.1969-12.08.1983

Alfred Blume
12.08.1983-31.03.2016

Carsten Strowig
31.03.2016-15.07.2021

Dennis Blume
15.07.2021-z.Zt.

Chronik


Brände in Städten und Gemeinden hatten früher verheerende Folgen. Die Ursachen waren dichtgedrängte Bauweisen und Baustoffe überwiegend aus Holz. Offene Feuer- bzw. Kochstellen im Haus, gelagertes Stroh und Heu auf Haus- und angebauten Stallböden vergrößerten die Gefahr der Entstehung eines Schadenfeuers. Zudem gab es keine organisierten Feuerwehren und innerorts herrschte Wassermangel , da nicht genügend Brunnen oder andere Wasserentnahmestellen vorhanden waren.
So wurde auch Seelze am 30.07.1755 von einem großen Brand heimgesucht.
Die Feuersbrunst vernichtete fast die Hälfte aller Seelzer Gebäude. 23 Häuser bzw. Höfe blieben vom Brand verschont, in denen die Bewohner der 21 abgebrannten Hofsteilen Zuflucht suchen mussten. Ebenfalls zerstört waren zwei Tischlerwerkstätten, eine Schmiede und mehrere Webstühle der Leineweber. Die Seelzer Kirche brannte bis auf die Grundmauern nieder.
Die 1750 eingerichtete Landschaftliche Brandkasse, die große Körperschaft öffentlichen Rechts, hat während ihrer Tätigkeit die materiellen Folgen eines Schadensfeuers auf ein erträgliches Maß gemindert. Für die Entschädigung der Brandgeschädigten und für die ständige Verbesserung des Feuerlöschwesens werden jährlich Millionenbeträge zur Verfügung gestellt. Die aktive Bekämpfung eines aufkommenden Brandes liegt heute in Stadt und Land in den Händen der Feuerwehr. Das gesamte Feuerlöschwesen ist durchorganisiert bis in das kleinste Dorf. Das war nicht immer so; aber die hannoverschen Räte haben dem Löschwesen schon früh ihre Aufmerksamkeit zugewandt. Sind doch bereits im Jahre 1685 und früher - 1660 - Anweisungen erlassen worden, die einen besseren Feuerschutz zum Zweck hatten. Nicht allein der furchtbare, durch keine Brandkasse gedeckte Schaden der Abgebrannten ließ die Behörde auf Schutzmaßnahmen drängen. Die Landeseinnahmen erlitten in solchen Fällen empfindliche Einbußen, weil die Geschädigten für viele Jahre von Abgaben und Dienstleistungen freigestellt werden mußten. Das Feuerlöschwesen war in seinen Anfängen außerordentlich einfach. Nach der Anweisung von 1685 sollten die Dorfschaften lediglich mit Haken, Leitern und ledernen Feuereimern ausgerüstet sein. Auch der Runderlaß der hannoverschen "Geheimten Räthe" von 1754 kennt nur lederne Eimer als wichtigstes Hilfsmittel zur Bekämpfung des Feuers. Jeder Hauswirt, der sich verheiratete und eine BauernsteIle übernahm, mußte einen Ledereimer anschaffen. Inzwischen waren auch die ersten Vorläufer der Feuerspritzen auf dem Plan erschienen. Der Brunnenmeister Meyfeldt in Hannover hatte um 1740 Handfeuerspritzen angefertigt, die in großen Mengen bestellt und an viele Dorfschaften der Calenberger Amtsbezirke abgegeben wurden. Diese Handspritzen (Strenjebüssen) schöpften aus Wasserbottichen, die an den Brandherd herangeschafft werden mußten. Der Preis für eine solche Spritze machte einen Taler aus. Dass die Strenjebüsse nur Notbehelf war und niemals dazu dienen konnte, ein größeres Feuer wirksam zu bekämpfen, lag auf der Hand. Trotz des offenbar nur geringen Wirkungsgrades ist von Amts wegen dieses Löschgerät in großer Zahl beschafft und über den ganzen Amtsbezirk verteilt worden

Zur Löschgeschichte


Erst nach der Entwicklung großer sogenannter Schlangenrohrfeuerspritzen und infolge der Feuerordnung vom 23. 1. 1773 wurde das gesamte Feuerlöschwesen nach einheitlichen und zum Teil noch heute geltenden Gesichtspunkten geregelt. Die Verordnung hat allen späteren Vorschriften - auch der umfassenden Neuregelung des Löschwesens durch die hannoversche Landdrostei von 1820 - als Muster gedient. Die Feuerherren erhielten erstmals besondere Abzeichen: Die Spritzenmeister und Spritzenleute einen hohen weißen Filzhut, die Anführer der Hilfsmannschaften mußten sich mit weißen Kappen begnügen. Sämtliche Mannschaften in den Dörfern hatten beim Läuten der Sturmglocke sofort beim Brandherd zu erscheinen; wer ohne trifftigen Grund ausblieb, wurde empfindlich bestraft. Die erste große Schlangenrohrfeuerspritze wurde 1770 von dem hannoverschen Glockengießer Johann Heinrich Weidemann für das Amt Blumenau - zu dem Seelze gehörte - hergestellt. Sie kostete 250 Taler und hatte zwei Druckzüge; sie drückte den Wasserstrahl vierzig Fuß (1 Fuß = 29,1 cm) hoch, bei einer Leistung von 20 Eimern in zwei Minuten. Sie wurde in dem Dorf Luthe untergestellt; aber bei der großen Ausdehnung des Amtes und den schlechten Wegverhältnissen war einem wirksamen Feuerschutz außerhalb Luthes damit noch wenig gedient. Es wurden deshalb nach und nach, namentlich aber nach den großen Bränden in Großmunzel, Kolenfeld, Luthe und Limmer, für die Vogteibezirke Großmunzel und Kolenfeld ebenfalls Druckspritzen angeschafft. Im Jahre 1820 bekam auch das Dorf Seelze eine Spritze, welche 350 Taler kostete.

Die Pflichtfeuerwehr


Auszüge aus den Protokollen des Seelzer Gemeindeausschusses über das Feuerlöschwesen ab 1862

Vor 1862 war es Verpflichtung für jeden Grundbesitzer (bebauter Grundbesitz), auf seinem Grundstück je Hof nach Größe einen oder mehrere einsatzbereite lederne Löscheimer bereit zu halten, die im Falle eines Brandes von allen zum löschen Verpflichteten zur Brandstelle mitzubringen waren.(Wörtliche Wiedergabe der Beschlüsse der Gemeindeversammlung bzw. des Gemeindeausschusses)

03.03.1862
Es wurde vorgetragen: wegen eine Sprütze in unser Gemeind / sie erklerten sich und wollten einen Anbringer anschafen und über die Zahlung des wollten sie nach der Brandversicherung aufbringen.

17.01.1863
Wurde Vorgeschlagen, wegen das Geld auf bringen zu der Sprütze / es Wurde am 03. Mertz 1862 erklärt, es Soll nach der Brandversicherung aufgebracht werden, das wurde wieder Sprochen und Wurde ein Vergleich Vorschlag gegeben / die Meier 3 Rtl(Reichstaler) die Halbmeier und Großkötner 1 Rtl 20 gr (Groschen) und die Kleinkötner und Brenksitz, 25 gr die Kirchhofner 20 gr, die Anbauer 15 gr /desgleichen wurde am 17. Januar 1863 die Sprützen Leute gewehlt. Sprützen Meister Heinrich Asche und Reserve Christof Kiene/ Rohrführ(Rohrführer) Heinrich Hengstmann und Friedrich Hengstmann/ Binde Meister Heinrich Rötger und Ludowig Zieseniß Nr. 28.

08.02.1864
Ferner wurde noch berathen, noch Schleuche anzuschafen welche noch felten bei der Sprütze, und nach lengerem besprechen Wurde berathen,das noch 100 Fuß Schleuche angeschaft werden sollen, welche von den Gemeindevorsteher Struß bestelt werden sollen bei den Sprützen-meister Schmidt in Linden.Alter Löscheimer mit Hausnummer

12.05.1867
(Ab hier nur inhaltliche Wiedergabe von Beschlüssen der entsprechenden Gemeindegremien)

Wenn die Spritze zu einem Feuer im Nachbarort ausrückt, erhalten die beteiligten und bei der Spritze angestellten Leute je einen Reichstaler und für die Bespannung je Pferd einen Reichstaler aus der Gemeindekasse.

31.01.1868
Der am 1 7. 01. 1863 gewählte Vertreter des Spritzenmeisters Christof Kiene scheidet auf Wunsch aus; für ihn wird der Köthner Ludewig Ahlswegewählt.

10.01.1869
Für den ausscheidenden Rohrführer Heinrich Hengstmann wird Christian Ahlswe gewählt.

29.11.1874
Die reparaturbedürftige Spritze wird dem Spritzenfabrikanten Schmidt in Linden zur Reparatur übergeben.

10.05.1876
Es werden gewählt zum Spritzenmeister H. Asche und Fr. Hengstmann RohrführerH. Hengstmann und Christian Ahlswe Bindemeister Hr. Kiene und Hr. Röttger.

Gründerzeit



06.05.1883
Es wird ein neuer Spritzenmeister gewählt und zwar der bisherige Stellvertreter Fritz Hengstmann. Sein Stellvertreter wird der bisherige Bindemeister Heinrich Kiene, neuer Bindemeister Conrad Borges. Die Spritzenmannschaft soll künftig als Erkennungszeichen Schilder tragen.

25.05.1884
Vergütung für Einsatz in Nachbarorten je Spritzenmann 3 Mark(= 1 Rtl), über 12 Stunden für je 4 Stunden noch 1 Mark. Für den bisherigen Rohrführer Heinrich Hengstmann wird Kleinköthner Ludwig Flebbe gewählt.

14.09.1887
Auf dem Grundstück vor dem Hof Nr. 10 des Großköthner Fritz Kiene ("Kiene an der Weide", Bahnhofstraße) soll ein Notbrunnen angelegt werden. (Durchmesser 9 Fuß, Wasserstand 7 Fuß).

29.01.1888
Es wird beschlossen, eine neue Spritze anzuschaffen.

26.10.1889
Es wird beschlossen, ein Spritzenhaus zu erbauen, die alte Spritze soll verkauft werden. Für den Verkaufserlös sollen neue Schläuche beschafft werden. Die Spritze soll jährlich zwei Mal probiert werden, die Drücker werden von Haus zu Haus bestellt, jeweils 16 Mann, sie erhalten keine Vergütung. Die Bespannung der Spritze wird von den Pferdebesitzern abwechselnd gestellt. Vergütung nach Länge des Weges, nicht unter 3 Mark pro Pferd.

Wörtlicher Auszug aus dem Protokoll des Gemeindeausschusses

Geschehen zu Seelze am 26. 10. 1889 Es war auf heute eine Gemeindever sammlung anberaumt, unter Angabe des Zweckes, nämlich die Erbauung eines Spritzenhauses. Die Gemeinde Mitglieder waren in ortsüblicher Weise geladen und nachfolgende Mitglieder mit 34 1/2 Stimme erschienen.
1. Nach Eröffnung der Sitzung wurde der Antrag gestellt, ob die Erbauung des Spritzenhauses auf Submission oder freihändig verdungen werden sollte, nach längerer Berathung wurde mit 23 1/2 gegen 11 Stimmen beschlossen, daß das Spritzenhaus auf Submission verdungen werden sollte.
2. Wurde einstimmig beschlossen, daß die alte Spritze verkauft werden sollte, und für den Kaufpreis sollten noch Schläuche angeschaft werden.
3. Wurde einstimmig beschlossen, daß die Spritze alle Jahr zwei Mal probiert werden sollte, die erforderlichen Drücker sollten von Haus zu Haus bestellt werden, jedes mal 16 Mann, die selben erhalten keine Vergütung.
4. Die Bespannung der Spritze nach auswärts geschieht von den Pferdebesitzern in Seelze von No. 1 anfangend und so die Reihe herunter, gegen Vergütung deren Höfe nach der Entfernung von dem Gemeindevorstande festgesetzt wird, jedoch nicht unter 3 Mark pro Pferd.

Gründung der Freiwilligen Feuerwehr



28.02.1896
Die Freiwillige Feuerwehr Seelze wurde am 28.02.1896 von 31 Seelzer Einwohnern gegründet. Der Wehr stand eine Handdruckspritze zur Verfügung. Schweiß und Muskelkraft mußten damals noch gegen Löschwasser aufgewogen werden. Die Pferdebespannung wurde von den Bauern im Wechsel gestellt. Die Kosten für die Feuerwehrröcke mußte jedes Mitglied selbst bestreiten. Zucht und Ordnung waren die Grundlagen, auf welcher die Wehr aufbaute.
Erster Hauptmann wurde
August Schomburg (Bauer)
Zweiter Hauptmann
Fritz Hengstmann (Bauer)
Spritzenmeister
Heinrich Asche (Schmied)
Feldwebel
Heinrich Ahlswe (Tischler)
Obersteiger
Heinrich Ahlswe (Bauer)
In den kommenden drei Jahren ging die Mitgliederzahl auf 21 Mann zurück. Erst durch den neuerlichen Eintritt junger Männer erhielt die Wehr einen Zusammenhalt. Bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges konnte die Mitgliederzahl auf 65 aktive Kameraden gesteigert werden. Die Mitglieder waren hauptsächlich Haus- und Hofbesitzer, Handwerker und Geschäftsleute.

Ab dem Gründungsdatum
28.02.1896 galt für die Freiwillige Feuerwehr Seelze nachfolgende Feuerlöschordnung vom 17.02.1863 des Amtes Linden:


Auszüge aus der Feuerlöschordnung
Für das Feuerlöschwesen im Königlichen Amte Linden ist auf Antrag der Amtsversammlung für die Gemeinden des Amtes Linden, mit Ausschluß der Gemeinde Linden und der Vorstadt Glocksee, mit Genehmigung der Königlichen Landdrostei folgende Feuerlöschordnung am 17.02.1863 erlassen.

§1
Zur Hülfeleistung bei ausbrechendem Feuer sind alle männlichen Einwohner des Ortes, welche über 18 Jahre alt sind, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, verpflichtet. Ausgenommen sind: Königliche Civil- und Hofdiener im Dienste, Militärpersonen im Dienste, Geistliche und Schullehrer, Aerzte, Wundaerzte und Apotheker, Personen, welche durch Gebrechlichkeit oder anhaltende Krankheit verhindert sind, sowie Personen, welche über 60 Jahre alt sind. Außerdem können Fremde, welche sich auf der Brandsteile einfinden, zur Hülfeleistung herangezogen werden.

§13
Innerhalb des Umkreises einer Meile (1 alte hannoversche Landmeile= 9,3 km) ist jede Gemeinde zur Hülfeleistung, den Nachbargemeinden gegenüber, verpflichtet. Über das Maß der Hülfeleistung entscheidet der Vorsteher. Bei weiterer Entfernung hängt es von der Entscheidung des Vorstehers in jedem einzelnen Falle ab, ob überhaupt die Hülfeleistung zu erfolgen hat.

§14
Jeder Hausbesitzer einer Gemeinde ist verpflichtet, auf eigene Kosten einen Feuereimer nach einem von der Gemeinde zu bestimmenden Modelle anzuschaffen, und in brauchbarem Zustande zu erhalten. Wird ein Feuereimer bei Gelegenheit einer Feuersbrunst beschädigt, oder kommt ein solcher dabei abhanden, so erfolgt Vergütung aus der Casse derjenigen Gemeinde, welcher der betreffende Hausbesitzer angehört. In den Gemeinden, in welchen sich Sprützen befinden, werden die Feuereimer im Sprützenhause aufbewahrt. In den übrigen Gemeinden hat ein jeder Hauseigenthümer für die sichere Aufbewahrung in seinem Hauseselbst zu sorgen.

§15
Von dem die obere Leitung der Löschung Führenden ist durch Absendung zuverlässiger Aufsichtspersonen dafür Sorge zu tragen, daß in den Wirthshäusern keine Excesse vorfallen und namentlich Spirituosen daselbst nicht im Übermaße ausgeschenkt werden.

§17
Wer den ihm obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt, oder den Befehlen seiner Vorgesetzen nicht gehorcht, verfällt in eine Geldstrafe bis zu 5 Rtl, zu Gunsten der Gemeinde-Casse. Die Strafe wird vom Amte erkannt, doch steht es auch dem Vorsteher resp. Beigeordneten zu, seinen Anordnungen durch Androhung einer Geldstrafe bis zu 1 Rtl Nachdruck zu verleihen.

§18
Als Abzeichen trägt der Vorsteher und Beigeordnete bei ausbrechendem Feuer eine gelb-weiße Binde um die Kopfbedeckung, der Sprützenmeister und desssen Stellvertreter eine weiße Binde um die Kopfbedeckung, jeder Anführer der Hülfsleute und Berger eine weiße Binde um den Arm. Diese Abzeichen werden auf Kosten der Gemeinde angeschafft.
Linden, 17. Febr. 1863
Königliches Amt
Gez. v. Linsingen

Statuten der Freiwilligen Feuerwehr


Die nachfolgenden Statuten (Auszüge) der Freiwilligen Feuerwehr zu Seelze wurden genau 6 Jahre nach der Gründung, am 28.02.1902, beschlossen.
Die am 28. Februar 1896 in der Gemeinde Seelze errichtete freiwillige Feuerwehr, welche durch Verfügung des Königlichen Landraths zu Linden vom 13. Juni 1896 in den Rahmen des polizeilichen Löschwesens ein gereihet und als Schutzwehr im Sinne des § 113 des Reichstrafgesetzbuches anerkannt ist, führt fortan die Bezeichnung

Freiwillige Feuerwehr zu Seelze
und verpflichtet sich, den bisher geleisteten freiwilligen Feuerwehrdienst vom 1. April 1902 ab nach Maßgabe der Vorschriften der Polizei-Verordnung des Königlichen Ober-Präsidenten zu Hannover vom 27. September 1901 zu leisten.

§1
Zweck der freiwilligen Feuerwehr

Die freiwillige Feuerwehr ist ein Verein gesunder und kräftiger Männer, welche die Ehrenpflicht übernommen haben, sich durch regelmäßige Übungen bei militärischer Disciplin, die Gewandtheit, den Mut und die Ruhe anzueignen, die nöthig sind, um bei Feuersgefahr möglichst rasch und in zweckmäßiger Weise Hülfe leisten zu können. Die freiwillige Feuerwehr hat den Zweck, die Errichtung einer Gemeinde-Pflicht-Feuerwehr für die Gemeinde Seelze entbehrlich zu machen, übernimmt die Einrichtung der im § 1 der Polizei-Verordnung vorgeschriebenen Abteilungen:
a. zur Bedienung der Spritze,
b. zur Ausübung des Steigerdienstes, sowie zum Retten von Menschen, Vieh und Habe,
c. zur Herbeischaffung des Wassers,
d. zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Bewachung der geretteten Sachen, und bildet die vorgeschriebene Ortsfeuerwehr (§ 9, Absatz 1 am Schlusse a. a. O.) (am angegebenen Ort).

Sie stellt sich bei Feuersgefahr dem Verwalter der Feuerpolizei und dessen Vertreter als ausführendes Organ zur Verfügung und zwar auch für Fälle der nachbarlichen Löschhülfe. (§ 6, Abs. 1, §§ 31 und 33 a. a. 0.) Genügt die freiwillige Feuerwehr dem vorhandenen Bedürfnisse nicht, so kann sie durch gemeindeseitig zu bestellende Hülfskräfte aus den zum Feuerlöschdienste Verpflichteten, welche jedoch dem Kommando der freiwilligen Feuerwehr unterstellt bleiben, ergänzt werden (§ 9, Abs. 2 am Schlusse). Der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr wird durch eine vom Kommando (§ 5) zu entwerfende, von der Korpsversammlung (§ 6) zu beschließende Dienstanweisung geregelt.

§2
Mitgliedschaft

Jeder unbescholtene, gesunde männliche Bewohner der Gemeinde Seelze im Alter von 23 bis 50 Jahren kann der freiwilligen Feuerwehr als Mitglied beitreten. Anmeldungen sind schriftlich an den Hauptmann (§ 9) zu richten. Ueber die Aufnahme entscheidet eine Kommission, welche aus 3 Führern und 4 Mitgliedern besteht, in geheimer Abstimmung durch einfache Stimmenmehrheit. Personen, welche nicht gesund sind, dürfen, so lange dieser Zustand währt, nicht aufgenommen werden. Die Kommission, wenn sie die Aufnahme ablehnt, ist nicht verpflichtet, Gründe für die Ablehnung anzugeben. Jeder Aufgenommene hat sich zur unentgeltlichen Dienstleistung in der freiwilligen Feuerwehr auf mindestens drei Jahre zu verpflichten. Er wird vom Hauptmann nach erfolgter Aufnahme auf genaue Befolgung der Statuten, welche jedem neu Aufgenommenen in einem Exemplare vorher zu behändigen und von ihm zur Anerkennung zu unterschreiben sind, vor der Front mitte1st Handschlags verpflichtet. Ueber die Zutheilung des neu Aufgenommenen zu einer Abtheilung (§ 3) entscheidet das Kommando, welches auch eine spätere Versetzung desselben in eine andere Abtheilung anordnen kann. Jedem Mitgliede steht der Austritt aus der freiwilligen Feuerwehr nach Ablauf einer dreijährigen Mitgliedschaft nach einer 6 Monate vorher beim Hauptmann einzureichenden schriftlichen Kündigung frei. Ein früherer Austritt kann dem Mitgliede vom Kommando aus Gesundheitsrücksichten gestattet werden. Wenn ein Mitglied aus der Gemeinde Seelze dauernd verzieht, ist die gewünschte Entlassung vom Kommando zu der beantragten Zeit zu bewilligen. Ueber den Ausschluß eines Mitgliedes beschließt das Ehrengericht (§ 17), eventuell die Korpsversammlung (§ 6) auf Antrag des Kommandos. Wenn mindestens zehn Mitglieder den Antrag auf Ausschluß eines Mitgliedes unter Angabe des Grundes schriftlich einreichen, ist das Kommando verpflichtet, den Antrag dem Ehrengericht vorzulegen. Ausgetretene, Entlassene und Ausgeschlossene verlieren jedes Anrecht an die freiwillige Feuerwehr. Mitglieder, welche das 50. Lebensjahr überschritten haben, sind, falls sie es wünschen, von allen ferneren Dienstleistungen in der freiwilligen Feuerwehr zu entbinden. Ehrenmitglieder ernennt die Korpsversammlung auf Antrag des Kommandos. Personen, welche die freiwillige Feuerwehr durch Zahlung regelmäßiger Jahresbeiträge unterstützen, können als passive Mitglieder aufgenommen werden. Diese Stellung begründet jedoch nicht die Zubehör zu dem Löschkorps der Gemeinde Seelze.

§6
Korpsversammlungen

Alljährlich im Frühling findet eine ordentliche Korpsversammlung statt zur Entgegennahme des Berichts des Kommandos über das verflossene Rechnungsjahr und der Rechnung über Einnahmen und Ausgaben während desselben, zur Vornahme der Wahlen (§ 7), sowie zur Berathung und Beschlußfassung über etwa vorhegende Anträge. Die Berufung erfolgt acht Tage vorher unter gleichzeitiger Bekanntgebung der Tages-Ordnung, die jedoch durch Beschluß der Versammlung abgeändert werden kann. In der Korpsversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Beschlüsse werden nach einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. (Vergl. §§ 18 und 19). Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

§9
Rechte und Pflichten des Hauptmanns

Der Hauptmann vertritt die freiwillige Feuerwehr nach Innen und Außen. Er beruft, leitet und schließt die Sitzungen des Kommandos und die Korpsversammlungen, zu denen er die Tagesordnung feststellt. Er bestimmt die Art der abzuhaltenden Korps- und Abtheilungs-Uebungen, leitet die Ersteren und beaufsichtigt die Letzteren. Er leitet die Thätigkeit des Korps bei Bekämpfung von Schadenfeuern nach den Anordnungen des Gemeindevorstehers. Der Der Hauptmannsäbel Hauptmann überwacht die Thätigkeit der Abtheilungsführer (Zugführer) und sorgt dafür, daß die Funktionen des Schriftführers, Rechnungsführers, Geräthewarts und Spritzenmeisters von den damit betrauten Mitgliedern vorschriftsmäßig wahrgenommen werden.

§10
Rechte und Pflichten der übrigen Führer

Der Stellvertreter des Hauptmanns übernimmt die Funktionen des Hauptmanns in allen Fällen, wo dieser an der Ausübung seines Dienstes verhindert ist.

§ 11
Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist verpflichtet, nach Kräften zur Erfüllung der Zwecke der freiwilligen Feuerwehr beizutragen, insbesondere den Führern bezw. Vorgesetzten willigen Gehorsam zu leisten, in und außer dem Dienste ein ehrenhaftes männliches Betragen, im Dienste namentlich Nüchternheit, Pünktlichkeit, Ruhe, Ausdauer, Muth und Besonnenheit zu zeigen, bei Uebungen pünktlich, bei entstandenen Schadenfeuern so rasch als möglich zu erscheinen, die Geräthe und Ausrüstungsgegenstände sowie die Uniformen möglichst zu schonen und stets rein zu erhalten; den angewiesenen Posten dürfen sie ohne Erlaubniß nicht verlassen. Mitglieder, welche genöthigt sind, bei einer Uebung, beim Schadenfeuer oder in einer Korpsversammlung zu fehlen oder welche bei solchen Veranlassungen verspätet erschienen sind, haben sich deswegen innerhalb 24 Stunden beim Hauptmann schriftlich zu entschuldigen.

§13
Uebungen

Um die nöthige Ausbildung für den Feuerwehrdienst zu erhalten, sind sowohl Abtheilungs- wie Korpsübungen abzuhalten. Jährlich sind mindestens 8 Uebungen abzuhalten. Mindestens eine Korpsübung soll im Herbst nach Sonnenuntergang vorgenommen werden. Die in der freiwilligen Feuerwehr einzuführende Uebungsvorschrift bestimmt das Kommando. Die Alarmsignale werden durch zwei Signalbläser auf Anordnung des Kommandos ausgeführt.

§14
Bekämpfung von Schadenfeuern

Die Mitglieder sind verpflichtet, sich bei aufgehendem Schadenfeuer sofort in Uniform, versehen mit den ihnen überlieferten Ausrüstungsgegenständen, nach dem vom Hauptmann im Voraus ein für alle Male bestimmten Alarmplatz bezw. dem Geräthehause zu begeben, sofern nicht für einzelne derselben eine andere Bestimmung vom Hauptmann bereits im Voraus getroffen sein sollte. Von dieser Verpflichtung sind ausgenommen alle durch Krankheit oder Abwesenheit vom Wohnort am Erscheinen Behinderten und diejenigen Mitglieder, welche in der Nähe der Brandstätte wohnen, doch bleiben sie verpflichtet, die Behinderung dem Kommando nachzuweisen. Wegen des Transports der Geräthe nach dem Brandplatz ist das Erforderliche in der Dienstanweisung vorzuschreiben. Die vorläufige Leitung des Korps auf dem Brandplatz hat jedes Mal der zuerst ankommende Führer nach seinem Range. Sobald ein höhergestellter Führer eintrifft, hat sich der bisherige Leiter bei demselben zu melden und über das bisher Angeordnete Bericht zu erstatten. Den Anordnungen des amtlichen Oberleiters und des technischen Leiters des Löschgeschäfts hat der betreffende Führer der freiwilligen Feuerwehr unbedingt Folge zu leisten. (§§ 19 und 20 der Polizei-Verordnung.) Die freiwillige Feuerwehr ist verpflichtet, ihre Thätigkeit auf dem Brandplatz so lange fortzusetzen bzw. auf dem Brandplatze so lange zur Verfügung zu stehen, bis ihre Entlassung verfügt ist (§ 22 a. a. 0.). Der technische Leiter des Löschgeschäfts wird seine Befehle nur dem Hauptmann der freiwilligen Feuerwehr oder in dessen Abwesenheit dem zeitweiligen Vertreter desselben, nicht den einzelnen Mitgliedern erteilen (§ 21 a. a. 0.). Wenn die freiwillige Feuerwehr von dem amtlichen Oberleiter ihres Stationsortes zur nachbarlichen Löscharbeit nach außerhalb beordert wird, so wird derselbe auch darüber bestimmen, in welcher Stärke und mit welchen Geräthen sie auszurücken hat. Falls der Hauptmann nicht mit ausrückt, geht das Kommando über den ausrückenden Theil der freiwilligen Feuerwehr auf den im Range höchsten Führer desselben über. Der Führer des zur nachbarlichen Löschhülfe beorderten Korps hat sich beim Eintreffen am Brandorte sofort bei dem amtlichen Oberleiter und dem technischen Leiter (Brandmeister) zum Dienste zu melden und sich deren Kommando zu unterstellen (§ 38 a. a. 0.).

§16
Strafen

Wer ohne genügenden Grund nicht rechtzeitig am Alarmplatz erscheint, wird in 25 Pfg., wer ohne genügenden Grund überhaupt nicht erscheint in 1 Mark Geldstrafe genommen. Wer einem Befehle der Führer im Dienste nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu 3 Mark belegt. Unter Um- ständen wird auf Ausstoßung aus dem Korps erkannt. Wer sich durch eigenes Verschulden zur Dienstleistung unfähig macht (Trunkenheit) wird in Geldstrafe von 1 bis 3 Mark genommen. Wer 6 Monate mit der Zahlung seiner Beiträge zurückbleibt, wird aus dem Korps ausgestoßen. Wiederholtes Verstoßen gegen diese Bestimmungen wird durch Ausschluß aus dem Korps gerügt.

§17
Das Ehrengericht

Zur Aburtheilung über Dienstver gehen der Mitglieder gegen die Bestimmungen dieser Statuten, der Dienstanweisung, der Uebungsvorschriften und der Instruktionen, zu deren Bestrafung das Kommando nicht befugt ist, sowie über die von den Mitgliedern gegen Verfügungen des Hauptmannes erhobenen Berufungen besteht ein Ehrengericht. Das Ehrengericht ist zusammengesetzt aus drei Führern und vier Mitgliedern, welche der Führerschaft nicht angehören. Die Wahl der Mitglieder des Ehrengerichts erfolgt in der ordentlichen Korpsversammlung im Frühjahr mitte1st Stimmzettel in zwei Wahlgängen auf ein Jahr. In dem ersten Wahlgang werden die drei Führer, in dem zweiten Wahlgang die vier Mitglieder gewählt. Bei der Wahl entscheidet einfache Stimmenmehrheit, b~i Stimmengleichheit gilt der im Dienste ältere als gewählt, eventl. entscheidet das Lebensalter. Der Hauptmann ist ständiges Mitglied des Ehrengerichts ohne Stimmrecht, jedoch mit der Berechtigung, jederzeit gehort zu werden. Die sieben gewählte~ Mitglieder des Ehrengerichts wahlen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Schriftführer. Der Vorsitzende beruft das Ehrengericht zu den Sitzungen nach Bedarf, ladet dazu den Hauptmann, die etwaigen Beschwerdeführer, Angeschuldigten und Zeugen ein, eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen. Er verliest die Anschuldigungen, verkündet die Urtheile und benachrichtigt davon das Kommando schriftlich. Der Schriftführer des Ehrengerichtes führt in dessen Sitzung das Protokoll und besorgt die übrigen schriftlichen Arbeiten.
Das Ehrengericht ist befugt:
1. Verweise zu ertheilen, eventuell mit der Verschärfung, daß dieselben vor versammelten Korps verlesen werden sollen.
2. Geldstrafen, bezw. Bestätigungen der vom Hauptmann erkannten Geld- strafen zu verfügen.
3. Den Ausschluß aus der freiwilligen Feuerwehr gegen die Angeschuldig- ten zu beschließen. Die Beschlußfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Gegen den Beschluß des Ehren- gerichts auf Ausschluß eines Mit- gliedes aus der freiwilligen Feuerwehr steht den Verurtheilten die Berufung an die Korpsversammlung zu, welche in einer dazu zu berufenden außer- ordentlichen Korpsversammlung zu verhandeln ist. Der Beschluß der Korpsversammlung auf Ausschluß ei- nes Mitgliedes ist ein endgültiger.

So beschlossen
Seelze, den 28. Februar 1902
Die freiwillige Feuerwehr zu Seelze
Bremer, Gemeindevorsteher
Hengstmann, I. Hauptmann
Asche,H. Hauptmann
H. Borchers, Schriftführer
Vorstehende Statuten werden hiermit bestätigt.
Linden, den 8.Apri11902
Der Landrath
(L. S.)
Freiherr von Zedlitz

markante geschichtliche Geschehnisse


Chronologische Wiedergabe von markanten und erwähnenswerten Geschehnissen aus der Geschichte der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Seelze (Soweit Unterlagen und Dokumente zur Ausarbeitung zur Verfügung standen)

1906
10 jähriges Bestehen der Freiwillige Feuerwehr Seelze. Unter anderem wurde das "Freiwillige Feuerwehr Corps der Firma Eugen-de-Haen, Chemische Fabrik List" in Seelze zum Jubiläum eingeladen. Auf einer gemeinsamen Versammlung im August kommt es zu dem Beschluß, Übungen im Werk und Ort gemeinsam durchzuführen.

In den 20er Jahren wurde eine Feuerwehrkapelle gegründet.
Der Musikzug bestand - mit kriegsbedingten Unterbrechungen - bis in die 50er Jahre, wobei erwähnt werden muß, daß der Seelzer Musikverein leihweise die Musikinstrumente der Feuerwehr nutzen durfte. Als Gegenleistung wurde vereinbart, daß der Musikverein bei Bedarf für die Feuerwehr aufspielte.

22.04.1925
Bau eines neuen Spritzenhauses wird durch Losentscheid dem Bauunternehmer Zierau erteilt. Schlüsselfertig für 20.263,65 Mark. Das alte Spritzenhaus (ursprünglich Armenhaus der Gemeinde, später Obdachlosenasyl und Gefangenenzelle) wird abgerissen.
Der am 22.01.1925 beschlossene Kauf einer Magirus-Motorspritze und einer mechanischen Sechzehnmeterleiter scheint zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführt zu sein.

1926
Aus Anlaß des 30jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Seelze wurde ein Zeltfest veranstaltet.

1929
Großbrand in der Kohlenhandlung Kiene (Schmiedestraße, heute Kolbestraße).

Die 30er und 40er Jahre


18.12.1930
Die Beschaffung einer Motorspritzefür die Freiwillige Feuerwehr wird beschlossen. Anschaffungskosten: 4.907,- RM, Lieferfirma Fischer,Görlitz.

1932
Die Wehr wurde motorisiert. DieMotorspritze hatte eine Leistung von 800 l/min.

1933
Am 27. 04. war ein Brand im Gemeindehaus (Rathaus) ausgebrochen. Durch Eingreifen der Feuerwehr konnte das Feuer schnell gelöscht werden.

28.02.1934
Es fand eine Übung der Wehr statt, an der der Gemeindevorsteher als Beobachter teilnahm. Nach Abschluß der Übung wurde von ihm auf die neuen Verfügungen hingewiesen, wie in Zukunft bei Alarmierung der Wehrzu verfahren sei.
(Auszug aus dem Protokollbuch. Dortwird auf Details dieser Verfügung nicht näher eingegangen.)
Laut Protokollbuch der Freiwilligen Feuerwehr Seelze (27. 02. 1932 - 17. 02. 1952) wurde auch schon von 1932 an das Exerzieren als fester Bestandteil der Übungsdienste erwähnt. Bemerkenswert auch, daß der Jahreshauptversammlung ein Übungsdienst voranging.
Ab 1935 wurde - im Zuge der von den Nationalsozialisten betriebenen Eindeutschung von Fremdwörtern - nicht mehr der Begriff Exerzieren sondern Fußdienste erwähnt. Die Wehr war in mehrere Züge, welche auch getrennt Dienst absolvierten, eingeteilt. So gab es einen Hydranten-Zug,den Motorspritzenzug und einen Steigerzug.
Ab 1935 taucht der Begriff Luftschutzübung in den protokollen als fester Bestandteil der Übungsdienste auf. Die Wehr wurde auch zu einem Schulungsabend der NSDAP in die Turnhalle bestellt. Der Halblöschzug der Werkfeuerwehr Riedel-de-Haen(RdH) nahm ebenfalls an dieser Veranstaltung teil.
Bei genauer Betrachtung der Protokolle wird dem aufmerksamen Leser die zeitgeschichtlich politische Entwicklung, in die die Freiwilligen Feuerwehren mit eingebunden waren und die auf kriegsvorbereitende Maßnahmen hinzielten, deutlich.

16.08.1934
Feueralarm um 20.00 Uhr. Die Wehr rückte nach Havelse ab, wo das Gehöft von Landwirt Döpke brannte. Nach Löschen des Brandes konnte die Wehr wieder abrücken.

16.10.1934
Nach Übungsdienst war eine gemeinsame Sitzung mit der Werkfeuerwehr RdH im Gasthaus Ottleben anberaumt. Die Versammlung leitete Hauptbrandmeister Hermann Hengstmann. Er verkündete die neue Gliederung der Kreisfeuerwehr, somit wird die Werkfeuerwehr RdH der Seelzer. Freiwilligen Feuerwehr unterstellt. Übungen fanden teilweise gemeinsam statt. Inzwischen nannte man sich "Feuerlöschpolizei" .

03.11.1934
Abends 20.05 Uhr ertönte Alarmsignal, die Wehr war innerhalb 12Minuten abmarschbereit. Es handelte sich um einen Brand in Havelse, es brannte das Gehöft des Gastwirts Wildhage. Nach 2-stündiger Arbeit konnte die Wehr wieder nach ihrem Heimatort abrücken. Es wurden sämtliche 350 mtr. ausgelegten Schläuche gereinigt.

18. 01. 1935
Zum Übungsmarsch traten 35 Kameraden zu 1/2 17 Uhr an. Nachdem die Geräte gereinigt waren, begann der Marsch um 1/2 18 Uhr nach Gümmer. Bei Rehse (Zollkrug) wurde Halt gemacht bis 8.00 Uhr. Auf dem Rückmarsch wurde im Gasthaus Ilse, Lohnde, Pause gemacht. In Seelze fand der Marsch im Gasthaus des Kameraden Schmidt sein Ende.

20.03.1935
Der Hauptbrandmeister Hengstmann gibt ein Schreiben des Kreisfeuerwehrführers Ahrberg bekannt, daß Seelze, Almhorst, Lohnde und Gümmer ein Löschverband sind. Als Führer hierfür ist Hauptbrandmeister Hengstmann bestimmt.

Der Wiederaufbau



1945
Nach dem Kriegsende war es eine schwierige Aufgabe, einen Neuanfang zu finden. Es fehlte an Ausrüstungsgegenständen und Gerätschaften. Durch intensive Verhandlungen und rege Tauschgeschäfte konnten die von den englischen Besatzern eingezogenen Ausrüstungsgeräte zurückerlangt werden (auch das Löschfahrzeug). Somit verfügte die Feuerwehr Seelze in den ersten Nachkriegsjahren als einzigste Feuerwehr in der weiteren Umgebung über ein Löschfahrzeug. Erst nach und nach fanden sich genügend Kameraden, um den Feuerschutz wieder zu gewährleisten. Die Übungen wurden wieder regelmäßig durchgeführt.

28.02.1946
Zur Jahreshauptversammlung zum 50jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Seelze nahm man auf Grund der schwierigen Zeiten Abstand von Feierlichkeiten.

1948
Teilnahme an den Feuerwehrwettkämpfen in Hameln.

1949
Am 03. 05. wurde die Wehr zu einem Großfeuer in der Fabrik RdH gerufen. Es brannte ein Mühlenbetrieb. Das Feuer wurde gemeinsam mit der Werkfeuerwehr bekämpft.

14.05.1950
Unterkreiswettkampf in Letter, Teilnahme mit einer Gruppe und dem LF 15. Die Wehr errang den ersten Platz.

11 .01. 1952
Es brannte im Möbelgeschäft Sandmeyer (Leinestraße). Schon nach kurzer Zeit konnte "Feuer aus" gemeldet werden.

25.01.1952
Die Wehr wurde um 18.00 Uhr durch Nebelhörner alarmiert. Mit dem LF 15 rückte die Wehr zum Brand der Gummifabrik, Contiplatz Hannoversche Straße, ab. Nach langem Bemühen konnte das Feuer gelöscht werden.

20.02.1954
Durch die Bekanntgabe von vier neuen Feuermeldestellen war die Alarmierung durch Sirenen wieder möglich.

13.12.1957
Eine neue Satzung für die Freiwillige Feuerwehr tritt in Kraft.

19.12.1958
Der Rat beschloß die Beschaffung eines Löschfahrzeuges LF 8.

1959
Es konnte ein neues Löschfahrzeug LF 8 der Marke Opel Blitz angeschafft werden

Die weitere Entwicklung



09.01.1960
Ein Waggon Torf brannte auf dem Güterbahnhof. Das Wasser mußte aus dem Kanal entnommen und der Waggon umgeladen werden

19.04.1960
Vor dem Haus Bahnhofstraße Nr. 10 brannte ein Anhänger mit Strohballen. Nach wenigen Minuten war die Wehr mit dem LF 8 vor Ort und hatte das Feuer schnell unter Kontrolle.

25.02.1961
Die Damen der Feuerwehrkameraden überreichten der Wehr zum 65jährigen Bestehen ein Tischbanner mit Widmung.

20.09.1961
Die Wohnkabine des Motorschiffes "Martha Vogelsang" war durch Schweißarbeiten in Brand geraten. Nach wenigen Minuten rückten die Kameraden mit dem LF 8 nach Lohnde zur Werft aus und hatten das Feuer schnell unter Kontrolle.

07.10.1961
Das Oktoberfest wurde in der Seelzer Festhalle gleichzeitig mit dem 65jährige Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Seelze gefeiert.

01.01.1962
Feuer auf dem Gehöft von Landwirt Passe in Kirchwehren. Die Wehr rückte sofort aus. Es wurden 350 m Schlauchmaterial ausgelegt. Beteiligt waren die Wehren aus Kirchwehren, Ostermunzel, Großmunzel und Döteberg. Der Dachstuhl brannte aus. Das Vieh und Mobiliar konf}ten rechtzeitig gerettet werden. Ein Ubergreifen der Flammen auf umliegende Gebäude wußte man rechtzeitig zu verhindern. Für Aufgaben im Rahmen des Katastrophenschutzes stellte der Bund ein LF 16 TS zur Verfügung.

10.07.1963
Feuer im Stallgebäude Heinrich Rindfleisch (Pächter: Heinz Hengstmann-Deppe, Kirchstraße 20, heute Sandrehre). Eingesetzt waren die Feuerwehren Seelze, Lohnde und Letter. Das Übergreifen auf die Wohnund Nebengebäude konnte verhindert werden.

08.11.1964
Es brannte die Zimmerei Bagge im Hermanstal. Das LF 8 und das LF 16 kamen zum Einsatz. Das Wohnhaus blieb erhalten, die Werkstatt mit Maschinen, Werkzeugen sowie Bauholz fielen den Flammen zum Opfer.

25.09.1965
In Lohnde brannte das Gehöft Röhrbein. Das LF 8 und LF 16 TS rückten aus und unterstützten die Löscharbeiten . Im April entschloß man sich zur Gründung einer Jugendfeuerwehr. Elf Jungen im Alter von 12 bis 14 Jahren wurden im Feuerwehrdienst ausgebildet, um später als Nachwuchs der Wehr zur Verfügung zu stehen.

1966
Anläßlich des 70jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr Seelze und

Der Aufschwung


des Kreisfeuerwehrtages trat in Seelze der Kreisfeuerwehrverband Hannover-Land, dem 76 Wehren mit rund 3000 Mitgliedern angehören, in einer eindrucksvollen Demonstration für das Feuerlöschwesen an die Öffentlichkeit. Höhepunkt der Veranstaltung war der kilometerlange Festumzug durch die geschmückte Ortschaft, an dem weit über 1000 Feuerwehrmänner und die 26 Jugendfeuerwehren des Landkreises teilnahmen.

1969
Im März schloß die damalige Gemeinde Seelze einen Partnerschaftsvertrag mit der französischen Gemeinde Grand Couronne.
Im Mai besuchten einige Kameraden mit der Jugendfeuerwehr die französischen Feuerwehrkameraden in der Partnerschaftsgemeinde. Somit wurden die ersten Freundschaftsverbindungen hergestellt, die sich bis auf den heutigen Tag intensiv entwickelt haben.

1970
Indienststellung eines Löschgruppenfahrzeugs (Typ LF8s).

1971
Anläßlich des 75jährigen Jubiläumsfestes der Freiwilligen Feuerwehr Seelze gestaltete sich der Kreisfeuerwehrtag 1971 zu einem eindrucksvollen Ereignis. Als Gäste weilte eine Abordnung der französischen Feuerwehrkameraden aus Grand Couronne mit dem Vizepräsidenten des Französischen Feuerwehrverbandes, Le Commandante M. Leduc, in Seelze.

Die Gebietsreform


1974
Durch die Gebietsreform am 01. 03. 1974 entstand die Großgemeinde Seelze aus 11 ehemals eigenständigen Ortsteilen. Dadurch wurde aus der Freiwilligen Feuerwehr Seelze die Ortsfeuerwehr Seelze (OFW), gleichzeitig übernahm die OFW die Aufgaben einer Schwerpunktfeuerwehr.

1975
Die Wehr mußte während der großen Waldbrandkatastrophe mehrere Tage eingesetzt werden.

1976
Erneuter mehrtägiger Einsatz bei Waldbränden in der Heide.

1977
Bedingt durch die Erweiterung des Fuhrparks und der Gerätschaften wurde ein neues Gerätehaus für die OFW Seelze erforderlich. Dieses konnte am 28. 09. 1977 in der Mühlenstraße 4A eingeweiht werden. Aus dem Ort Seelze - ursprünglich ein reines Bauern- und Handwerkerdorf - ist inzwischen ein Industrieund Gewerbestandort mit über 10.000 Einwohnern geworden. Entsprechend umfangreicher und vielfältiger sind auch die Anforderungen an die Feuerwehr hinsichtlich Gerätschaften, Fahrzeugen und Ausbildung gestiegen. Die Aufgaben der Feuerwehr haben sich der allgemeinen Technisierung angepaßt. Hilfeleistung jeglicher Art stehen heute neben der Brandbekämpfung an erster Stelle. Die vielfältigen Aufgaben erfordern eine intensive Ausbildung an allen Fahrzeugen und Geräten, um in jeder Situation der Lage gewachsen zu sein. Neben Industrie, Handel und Gewerbe liegt einer der größten Verschiebebahnhöfe der Deutschen Bahn AG auf Seelzer Gebiet. Der Transport von Gefahrgut auf der Schiene nimmt stetig zu.

1980
Die Ortsfeuerwehr war an der Gestaltung des Festumzuges zum 1 OOjährigen Jubiläum der BF Hannover maßgeblich beteiligt. Die BF Hannover war Ausrichter der Messe "Interschutz", sowie des Deutschen Feuerwehrtages mit vielen Veranstaltungen.

1981
Im Juni mußte die OFW Seelze zu mehreren Hochwassereinsätzen im Bereich des Ortsteils (OT) Seelze ausrücken. Eine zweitägige Großausstellung aller im Katastrophenschutz (KatS) vertretenen Hilfsorganisationen richtete die OFW Seelze aus. Aus Anlaß des 950-jährigen Bestehens des Ortsteils Seelze fanden Feierlichkeiten unter Beteiligung der OFW Seelze statt. Am erstmalig stattfindenden "Tag der offenen Tür" der Firma RdH war die OFW Seelze beteiligt. Im September konnte ein Funkkomanndowagen übernommen werden.

1982
Eine mehrtägige Bereitschaftsübung der KatS Feuerwehrbereitschaft FB VII fand im Juli unter Leitung und Mitwirkung der OFW Seelze statt. Ein zweitägiger, arbeitsintensiver ÖIeinsatz auf der Leine war im September zu verzeichnen.

1983
Im Juni mußte die OFW erneut bei einem zweitägigem Öleinsatz auf der Leine ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Der Umbau eines LF8 zu einem Gerätewagen wurde in Ei,genarbeit durchgeführt. Die feierliche Ubergabe fand im November statt. Ein neues LF16 Ts konnte vom KatS übernommen werden.

1984
Der Mai erforderte mehrtägige Hochwassereinsätze im Bereich des OT Seelze. Der Umbau eines Mannschaftstransportwagens (MTW) zu einem Einsatzleitwagen (ELW) wurde von den Kameraden - wiederum in Eigenarbeit - durchgeführt.

1985
Im Bereich des Rodelberges in dem OT Seelze richtete die OFW ein Osterfeuer aus.

Gemeinsames Handeln


Diverse Umbauarbeiten im Feuerwehrgerätehaus und die Erstellung eines Grillplatzes fanden im Mai statt. Im Juli beschäftigte die Feuerwehr, Polizei und Entwässerungsämter in Hannover und im Landkreis eine Umweltverschmutzung größten Ausmaßes. Vom Gelände der Mineralölfirma Wintershall strömten größere Mengen Heizöl ins Regenwasserkanaisystem und in die Leine. Nach Schätzung der Feuerwehr waren es 80.000 bis 100.000 Liter. Der Schaden wurde auf einige Millionen Q.M geschätzt. Ein ca. 15 km langer 01teppich auf der !,-eine war Veranlassung, über 30 Olsperren auf dem Fluß zu legen, fast 2.000 Sack Bindemittel wurden benötigt, um das 01 zu binden und dann abzuschöpfen. Der Feuerwehreinsatz dauerte 14 Tage. Eingebunden waren die Wehren aus Seelze, Wunstorf, Neustadt und das Technische Hilfswerk (THW) aus Hoya und Wunstorf.
Im Oktober unterstützte die OFW die Ortsgruppe der DLRG im OT Seelze bei dem stattfindenden DLRG-Landesjugendtreffen.
Die Anschaffung eines neuen Rüstwagens (RW2) seitens der Stadt Seelze mit feierlicher Übergabe fand im gleichen Jahr statt.

1986
Mit dem Thema "Die Feuerwehr im Wandel der Zeit" fand in Seelze als Auftaktveranstaltung zum 90-jährigen Bestehen der OFW Seelze eine mehrwöchige Ausstellung in Seelzer Geschäften statt. Daran schloß sich im Mai ein Zeltfest an. Aus diesem Anlaß überreichten die Feuerwehrdamen der OFW eine neue Standarte.

1987
Ein mehrtägiger Hochwassereinsatz beschäftigte die OFW Seelze im Januar. Ein Schlauchwagen (SW 2000) vom KatS konnte übernommen worden. Außerdem feierte man in diesem Jahr das 10jährige Bestehen der Feuerwache mit einem "Tag der offenen Tür". Das Umrüsten einer TS8/8 zu einer Lenzpumpe führten die Kameraden in Eigenarbeit durch.

1988
Im Rahmen der "Interschutz '88" weilte eine Abordnung von Feuerwehrkameraden aus Südtirol/Nals in Seelze. Die Tiroler Kameraden waren privat untergebracht. Die Durchführung der Kreiswettkämpfe auf dem RdH-Versandplatz organisierten die Kameraden der OFW Seelze. Die Katastrophenschutzübung des Landkreises Hannover führte rund 700 Helfer nach Seelze in das Hermannstal. Etwa 150 Fahrzeuge ergänzten das Bild und vermittelten den realistischen Eindruck einer tatsächlichen Katastrophe. Erstmals wurde bei dieser Großübung ein Zusammenspiel von Firmen, Katastrophenschutz-Einheiten und die Einbeziehung von Behörden geprobt.
Das Übungsszenario:
Eine Explosion im Kesselhaus einer Papierveredelungsfirma im Industriegebiet setzte in den frühen Morgenstunden weite Teile eines angrenzenden Farbenlagers in Brand. Starker Nebel, austretende Gase und reizende Dämpfe erforderten für die Bekämpfung den Einsatz von Atemschutzgeräten und Schutzanzügen. So wurden Verletzte mit Schlauchbooten über den Kanal evakuiert, verschmutztes Löschwasser in die Rückhaltebecken der RdH gepumpt und gereinigt, eine geplatzte Hauptwasserleitung geschweißt, während auf dem Gelände der ansässigen Firmen im Hermannstal einzelne Übungsmaßnahmen erfolgten. Die Koordinierung und Steuerung der großen Schar der Freiwilligen erfolgte aus der Technischen Einsatzleitung. Das THW hatte das Herz der Großübung errichtet und mit Telefax, Funk und Telefon ausgestattet. Eingesetzt waren außerdem Feuerwehrbereitschaften, das THW, KatS, DRK, ASB, JUH und Polizei

Sonderausbildung


1989
Ein Garagenanbau - bestehend aus zwei Boxen - in denen der Bootsanhänger sowie andere Gerätschaften Platz fanden, konnte zum Teil in Eigenarbeit fertiggestellt werden. Um die schnelle Einsatzbereitschaft der Feuerwehrfahrzeuge mit pneuma- tischen Bremsen zu gewährleisten, installierten die Kameraden eine Druckluftanlage und einen Kompressor in der Fahrzeughalle.

1990
Im Januar zog ein schweres Sturmtief über Seelze hinweg. Innerhalb weniger Stunden waren zahlreiche Sturmschäden zu verzeichnen, die die OFW Seelze in mehrstündigen Einsätzen beseitigen konnte. Die Partnerschaft mit der Freiwilligen Feuerwehr Loitsche - einer 2000 Einwohner zählenden Gemeinde bei Magdeburg - entstand durch briefliche Kontaktaufnahme seitens der Loitscher Wehr. Besuche und Gegenvisiten festigen die Partnerschaft bis in die heutige Zeit. Ein "Tag der offenen Tür" mit einem umfangreichen Programm für die Seelzer Bevölkerung fand im September am Gerätehaus statt.

1991
Die seit langer Zeit geforderte Drehleiter DLK 23/12 CC wurde der Wehr übergeben. Eine intensive Maschinistenausbildung schloß sich an. Das 95-jährige Bestehen konnte im Mai mit einem Rahmenprogramnm und dreitägigem Zeltfest gefeiert werden. Eine Delegation von Feuerwehrkameraden aus Grand Couronne besuchte Seelze im September, wobei ein vielfältiges Programm für die Gäste vorbereitet war.

1992
Die Bundesbahndirektion Hannover stellt den "Löschzug Wilhelm Köhler" (benannt nach dem ehem. Leiter der Bahnfeuerwehr des AW Leinhausen) in Dienst. Konzipiert wurde der Löschzug mit der OFW für den Rangierbahnhof Seelze, er soll jedoch im gesamten Direktionsbereich zum Einsatz kommen. Im Bereich des Rangierbahnhofs Seelze sind die Löschwasserleitungen defekt und auch unterdimensioniert. Eine Erneuerung würde hohe Kosten verursachen und ist vorerst nicht geplant. Um bei etwaigen Brandbekämpfungen die Löschwasserversorgung sicherzustellen, ist der als ein Unikat bei der Bahn AG anzusprechende Löschzug ausgerüstet und in Seelze stationiert. Der Löschzug soll auch bei Gefahrguteinsätzen sowie innerhalb des Direktionsbezirkes bei größeren Bränden in Gleisnähe zum Einsatz kommen. Besetzt wird der Löschzug von der Bahnfeuerwehr und bei Einsätzen in Seelze durch die OFW. Zum Löschzug gehören 2 Kesselwagen mit einem Fassungsvermögen von je 48.000 I Löschwasser. Die Kesselwagen sind aber nicht beheizbar und müssen deshalb bei Frostgefahr entleert werden. Kernstück des Löschzuges ist der Containerwagen, der wie ein Löschgruppenfahrzeug (LF 16) ausgerüstet ist und zusätzlich noch frostfrei (beheizbar) 20.000 I Löschwasser und 1 .200 I Schaummittel mitführt. Auch für Spezialeinsätze ist der Löschzug geeignet, so gehören zur Ausrüstung Vollschutzanzüge, Hitzeschutzkleidung , Hydroschilder usw. Der Löschmitteiwagen hat jeweils eine an den Kopfenden postierte Motorspritze (TS 8/8) und muß im Zugverband mittig angeordnet sein, um die Löschwasserentnahme gleichzeitig aus beiden Kesselwagen zu ermöglichen. Gefahrgut- und Meßseminare werden in der Feuerwache Seelze auch für andere Wehren des Landkreises Hannover durchgeführt. Für diese Ausbildung (auf der Schiene) hat die Wehr jetzt ideale Voraussetzungen auf dem Gelände des eigenen Gerätehauses geschaffen. Ein ausgedienter Kesselwagen der Riedel-de Haen AG wurde direkt am Gerätehaus der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Seelze postiert. Eine in Eigenarbeit zusätzlich installierte Elektroaußenanlage erlT.1öglicht außerdem das problemlose Uben auch bei Dunkelheit. Gefahrgutunfälle beschäftigen immer mehr die Feuerwehren im Landkreis Hannover. Die Herausgabe einer einheitlichen Ausbildungsanleitung soll nun ein wirksames Eingreifen und Helfen ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde ein 3-tägiges Wochenendseminar im Auftrag des Landkreises Hannover bei der Ortsfeuerwehr Seelze durchgeführt. Bedingt durch die bisherige Ausbildung und Einsatzerfahrung im Zusammenhang mit "Gefährlichen Stoffen" sowie den Unternehmensstrukturen und den Verkehrsanbindungen (Rangierbahnhof / Wasserstraßen / Bundes- und Autobahnen) hat sich die Ortsfeuerwehr Seelze auf dem Gebiet der Gefahrguteinsätze spezialisiert! Im Februar war eine Delegation aus Posen (Polen) zu Gast im Feuerwehrgerätehaus. Ein Erfahrungsaustausch über Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Niedersachsen war Hauptthema der Informationsvorträge. Die Entwicklung und Fertigstellung eines Geräteanhängers Gefahrgut (GGA) mit Grundausstattung als Muster für die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hannover konnte im Frühjahr abgeschlossen werden. Eine fünfzigköpfige Delegation aus den GUS Staaten (ehem. UDSSR) ließ sich im Feuerwehrgerätehaus Seelze über Ausstattung- und Ausbildungsstand der Freiwilligen Feuerwehren Deutschlands informieren.

Auf dem Weg ins Jahr 2000


Der Meßwagen des Landkreises Hannover, der auch überörtliche Einsätze im Landreis abdecken soll, wird an die OFW Seelze übergeben. Für eine Open air Veranstaltung der Popgruppe "Die Prinzen" im Bürgerpark Seelze stellten die Seelzer Kameraden den Brandschutz und Sicherheitsdienst. Im Sommer erfolgte die bauliche Erweiterung des Gerätehauses um 2 weitere Fahrzeugboxen.

1993
Die Einrichtung eines Atemschutzgerätepflegeraumes führten die Kameraden in Eigenarbeit aus. Zwecks Gründung einer Jugendfeuerwehr der OFW Loitsche nahm eine Abordnung der OFW Seelze an einem "Tag der offenen Tür" in Loitsche teil. Eine in Eigenarbeit installierte funkgesteuerte Toröffnung mit einer integrierten Lichtkontrolle konnte in Betrieb genommen werden. Zur Erhöhung der Sicherheit bei Feuerwehreinsätzen konnte im selben Jahr eine Lichtwarnanlage an der Kreuzung L 390/Mühlenstraße in Höhe des Feuerwehrgerätehauses aufgestellt werden. Das Kreisjugendzeltlager fand im Bürgerpark Seelze statt. Zum 125-jährigen Bestehen des Landesfeuerwehrverbandes vertrat die OFW Seelze mit ihrer gesamten Ausstattung die Kreisfeuerwehr des Landkreises Hannover während einer dreitägigen Großveranstaltung auf dem Opernplatz in Hannover. Die Indienststellung eines neuen ELW, dessen Innenausbau in Eigenarbeit durchgeführt wurde. fand im Dezember statt.

1994
Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der aktiven Kameraden wurde einstimmig beschlossen, das 100-jährige Jubiläumsfest der OFW Seelze in einem großen Rahmen zu feiern. Die Inbetriebnahme eines PC's in dem Büro des Feuerwehrgerätehauses vereinfacht die Mitgliederverwaltung sowie die einsatztaktische Verwaltung. Auf der Fachmesse "Interschutz '94" in Hannover fand der ELW Seelze große Beachtung in Fachkreisen.

1995
Die Umstrukturierung des KatS betraf auch die OFW Seelze. Ein SW 2000 verbleibt als Teil der Brandschutzkomponente des KatS in der OFW Seelze. Zwei ABC-Erkundungswagen wurden übernommen und nach Einarbeitung und Ausbildung der Kameraden in Dienst gestellt. Eine zusätzlich wichtige Ausrüstung für die OFW Seelze ist hiermit in dem Bereich Strahlenschutz ergänzt worden. Ein LF16 Ts wurde für das ausgemusterte LF8s übernommen. Eine erstmals im Juni durchgeführte geschlossene Truppmannausbildung innerhalb der OFW hatte Modellfunktion. Ein Zweiachs-Anhänger, der in Zukunft als Materialtransporter für Einsatz- und Ausbildungszwecke dienen soll, ist von einigen Kameraden von Grund auf restauriert worden. Ebenfalls überholt wurde ein Elektro Gabeistapier, der das Logistiksystem der OFW zukünftig ergänzen. Im Dezember fand die Ubergabe eines Schnelleinsatzzeltes, einer Dekostation und eines Druckbelüfters durch die Stadt Seelze an die OFW statt.

1996
Zum Auftakt des 100jährigen Jubiläums fand die Jahreshauptversammlung im Forum des Schulzentrums Seelze mit anschließendem Jubiläumsball statt.

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